ACHTUNG: Eingeschränkter Dienstbetrieb der Kfz-Zulassungsstelle Hasenheide
Für den Besuch der Kfz-Zulassungsstelle ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Bürgerinnen und Bürger buchen dazu bitte online einen Termin. Ein Grundkontingent an Terminen wird derzeit jeweils gegen 12 Uhr mittags für den nächsten Werktag zur Verfügung gestellt. Im Laufe eines jeden Tages werden nach den verfügbaren Kapazitäten weitere Termine zur Buchung freigeschaltet.
Impfzentrum: Ab 14.01.2021 können wieder Registrierungen zur Vergabe von Impfterminen über die Hotline unter der Rufnummer 08141/400450 vorgenommen werden. Die Erreichbarkeit der Hotline richtet sich nach den Öffnungszeiten des Impfzentrums. Diese finden Sie auf der Internetseite des BRK zum Impfzentrum. In der Hotline wird die Registrierung zur Terminvergabe übernommen. Zu einem späteren Zeitpunkt wird dann eine Information mit Terminvorschlägen an den Bürger / die Bürgerin versendet. Dies kann – in Abhängigkeit der Prioritätenliste – einige Wochen dauern. Anfragen per E-Mail oder persönlich können nicht beantwortet werden. Wir bitten alle Bürger und Bürgerinnen, auch über 80 Jahre, weiterhin um Geduld bei der Terminvergabe. Bitte kommen Sie nicht ohne Termin zum Impfzentrum.
Achtung: Die Hotline sollte nur von Bürgern über 80 Jahren in Anspruch genommen werden, denen eine Online-Registrierung nicht möglich ist. Das Landratsamt selbst vergibt keine Impftermine.
Hier gelangen Sie zur Online-Impfregistrierung
Corona: Aktuelle Regelungen und Informationen
11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Allgemeinverfügungen, gültig vom 18.12.2020 bis 01.02.2021
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Impfzentrum Fürstenfeldbruck
Der Standort für das Corona-Impfzentrum in Fürstenfeldbruck ist gefunden: in der Industriestraße 1 in der Buchenau. Betreiber ist das Bayerische Rote Kreuz, Kreisverband Fürstenfeldbruck. Weitere Informationen zum Impfzentrum finden Sie hier.
Ab 14.01.2021 können wieder Registrierungen zur Vergabe von Impfterminen über die Hotline unter der Rufnummer 08141/400450 vorgenommen werden. Die Erreichbarkeit der Hotline richtet sich nach den Öffnungszeiten des Impfzentrums. Diese finden Sie auf der Internetseite des BRK zum Impfzentrum. In der Hotline wird die Registrierung zur Terminvergabe übernommen. Zu einem späteren Zeitpunkt wird dann eine Information mit Terminvorschlägen an den Bürger / die Bürgerin versendet. Dies kann – in Abhängigkeit der Prioritätenliste – einige Wochen dauern. Anfragen per E-Mail oder persönlich können nicht beantwortet werden. Wir bitten alle Bürger und Bürgerinnen, auch über 80 Jahre, weiterhin um Geduld bei der Terminvergabe. Bitte kommen Sie nicht ohne Termin zum Impfzentrum.
Achtung: Die Hotline sollte nur von Bürgern über 80 Jahren in Anspruch genommen werden, denen eine Online-Registrierung nicht möglich ist. Das Landratsamt selbst vergibt keine Impftermine.
Hier gelangen Sie zur Online-Impfregistrierung; Eine kompakte Zusammenstellung von Fragen zur Impfung gegen das Coronavirus finden Sie außerdem hier.
Weitere Informationen und Antworten zu den aktuellen Regelungen
Maskenpflicht auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen
Das Landratsamt Fürstenfeldbruck hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die eine Maskenpflicht an stark frequentierten öffentlichen Plätzen festlegt. Die Allgemeinverfügung gilt bis einschließlich 01.02.2021.
Allgemeinverfügungen, gültig vom 18.12.2020 bis 01.02.2021
Ergänzende Erläuterungen zur Maskenpflicht an öffentlichen Plätzen
Regeln und Maßnahmen für Kitas und Schulen
Regeln und Maßnahmen für Kitas
Informationen zum Kita-Betrieb vom 11. Januar 2021 bis zum 31.Januar 2021
Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, organisierten Spielgruppen sowie Maßnahmen zur Ferientagesbetreuung bleibt grundsätzlich weiterhin untersagt. Die Aufrechterhaltung eines Notbetriebs ist in den Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, in der Ferientagesbetreuung sowie in organisierten Spielgruppen für Kinder für folgende Personengruppen zulässig:
Weitere Informationen beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Rahmenhygieneplan für Kindertagesstätten in Bayern
Regeln und Maßnahmen für Schulen vom 11. Januar 2021 bis 29. Januar 2021
Angesichts der weiterhin hohen Infektionszahlen findet in der Zeit von 11. bis 29. Januar 2021 an allen bayerischen Schulen und in allen Jahrgangsstufen ausschließlich Distanzunterricht statt. Für Kinder, für die sonst keine Betreuungsmöglichkeit besteht, bieten die Schulen vom 11. bis zum 29. Januar eine Notbetreuung an.
Informationen zum Distanzlernen
Besuchsregeln für Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen
Die Anordnung des Landratsamts Fürstenfeldbruck zur Beschränkung des Besuchs von Einrichtungen nach § 9 IfSMVO (etwa Krankenhäuser, Pflegeheime und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen) wird bis einschließlich 01.02.2021. verlängert. Der Besuch wird auf täglich eine Person aus dem eigenen oder einem weiteren Hausstand oder Verwandtenkreis, bei Minderjährigen auch von den Sorgeberechtigten gemeinsam, beschränkt, Ausnahmen gelten für eine palliative Begleitung.
Allgemeinverfügungen, gültig vom 18.12.2020 bis 01.02.2021
Achtung: Besuchsverbot im Klinikum Fürstenfeldbruck
Die Klinikleitung hat für das Klinikum Fürstenfeldbruck ein absolutes Besuchsverbot erlassen. Ausnahmen bestehen für Sterbende und für die Geburtsstation.
Senioren- und Pflegeheime, Seniorenresidenzen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
Bitte beachten Sie § 9 Absatz 2 Satz 1 der 11. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung:
"Jeder Bewohner darf von täglich höchstens einer Person besucht werden, die über ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 verfügt und dieses auf Verlangen nachweisen muss; die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung mittels eines POC-Antigen-Schnelltests darf höchstens 48 Stunden und mittels eines PCR-Tests höchstens drei Tage vor dem Besuch vorgenommen worden sein; der Test muss die jeweils geltenden Anforderungen des Robert Koch-Instituts erfüllen; jeder Besucher hat zu jeder Zeit innerhalb der Einrichtung eine FFP2-Maske zu tragen; vom 25. bis 27. Dezember 2020 darf die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung mittels eines POC-Antigen-Schnelltests höchstens 72 Stunden und mittels eines PCR-Tests höchstens vier Tage vor dem Besuch vorgenommen worden sein."
Regelungen für Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer
Untersuchungen auf eine Infektion mit dem Coronavirus (Corona-Tests)
Bürgerinnen und Bürger können sich auch ohne Symptome auf das Corona-Virus testen lassen. Sie wenden sich hierzu an ihren niedergelassenen Vertragsarzt oder an eines der beiden Bayerischen Testzentren im Landkreis Fürstenfeldbruck.
Weitere Informationen zur Teststrategie der Bayerischen Staatsregierung
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.
Bayerische Testzentren in Fürstenfeldbruck und Germering
In den Bayerischen Testzentren in Fürstenfeldbruck und Germering können sich Bürgerinnen und Bürger kostenlos auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 untersuchen lassen.
Informationen zum Ablauf und zur Online-Registrierung
Wo finde ich einen Arzt für Corona-Tests?
Auf der Webseite der Kassenärztliche Vereinigung Bayern können Bürgerinnen und Bürger online nach Ärzten suchen, die Coronatests anbieten. Auf www.kvb.de in der Suchmaske "Arzt-/Psychotherapeutensuche" in der linken Spalte das Feld "Arzt für Coronavirus Test" anklicken sowie Ort und Postleitzahl angeben.
Medizinischer Rat und Hilfe
Haben Sie den Verdacht sich angesteckt zu haben, wenden Sie sich bitte telefonisch an Ihren Hausarzt, den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst oder das zuständige Gesundheitsamt.
Informationstelefon des Staatlichen Gesundheitsamtes Fürstenfeldbruck Telefon 08141 / 519 – 800
Bürgertelefon des Bürgerservice-Zentrums 08141 / 519 - 999
Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst Telefon 116 117
Weiterführende Informationen zu Corona finden Sie in den FAQs des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.
Psychische Krisen
In seelischen Notlagen erhalten Betroffen und ihre Angehörige rund um die Uhr Beratung und Hilfe beim Krisendienst Psychiatrie, Tefefon 0180 / 655 3000 .
Corona: Weitere wichtige Informationen
Antigen-Schnelltests: Quarantänepflicht von positiv getesteten Personen
Hinweise zum Kontaktpersonenmanagement und zur Quarantäne
Testungen von Kontaktpersonen der Kategorie 1
Die Gesundheitsämter in Bayern ermitteln Kontaktpersonen der Kategorie 1. Sollten Sie eine Kontaktperson der Kategorie sein, wird das Gesundheitsamt mit Ihnen umgehend Kontakt aufnehmen.
Aufgrund der hohen Anzahl an täglichen Neuinfektionen kann es aktuell zu Verzögerungen bei der Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt und Contact Tracing Team kommen. Bitte rufen Sie nicht von sich aus an, warten Sie ab, bis Sie vom Landratsamt kontaktiert werden.
Weitere Informationen
Informationen zur Quarantäne
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) am 2. Dezember 2020 eine Allgemeinverfügung erlassen, die Konsequenzen auf die Beendigung der Quarantänemaßnahmen haben kann, etwa bei Kontaktpersonen der Kategorie I, Verdachtspersonen und kohortenisolierten Schülerinnen und Schülern.
7-Tage-Inzidenz-Zahlen, Zahlen zu Infizierten und Genesenen
Die offiziellen 7-Tage-Inzidenz-Zahlen für den Landkreis Fürstenfeldbruck, nach denen sich die Bayerische Staatsregierung richtet, finden Sie beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und auf dem Dashboard Robert-Koch-Instituts (RKI).
Die vom Gesundheitsamt Fürstenfeldbruck errechneten 7-Tage-Inzidenz-Zahlen sowie weitere Zahlen zu Infizierten und Genesenen finden Sie auf dieser Seite.
Aktuelle Hinweise ÖPNV
Ab Montag, 18. Januar 2021, gilt im öffentlichen Nahverkehr in Bayern die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske - sowohl in allen Verkehrsmitteln als auch an Bahnhöfen, an Bahnsteigen und Haltestellen. Schützen Sie sich und andere. Danke für Ihre Mithilfe.
Mit der beschlossenen Verlängerung des bundesweiten Lockdowns bis Sonntag, 31. Januar 2021, startet der Schulunterricht in Bayern nach den Weihnachtsferien im Distanzunterricht. Die MVV-Regionalbusse in den acht Verbundlandkreisen und damit auch im Landkreis Fürstenfeldbruck verkehren demnach weiterhin nach dem Ferienfahrplan. Zusätzliche Schulverstärkerfahrten werden nicht angeboten.
Weitere wichtige Hinweise zu Fahrten im ÖPNV in der Pandemie
Liste mit regionalen Anbietern von Schutzartikeln und -ausrüstungen
Informationen für Unternehmen
Liste mit regionalen Anbietern von Schutzartikeln und -ausrüstungen
Informationen für Unternehmen der Wirtschaftsförderung des Landkreises
Informationen für Unternehmen beim Bayerischen Wirtschaftsministerium
FAQ des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zu Handel und Dienstleistungen
Neuigkeiten
Pressemitteilungen
Corona: Gesamtzahl der infizierten und gesundeten Personen im Landkreis Fürstenfeldbruck und in den Städten und Gemeinden, Stand 15.01.2021
Vollsperrung der Kreisstraße zwischen Grafrath und Abzweig Richtung Moorenweis
Corona: Gesamtzahl der infizierten und gesundeten Personen im Landkreis Fürstenfeldbruck und in den Städten und Gemeinden, Stand 12.01.2021
Corona: Gesamtzahl der infizierten und gesundeten Personen im Landkreis Fürstenfeldbruck und in den Städten und Gemeinden, Stand 08.01.2021
Corona: Gesamtzahl der infizierten und gesundeten Personen im Landkreis Fürstenfeldbruck und in den Städten und Gemeinden, Stand 05.01.2021
ACHTUNG: Eingeschränkter Dienstbetrieb der Kfz-Zulassungsstelle Hasenheide
Für den Besuch der Kfz-Zulassungsstelle ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Bürgerinnen und Bürger buchen dazu bitte online einen Termin. Ein Grundkontingent an Terminen wird derzeit jeweils gegen 12 Uhr mittags für den nächsten Werktag zur Verfügung gestellt. Im Laufe eines jeden Tages werden nach den verfügbaren Kapazitäten weitere Termine zur Buchung freigeschaltet.
Bitte beachten Sie:
Aufgrund der aktuellen Situation sind persönliche Vorsprachen im Landratsamt Fürstenfeldbruck und seinen Außenstellen nur noch nach Terminvereinbarung möglich. Bitte wägen Sie ab, welche Behördengänge zwingend notwendig sind, und wenden sich dann zur Terminvereinbarung per Email oder Telefon an die zuständige Fachstelle bzw. die/den zuständigen Sachbearbeiter/in.
Der Einlass in das Hauptgebäude findet nur am Haupteingang statt. Alle übrigen Zugänge sind geschlossen.
Besucher sind verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Öffnungsz.
Landratsamt Fürstenfeldbruck
Landratsamt Fürstenfeldbruck
Münchner Str. 32
82256 Fürstenfeldbruck
Ab Haltestelle Landratsamt mit
Bus 815 oder 844 von und zur S4
Bus 825, 839, 840 zur S4
Bitte beachten Sie: Dies sind die Öffnungszeiten des Bürgerservice-Zentrums. Die Öffnungszeiten und Kontaktdaten der verschiedenen Fachbereiche und Dienststellen entnehmen Sie bitte der Infobox auf den jeweiligen Seiten.
Öffnungszeiten Bürgerservice-Zentrum
Montag - Donnerstag | 08.00 - 18.00 Uhr |
Freitag | 08.00 - 16.00 Uhr |
Kontakt
Landratsamt Fürstenfeldbruck
Telefon Vermittlung | 08141 519-0 |
Telefon Bürgerservice-Zentrum | 08141 519-999 |
Fax | 08141 519-450 |
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