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3 G für Besucher des Landratsamts; Appell an die Bürgermeister

21.11.2021

Seit Anfang November gilt im Landratsamt und in den Rathäusern des Landkreises für alle Beschäftigten die 3 G Regel in der Form, dass die Mitarbeiter entweder ihren Geimpft-/Genesenennachweis oder zweimal in der Woche einen negativen Schnelltestnachweis vorlegen müssen.

Um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Besucher gut zu schützen, gilt ab kommenden Dienstag für das Landratsamt und seine Außenstellen incl. 3 G auch für Besucher und Besucherinnen. Dies bedeutet, dass Besucher, die weder geimpft noch genesen sind, einen negativen Schnelltest vorweisen können müssen. Bitte führen Sie zum 3G-Nachweis einen Lichtbildausweis mit sich.
Persönliche Vorsprachen sind derzeit – abgesehen von der Zulassungsstelle – nur nach Terminvereinbarung möglich. Die Mitarbeiter des Amts werden von ihrem jeweiligen Besucher, mit dem sie einen Termin vereinbaren, die Vorlage des Impf/Genesenen-Zertifikats oder des negativen Schnelltestergebnisses verlangen und dies schon bei der Terminvereinbarung kommunizieren.

Landrat Thomas Karmasin appellierte an die Bürgermeisterin und die Bürgermeister des Landkreises, ebenfalls Regelungen für Besucher zum Schutze der Mitarbeiter und der anderen Besucher zu erlassen, die natürlich die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigen müssen.
Dies fand die Zustimmung der Bürgermeister. Sie werden ihre Konzepte an der Größe und Örtlichkeit ihrer Gemeinde- und Stadtverwaltungen orientieren und so passgenaue Regelungen vor Ort schaffen.

Thomas Karmasin: „Alle Bürgermeister im Landkreis nehmen ihre Verantwortung wahr, ihre Verwaltungen nach Möglichkeit vor einer Ansteckung mit Corona zu schützen. Dies dient der Gesundheit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und ist notwendig, um die Funktionsfähigkeit der Verwaltung aufrecht zu erhalten. Es ist damit in unser aller Interesse. Ich bin froh, dass wir hier im Landkreis eine gemeinsame Linie verfolgen, die natürlich die Rücksichtnahme auf örtliche Besonderheiten einschließt. Es wäre kaum nachvollziehbar, wenn nahezu überall 3 G oder noch striktere Regelungen gelten, nur in den Ämtern nicht.“

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