Landratsamt Fürstenfeldbruck
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Die Fahrerlaubnisbehörde informiert: Hinweise zum Pflichtumtausch der Geburtsjahrgänge 1965-1970; Stichtag: 19.01.2024

02.01.2024

Am 19.01.2024 ist Stichtag für den Pflichtumtausch der Papierführerscheine ins Scheckkartenformat für die Jahrgänge 1965 – 1970. Es herrscht deshalb derzeit bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Fürstenfeldbruck ein großer Andrang, insbesondere bei der Reservierung von Terminen.
Die Möglichkeit der zeitnahen Online-Terminreservierung ist begrenzt, weshalb zeitweise keine freien Termine mehr zur Verfügung stehen. Die Fahrerlaubnisbehörde weist jedoch explizit darauf hin, dass eine persönliche Vorsprache vermieden werden kann, wenn der Antrag auf Umtausch des Alt-Führerscheins postalisch oder online gestellt und dabei die Möglichkeit des Direktversandes durch die Bundesdruckerei genutzt wird.

Wer dennoch eine persönliche Vorsprache für notwendig hält, kann unter der Nummer 08141/519-836 oder per E-Mail unter der Adresse fahrerlaubnis@lra-ffb.de mit der Fahrerlaubnisbehörde in Kontakt treten.

Alternativ zur Fahrerlaubnisbehörde führt auch das Bürgerservicezentrum im Foyer des Landratsamtes die Bearbeitung von Pflichtumtauschanträgen durch. Termine sind dort nicht erforderlich.

Die jeweiligen Öffnungszeiten und Informationen zur Antragstellung sind unter www.lra-ffb.de zu finden.   

 

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