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Corona: 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Fürstenfeldbruck: Signalwert 35 überschritten - Maßnahmen

09.10.2020
Mit Stand 08.10.2020 hat die vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) veröffentlichte sog. 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner für den Landkreis Fürstenfeldbruck mit 38,76 den Signalwert von 35 überschritten. Nach den Berechnungen des örtlichen Gesundheitsamts ist dieser Wert (Stand 08.10.2020) an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten (06.10.: 35,45; 07.10.: 40,91; 08.10.: 50,45) worden. Das örtliche Gesundheitsamt hat das Infektionsgeschehen analysiert und festgestellt: Die größte Gruppe der positiv getesteten Fälle macht die Gruppe aus, bei der der Infektionsweg nicht konkret auf einzelne mögliche Infektionskontakte zurückverfolgt werden konnte, d.h. unklar ist, wo sie sich angesteckt haben. Ferner gibt es die Gruppe der Reiserückkehrer, zwei betroffene Betriebe mit mehreren Infizierten, zwei infizierte Familienverbände und einzelne Fälle in Schulklassen unterschiedlicher Schulformen. In diesen Gruppen und zusätzlich haben sich Infizierungen der näheren Kontaktpersonen bestätigt. Kein besonderes Infektionsgeschehen ist derzeit in den Kindertagesstätten beobachtbar. Am Bayerischen Testzentrum Fürstenfeldbruck sind seit dessen Start Anfang September 2020 über 10.500 Testungen vorgenommen worden (Stand 08.10.2020), die sog. „Positivrate“ liegt hier bei derzeit (Stand 07.10.2020) circa 1,1 %. Dies entspricht derzeit in etwa der bayernweiten vom LGL veröffentlichten Positivrate (Stand 07.10). Dem Landratsamt Fürstenfeldbruck liegen keine Erkenntnisse über die Gesamtzahl der getesteten Landkreisbürger vor, auch nicht über die Entwicklung der Testzahlen in den letzten Monaten. Wir gehen aber davon aus, dass sich Zahl der Testungen durch die Eröffnung des Bayerischen Testzentrums Anfang September erhöht hat. Ein Teil der vermehrten Testungen wiederum ist bedingt durch das Infektionsgeschehen (z.B. Reihentestungen bei betroffenen Klassen, Testungen der Kontaktpersonen der Kategorie 1 usw). Zusammenfassend gehen wir von einer nicht örtlich eingrenzbaren, sondern räumlich diffusen Zunahme der Infektionen aus verbunden mit einer gleichzeitigen Zunahme der Kenntnis positiver Fälle durch vermehrte Testung, die Ihrerseits wiederum - teilweise - durch das Infektionsgeschehen bedingt ist. Aufgrund der geschilderten Lage erlässt das Landratsamt Fürstenfeldbruck eine Allgemeinverfügung mit folgenden Maßnahmen:
  1. Beschränkung der zulässigen Anzahl der Teilnehmer von privaten Feierlichkeiten in öffentlichen und angemieteten Räumen auf bis zu 50 Personen;
  2. Dringliche Empfehlung, in privaten Räumen keine Feierlichkeiten mit mehr als 25 Teilnehmern durchzuführen;
  3. Ab Jahrgangsstufe 5 gilt an allen weiterführenden und beruflichen Schulen im Landkreis Fürstenfeldbruck, die im Zeitraum vom 05.10.- 16.10.2020 von einem Infektionsgeschehen betroffen waren oder sind, für Schülerinnen und Schüler die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch am Sitzplatz im Klassenzimmer, wenn dort der Mindestabstand von 1,5 m nicht gewährleistet ist.
Die Allgemeinverfügung tritt am morgigen Samstag, 10.10.2020, in Kraft und gilt bis einschließlich Freitag, 16.10.2020. Wir haben sie dieser Pressemitteilung zur Information beigefügt. Die Maßnahmen zu 1. und 2. entsprechen den Vorgaben des § 25 Absatz 2 der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, wonach sie angeordnet werden „sollen“, wenn der Inzidenzwert 35 übersteigt. Maßgeblicher Inzidenzwert für diese Vorschrift ist die – bei Abweichung jeweils die höhere – Zahl des Robert-Koch-Instituts oder des LGL. Die Zahlen dort werden auf-grund der Meldewege und Bereinigungen zeitverzögert und ggf. leicht verändert gegenüber den lokalen Zahlen veröffentlicht.
Liegt kein außergewöhnlicher Fall – etwa ein stark örtlich begrenztes Ausbruchsgeschehen – vor, so sind sie anzuordnen. Sie dienen dazu, eine weitere Ausbreitung bei größeren Veranstaltungen zu verhindern und im Falle einer Infektion die Nachverfolgung der Kontakte noch beherrschbar zu halten. Das sog. „Kontaktpersonenmanagement“ ist eine der wichtigsten Säulen der Verringerung und Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus. Die Maßnahme zu 3. sieht die Stufe 2 des Rahmenhygieneplans für die Schulen vor. Da das Infektionsgeschehen an den Schulen sich nicht auf dem bisherigen höheren Niveau fortgesetzt hat und viele Schulen derzeit nicht vom Infektionsgeschehen betroffen sind, genügt es aktuell, nur an den Schulen die Maskenpflicht anzuordnen, die einen Indexfall haben. Es gilt also nicht insgesamt die Stufe 2, sondern nur die konkrete Maßnahme für einzelne betroffene Schulen.
Der Sinn der Maske im Unterricht ist, dass – bei Unterschreitung des Mindestabstandes – das Risiko verringert werden soll, dass Schüler, die bereits vom Indexfall angesteckt wurden, aber nicht als infiziert erkannt sind, andere anstecken und sich so an der Schule der Virus weiter ausbreitet. Die Infektion eines Schülers hat die Quarantäne seiner ganzen Klasse zur Folge; die Maßnahme soll also auch dem Schutz des Präsenzunterrichts dienen. Die 7. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht auch vor, dass bei Erreichen des Schwellenwerts von 50 weitere Maßnahmen angeordnet werden sollen. Auch hier ist die – bei Abweichung die höhere - Zahl des Robert-Koch-Instituts oder des LGL maßgeblich. Nach den dort veröffentlichten Zahlen (Stand 08.10.2020) hat der Landkreis Fürstenfeldbruck diesen Schwellenwert derzeit nicht erreicht. Zurück
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