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Vereinspauschale 2022 beantragen!

03.01.2022

Seit der letzten Dezemberwoche stehen die Anträge auf Vereinspauschale 2022 samt Anlagen zum Download auf der Homepage des Landratsamtes Fürstenfeldbruck unter „Landkreis&Politik/Freizeit/Sport und Vereinswesen“ zur Verfügung. Da für die Sport- und Schützenvereine auch heuer nicht von einem Normalbetrieb auszugehen ist, werden die im Vorjahr erlassenen Ausnahmeregelungen zum Ausgleich pandemiebedingter Nachteile auch bei der Vereinspauschale 2022 berücksichtigt.
Erleichterungen sind beispielsweise für das Erfordernis eines Jugendanteils i. H. v. 10 % hinsichtlich des Mindest-Ist-Aufkommens und der Gültigkeitsdauer von Lizenzen vorgesehen. Auch das letztjährig angewandte sog. „Günstigkeitsprinzip“ gilt für die Vereinspauschale 2022.

Stichtag für die Abgabe der Anträge samt den kompletten Unterlagen ist Dienstag, 01.03.2022. Diese Stichtagsregelung ist eine Ausschlussfrist, die Ausnahme- oder Härtefallregelungen verbietet.

Wie bisher können auch Vereine, die keine lizenzierten Übungsleiter oder Trainer beschäftigen, die Vereinspauschale beantragen, wenn sie die Bagatellgrenze von 500 Mitgliedereinheiten erreichen (erwachsene Mitglieder zählen 1 ME, Kinder und Jugendliche bis 26 Jahre 10 ME).

Die Anträge sollten zeitig abgegeben werden, dass eventuelle Ergänzungen noch fristgerecht nachgereicht werden können. Für telefonische Rückfragen steht die Rufnummer 08141/519-373 zur Verfügung.

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