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Verstärkte Schutzmaßnahmen gegen Geflügelpest

09.12.2021

Zum Schutz der Geflügelhaltungen gegen die Einschleppung der Geflügelpest hat das Landratsamt Fürstenfeldbruck eine Verstärkung der seit Februar geltenden Biosicherheitsmaßnahmen angeordnet. So gilt ab sofort ein Fütterungsverbot für bestimmte Wildvögel (Hühnervögel, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lappentaucherartige und Schreitvögel) und eine Untersuchungspflicht bei Händlern, die Tiere im Rahmen des mobilen Handels abgeben.

Weiterhin gilt das im Februar 2021 angeordnete Verbot von Geflügelausstellungen und -märkten sowie Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen beim Umgang mit Geflügel. Eine Aufstallungspflicht für Geflügel – wie sie im März und April 2021 im Landkreis Fürstenfeldbruck angeordnet werden musste – gilt derzeit noch nicht. Den Geflügelhaltern wird jedoch dringend empfohlen, bereits jetzt die Vorkehrungen für eine mögliche Stallpflicht zu treffen.

Die verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen erfolgen auf Grundlage einer zentralen Risikoeinschätzung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Aktuell sind in Bayern drei Fälle bei Wildvögeln und ein Fall in einem Hausgeflügelbestand festgestellt worden. Deutschlandweit sind in dieser Saison mehr als 280 Fälle amtlich festgestellt worden.

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