Bitte beachten Sie:
Aufgrund der aktuellen Situation sind persönliche Vorsprachen im Landratsamt Fürstenfeldbruck und seinen Außenstellen nur noch nach Terminvereinbarung möglich. Bitte wägen Sie ab, welche Behördengänge zwingend notwendig sind, und wenden sich dann zur Terminvereinbarung per Email oder Telefon an die zuständige Fachstelle bzw. die/den zuständigen Sachbearbeiter/in.
Der Einlass in das Hauptgebäude findet nur am Haupteingang statt. Alle übrigen Zugänge sind geschlossen.
Besucher sind verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Eingeschränkter Dienstbetrieb der Kfz-Zulassungsstelle Hasenheide
Für den Besuch der Kfz-Zulassungsstelle ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Bürgerinnen und Bürger buchen dazu bitte online einen Termin. Ein Grundkontingent an Terminen wird derzeit jeweils am Montag für die Folgewoche zur Verfügung gestellt. Im Laufe eines jeden Tages werden nach den verfügbaren Kapazitäten weitere Termine zur Buchung freigeschaltet.
Aktuelle Hinweise:
- Amtliche Haushaltsbefragung Mikrozensus im Januar 2021 gestartet. Weitere Informationen
- Aufruf zur Gewinnung von Testpersonal in stationären Pflegeeinrichtungen. Weitere Informationen
- Anfragen zur Erteilung von Bescheinigungen für Einreisen systemrelevanter Beschäftigter aus Tirol und Tschechien richten Sie bitte per E-Mail an gewerberecht@lra-ffb.de
Kompaktinformationen zum Thema Impfzentrum und Impfung sind nachfolgend auf der Startseite unter dem Menüpunkt "Impfzentrum Fürstenfeldbruck" zu finden.
Corona: Aktuelle Regelungen und Informationen
11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Fassung vom 24. Februar 2021
Allgemeinverfügungen zu Maskenpflicht und Besuchsregelungen, gültig bis 08.03.2021
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Impfungen und Impfzentrum Fürstenfeldbruck
Rechtsgrundlage für eine Impfung
Informationen zur Coronavirus-Impfverordnung
Registrierung für eine Corona-Schutzimpfung
Eine Registrierung ist telefonisch oder online möglich. Nach erfolgreicher Registrierung wird zu einem späteren Zeitpunkt wird eine Information mit Terminvorschlägen versendet. Dies kann – in Abhängigkeit der Prioritätenliste – einige Wochen dauern. Anfragen per E-Mail oder persönlich können nicht beantwortet werden.
Wir bitten alle Bürger und Bürgerinnen, auch über 80 Jahre, weiterhin um Geduld bei der Terminvergabe. Bitte kommen Sie nicht ohne Termin zum Impfzentrum.
Online-Registrierung
Telefonische Registrierung:
Über die Hotline mit der Rufnummer 08141 / 400450. Die Erreichbarkeit der Hotline richtet sich nach den Öffnungszeiten des Impfzentrums. Diese finde Sie auf der Internetseite des BRK zum Impfzentrum.
Achtung: Die Hotline sollte nur von Bürgern über 80 Jahren in Anspruch genommen werden, denen eine Online-Registrierung nicht möglich ist. Das Landratsamt selbst vergibt keine Impftermine.
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Anworten auf häufige Fragen zum Ablauf der Impfungen beim Bayerischen Gesundheitsministerium
Informationen zur Corona-Schutzimpfung beim Bundesgesundheitsministerium
Häufige Fragen zum Impfzentrum in Fürstenfeldbruck
Informationen in leichter Sprache:
Corona-Schutzimpfung: Informationen in leichter Sprache
Informationen in Gebärdensprache:
Corona-Schutzimpfung: Informationen in Gebärdensprache
Impfzentrum Fürstenfeldbruck
Das Corona-Impfzentrum in Fürstenfeldbruck befindet sihc in der Industriestraße 1, Fürstenfeldbruck- Buchenau. Betreiber ist das Bayerische Rote Kreuz, Kreisverband Fürstenfeldbruck. Weitere Informationen zum Impfzentrum, u.a. zu Öffnungszeiten, finden Sie auf der Internetseite des BRK Fürstenfeldbruck
Impfzentrum auf Internetseite des BRK
Erreichbarkeit des Impfzentrums mit dem ÖPNV
Informationen zur Fahrkostenerstattung
Weitere Informationen
Häufige Fragen zum Impfzentrum in Fürstenfeldbruck
Impf-Statistik:
Stand Dienstag, 23.02.2021, 12.00 Uhr, wurden im Landkreis Fürstenfeldbruck 9.260 Erst-Impfungen und 5.072 Zweit-Impfungen durchgeführt (Achtung: Diese Zahl wird wöchentlich immer am Dienstag aktualisiert).
Weitere Informationen und Antworten zu den aktuellen Regelungen
Maskenpflicht auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen
Das Landratsamt Fürstenfeldbruck hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die eine Maskenpflicht an stark frequentierten öffentlichen Plätzen festlegt. Die Allgemeinverfügung gilt bis einschließlich 01.02.2021.
Allgemeinverfügungen, gültig vom 18.12.2020 bis 01.02.2021
Ergänzende Erläuterungen zur Maskenpflicht an öffentlichen Plätzen
Regeln und Maßnahmen für Kitas und Schulen
Regeln und Maßnahmen für Kitas und Schulen ab 20. Februar 2021
Die mit Stand 19.02.2021 vom Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlichte Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) beträgt für den Landkreis Fürstenfeldbruck 25,1. Damit wurde der nach § 28a Abs. 3 Satz12 IfSG bestimmte Inzidenzwert von 100 an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten und es ergeben sich gem. der 11. BayIfSMV folgende Änderungen:
1. Im Schulbereich:
- Für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Grundschulen,
- für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Förderzentren einschließlich der Schulvorberei-tenden Einrichtungen sowie an weiteren Jahrgangsstufen der Förderzentren in den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und weiterer Förderbedarf sowie Hören und weiterer Förderbedarf,
- an den Schulen für Kranke in Abstimmung mit den Kliniken sowie
- in den Abschlussklassen der übrigen Schulen
findet unter den Voraussetzungen des § 18 BayIfSMV Präsenzunterricht (soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann) oder Wechselunterricht statt.
2. Im Bereich der Kindertageseinrichtungen und Kinderpflegestellen:
- Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Kinderpflegestellen ist unter den in § 19 Abs.1 Satz 3 der 11. BayIfSMV genannten Voraussetzungen zulässig.
Weitere Informationen beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
3. Im Bereich beruflichen Aus-, Fort-und Weiterbildung:
Angebote der beruflichen Aus-, Fort-und Weiterbildung können in Präsenzform stattfinden, soweit dabei der Mindestabstand von 1, 5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. § 20 Abs. 3 der 11. BayIfSMV bleibt davon unberührt.
Regeln und Maßnahmen für Schulen und Kitas bis 19. Februar 2021
Informationen zum Unterrichtsbetrieb in Schulen bis 19. Februar 2021
Bis zum 19. Februar 2021 findet an allen bayerischen Schulen und in fast allen Jahrgangsstufen - bis auf bestimmte Ausnahmen - Distanzunterricht statt. Für Kinder, für die sonst keine Betreuungsmöglichkeit besteht, bieten die Schulen eine Notbetreuung an.
Abweichend hiervon findet seit Montag, 1. Februar 2021 Wechselunterricht (also Unterricht mit geteilten Klassen bzw. Kursen im Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht) für Schülerinnen und Schüler in Abschlussklassen statt.
Informationen zum Kita-Betrieb bis zum 19. Februar 2021
Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, organisierten Spielgruppen sowie Maßnahmen zur Ferientagesbetreuung bleibt grundsätzlich weiterhin untersagt. Die Aufrechterhaltung eines Notbetriebs ist in den Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, in der Ferientagesbetreuung sowie in organisierten Spielgruppen für Kinder für ausgewählte Personengruppen zulässig.
Weitere Informationen beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Besuchsregeln für Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen
Besuchsregeln für Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen
Die Anordnung des Landratsamts Fürstenfeldbruck zur Beschränkung des Besuchs von Einrichtungen nach § 9 IfSMVO (etwa Krankenhäuser, Pflegeheime und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen) wird bis einschließlich 08.03.2021. verlängert.
Der Besuch wird auf täglich eine Person aus dem eigenen oder einem weiteren Hausstand oder Verwandtenkreis, bei Minderjährigen auch von den Sorgeberechtigten gemeinsam, beschränkt, Ausnahmen gelten für eine palliative Begleitung.
Allgemeinverfügungen, gültig vom 18.12.2020 bis 08.03.2021
Achtung: Besuchsverbot im Klinikum Fürstenfeldbruck
Die Klinikleitung hat für das Klinikum Fürstenfeldbruck ein absolutes Besuchsverbot erlassen. Ausnahmen bestehen für Sterbende und für die Geburtsstation.
Ergänzende Besuchsregeln der 11. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für Pflegeheime und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
Für Pflegeeinrichtungen gemäß § 71 Abs. 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch, Altenheime und Seniorenresidenzen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 2 Abs. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, in denen Leistungen der Eingliederungshilfe über Tag und Nacht erbracht werden gelten gemäß §9 der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung eine Testpflicht und die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Schutzmaske.
Regelungen für Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer
Untersuchungen auf eine Infektion mit dem Coronavirus (Corona-Tests)
Bürgerinnen und Bürger können sich auch ohne Symptome auf das Corona-Virus testen lassen. Sie wenden sich hierzu an ihren niedergelassenen Vertragsarzt oder an eines der beiden Bayerischen Testzentren im Landkreis Fürstenfeldbruck.
Weitere Informationen zur Teststrategie der Bayerischen Staatsregierung
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.
Bayerische Testzentren in Fürstenfeldbruck und Germering
In den Bayerischen Testzentren in Fürstenfeldbruck und Germering können sich Bürgerinnen und Bürger kostenlos auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 untersuchen lassen.
Informationen zum Ablauf und zur Online-Registrierung
Wo finde ich einen Arzt für Corona-Tests?
Auf der Webseite der Kassenärztliche Vereinigung Bayern können Bürgerinnen und Bürger online nach Ärzten suchen, die Coronatests anbieten. Auf www.kvb.de in der Suchmaske "Arzt-/Psychotherapeutensuche" in der linken Spalte das Feld "Arzt für Coronavirus Test" anklicken sowie Ort und Postleitzahl angeben.
Medizinischer Rat und Hilfe
Haben Sie den Verdacht sich angesteckt zu haben, wenden Sie sich bitte telefonisch an Ihren Hausarzt, den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst oder das zuständige Gesundheitsamt.
Informationstelefon des Staatlichen Gesundheitsamtes Fürstenfeldbruck Telefon 08141 / 519 – 800
Bürgertelefon des Bürgerservice-Zentrums 08141 / 519 - 999
Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst Telefon 116 117
Weiterführende Informationen zu Corona finden Sie in den FAQs des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.
Psychische Krisen
In seelischen Notlagen erhalten Betroffen und ihre Angehörige rund um die Uhr Beratung und Hilfe beim Krisendienst Psychiatrie, Tefefon 0180 / 655 3000 .
Corona: Weitere wichtige Informationen
Antigen-Schnelltests: Quarantänepflicht von positiv getesteten Personen und Hinweise zur Abgabe
Hinweis: Durch die Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung vom 15. Januar 2021 dürfen fachlich geeignete Stellen wie Apotheken Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 künftig unter anderem auch an Schulen, Kindertagesstätten und Obdachlosenunterkünfte abgeben.
Hinweise zum Kontaktpersonenmanagement und zur Quarantäne
Testungen von Kontaktpersonen der Kategorie 1
Die Gesundheitsämter in Bayern ermitteln Kontaktpersonen der Kategorie 1. Sollten Sie eine Kontaktperson der Kategorie sein, wird das Gesundheitsamt mit Ihnen umgehend Kontakt aufnehmen.
Aufgrund der hohen Anzahl an täglichen Neuinfektionen kann es aktuell zu Verzögerungen bei der Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt und Contact Tracing Team kommen. Bitte rufen Sie nicht von sich aus an, warten Sie ab, bis Sie vom Landratsamt kontaktiert werden.
Weitere Informationen
Informationen zur Quarantäne
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) am 2. Dezember 2020 eine Allgemeinverfügung erlassen, die Konsequenzen auf die Beendigung der Quarantänemaßnahmen haben kann, etwa bei Kontaktpersonen der Kategorie I, Verdachtspersonen und kohortenisolierten Schülerinnen und Schülern.
7-Tage-Inzidenz-Zahlen, Zahlen zu Infizierten und Genesenen, Zahlen zu Impfungen
Die offiziellen 7-Tage-Inzidenz-Zahlen für den Landkreis Fürstenfeldbruck, nach denen sich die Bayerische Staatsregierung richtet, finden Sie beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und auf dem Dashboard Robert-Koch-Instituts (RKI).
Die vom Gesundheitsamt Fürstenfeldbruck errechneten 7-Tage-Inzidenz-Zahlen sowie weitere Zahlen zu Infizierten und Genesenen finden Sie auf dieser Seite.
Aktuelle Hinweise ÖPNV
Schulfahrplan im Regionalbusverkehr ab 15. Februar
Die Schulen in Bayern werden nach und nach wieder für den Präsenzunterricht geöffnet. Im Regionalbusverkehr in den MVV-Verbundlandkreisen und damit auch im Landkreis Fürstenfeldbruck gilt ab Montag, 15. Februar 2021, einheitlich der Schulfahrplan. Die pandemiebedingt eingesetzten „Corona-Verstärker” auf stark frequentierten Schulfahrten verkehren vorerst nicht. Sie werden bei Bedarf wieder eingesetzt.
Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske im ÖPNV
Seit 18. Januar 2021 gilt in den öffentlichen Verkehrsmitteln des Nahverkehrs und den dazugehörigen Einrichtungen im Freistaat Bayern grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske (Fahrgäste ab 15 Jahren) bzw. Alltagsmaske (Fahrgäste ab 6 Jahren). Weitere Hinweise dazu gibt das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hier.
Weitere wichtige Hinweise zu Fahrten im ÖPNV in der Pandemie
Liste mit regionalen Anbietern von Schutzartikeln und -ausrüstungen
Informationen für Unternehmen
Neuigkeiten
Klima-Tipps zur Fastenzeit: Nachhaltige Mobilität
Digitale Pressekonferenz zur Umstrukturierung des Jugendamts: sozialräumliches Arbeiten und Familienrat
Klima-Tipps zur Fastenzeit: Der Weg zur eigenen Energieautarkie
Klima-Tipps zur Fastenzeit: „Klimabewusst im Badezimmer"
Pressemitteilungen
Amphibienwanderung hat begonnen: Straßensperrungen treten in Kraft
Corona: Gesamtzahl der infizierten und gesundeten Personen im Landkreis Fürstenfeldbruck und in den Städten und Gemeinden, Stand 26.02.2021
Corona: Gesamtzahl der infizierten und gesundeten Personen im Landkreis Fürstenfeldbruck und in den Städten und Gemeinden, Stand 23.02.2021
Eschentriebsterben: Bäume am Lärmschutzwall in Puchheim müssen gefällt werden
Corona: Gesamtzahl der infizierten und gesundeten Personen im Landkreis Fürstenfeldbruck und in den Städten und Gemeinden, Stand 19.02.2021
Erinnerung an Abgabe der Anträge zur Vereinspauschale 2021
Corona: Gesamtzahl der infizierten und gesundeten Personen im Landkreis Fürstenfeldbruck und in den Städten und Gemeinden, Stand 17.02.2021
Termine & Veranstaltungen
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- 08.03.2021 16:00 Uhr
4. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Freizeit und Sport
Die Tagesordnung zum öffentlichen Teil finden Sie auf dieser Seite. Die Sitzungen des Kreistages...
mehr - 11.03.2021 16:00 Uhr
4. Sitzung des Auschusses für Energie-, Umwelt- und Planung
Die Tagesordnung zum öffentlichen Teil finden Sie auf dieser Seite. Die Sitzungen des Kreistages...
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Öffnungsz.
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Münchner Str. 32
82256 Fürstenfeldbruck
Ab Haltestelle Landratsamt mit
Bus 815 oder 844 von und zur S4
Bus 825, 839, 840 zur S4
Bitte beachten Sie: Dies sind die Öffnungszeiten des Bürgerservice-Zentrums. Die Öffnungszeiten und Kontaktdaten der verschiedenen Fachbereiche und Dienststellen entnehmen Sie bitte der Infobox auf den jeweiligen Seiten.
Öffnungszeiten Bürgerservice-Zentrum
Montag - Donnerstag | 08.00 - 18.00 Uhr |
Freitag | 08.00 - 16.00 Uhr |
Kontakt
Landratsamt Fürstenfeldbruck
Telefon Vermittlung | 08141 519-0 |
Telefon Bürgerservice-Zentrum | 08141 519-999 |
Fax | 08141 519-450 |
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