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Corona-Pandemie: Erleichterungen für vollständig Geimpfte und Genesene; Aussicht auf Erleichterungen für die Außengastronomie, für Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos und Sport

07.05.2021

Die Bayerische Staatsregierung hat am Dienstag, 4. Mai 2021, Erleichterungen in Hinblick auf die Corona-Maßnahmen beschlossen, die bereits am Donnerstag, 6. Mai 2021, durch eine geänderte 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) in Kraft getreten sind.

Die Änderungen betreffen zunächst vollständig Geimpfte und Genesene, die zum einen negativ getesteten Personen gleichgestellt werden, beispielsweise beim Einkauf oder Friseurbesuch. Über die Gleichstellung mit negativ Getesteten hinaus gelten jetzt im Bereich der Zusammenkünfte, der allgemeinen Kontaktbeschränkung, der Ausgangssperre, der Quarantäneplicht und des Sports weitere Erleichterungen für vollständig Geimpfte und Genesene.

Zudem können frühestens ab dem 10. Mai 2021 Erleichterungen für die Außengastronomie, für Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos und Sport zugelassen werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass im jeweiligen Landkreis die 7-Tage-Inzidenz von 100 nicht überschritten und die Entwicklung des Infektionsgeschehens stabil oder rückläufig erscheint. Erst dann kann das Landratsamt als zuständige Behörde die entsprechenden Lockerungen veranlassen. Dann muss noch das Bayerische Gesundheitsministerium sein Einvernehmen zu den vorgeschlagenen Locke-rungen erteilen. Das Ministerium prüft dazu nochmals die Infektionslage im jeweiligen Landkreis.
Die Lockerungen treten also keinesfalls automatisch ab dem 10. Mai 2021 in Kraft, es kommt für jeden einzelnen Landkreis auf das Infektionsgeschehen vor Ort an. Dieses System ist in § 27 der 12. BayIfSMV geregelt.

Im Landkreis Fürstenfeldbruck lag die 7-Tage-Inzidenz nach einem einmaligen Unterschreiten des Wertes von 100 am Mittwoch, 5. Mai 2021 (90,7), noch am Donnerstag, 6. Mai 2021, mit einem Wert von 105,3 über 100. Heute, 7. Mai 2021, lag der Inzidenzwert wieder (knapp) unter 100 mit 99,4. Von einem stabilen oder rückläufigen Infektionsgeschehen kann daher aktuell noch nicht ausgegangen werden, es gilt die Entwicklung der nächsten Tage abzuwarten. Grundsätzlich muss nach der 12. BayIfSMV ein maßgeblicher Inzidenzwert an fünf Tagen in Folge unterschritten worden sein, damit Lockerungen veranlasst werden können.

Landrat Thomas Karmasin freut sich über die aktuell erfreuliche Entwicklung des Infektionsgesche-hens und die Aussicht auf Lockerungen im Landkreis, gibt aber auch zu bedenken: „Es ist wichtig, dass wir wirklich stabil unter dem Inzidenzwert von 100 liegen. Nur dann können die Lockerungen nachhaltig erfolgen und wir vermeiden ein für alle Beteiligten unangenehmes Auf und Zu. Daran arbeiten wir.“

Nach aktuellem Stand sind im Landkreis damit frühestens mit Wirkung ab dem 13.05.2021 Lockerungen möglich, wenn die Inzidenz weiter sinkt und den Wert von 100 nicht mehr übersteigt.

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