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Kostenlose Corona-Tests ab 11. Oktober nur noch für bestimmte Personengruppen in den Testzentren des Landkreises

06.10.2021

Ab Montag, 11. Oktober, können sich nur noch bestimmte Personengruppen kostenlos auf Corona testen lassen. In den Testzentren des Landkreises an der Zenettistraße 13 in Fürstenfeldbruck und an der Kerschensteiner Straße 147a in Germering werden dann nur noch kostenlose Tests für be-rechtigte Personengruppen angeboten. Durchgeführt werden dort zu den bekannten Öffnungszei-ten PCR-Tests und Antigen-Schnelltests.

Nach der am 21. September 2021 veröffentlichten Coronavirus-Testverordnung (TestV) des Bundes bleiben Tests kostenlos für:

  • Kinder (Personen, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben),
  • Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen COVID-19 geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden konnten (ärztliches Attest als Nachweis erforderlich)
  • Kontaktpersonen, bei einem Warnhinweis der Corona-Warn-App, bei Ausbruchsgeschehen und PCR-Bestätigungstestungen (Nachweis erforderlich: Mitteilung des Gesundheitsamts oder der Warnhinweis-App),
  • Beschäftigte in Pflegeheimen (Nachweis erforderlich: Bescheinigung des Arbeitgebers, Lohnzettel oder Beschäftigtenausweis),
  • Besucherinnen und Besucher von Pflegeheimen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung,
  • Personen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen COVID-19 teilnehmen oder in den letzten drei Monaten teilgenommen haben (Nachweis Studienteilnahme erforderlich,
  • die bestätigende Diagnose eines positiven Schnelltests.

Nähere Bestimmungen, wie im Einzelfall nachgewiesen werden kann, ob ein Anspruch auf einen kostenfreien Test besteht, werden vom Bayerischen Gesundheitsministerium noch erwartet.

Personen, die nicht unter den genannten Kreis der Anspruchsberechtigen fallen, können sich ab 11. Oktober bei privaten Testzentren, anbietenden Apotheken und Ärzten testen lassen. Für diese sind die dort angebotenen Tests ab diesem Zeitpunkt kostenpflichtig.

Erfüllen Bürgerinnen und Bürger jedoch die vorgenannten Voraussetzungen, können die privaten Testzentren, Apotheken und Ärzte den Anspruchsberechtigen Tests kostenlos anbieten.

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