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Pressemitteilungen

Landtags- und Bezirkswahl am 14.10.2018

02.10.2018

Die Wahllokale öffnen am Sonntag, 14. Oktober um 8.00 Uhr und schließen um 18.00 Uhr.

Bei der Landtagswahl am 14. Oktober 2018 werden nach einer Schätzung des Bayerischen Landesamts für Statistik rund 9,5 Millionen Personen in Bayern stimmberechtigt sein.
Rund 599 000 Bayern können dieses Jahr erstmals bei einer Landtagswahl abstimmen.
In Oberbayern sind ca. 3,5 Millionen Personen für die Bezirkswahl stimmberechtigt.

Im Stimmkreis 118 Fürstenfeldbruck-Ost sind ca. 118.000 Personen stimmberechtigt (2013 waren es 117.378). Auf den gesamten Landkreis Fürstenfeldbruck (also einschließlich der zum Stimmkreis 120 Landsberg am Lech, Fürstenfeldbruck-West gehörenden 6 FFB-West-Gemeinden) wer-den es umgerechnet knapp 157.000 Stimmberechtigte sein.

Zur Wahl stehen im Stimmkreis 118 Fürstenfeldbruck-Ost für die Landtagswahl 13 Direktkandidaten (= Erststimme) und 623 Listenkandidaten (verteilt auf 17 Listen = Zweitstimme); im Stimmkreis 120 Landsberg am Lech, Fürstenfeldbruck-West treten 10 Direkt- und 626 Listenkandidaten an. Für den Bezirkstag bewerben sich 12 Direktkandidaten und 580 Listenkandidaten (auf 14 Listen) im Stimmkreis 118 sowie 10 Direkt- und 582 Listenkandidaten im Stimmkreis 120.

Die Wahllokale öffnen am Sonntag, 14. Oktober um 8.00 Uhr und schließen um 18.00 Uhr.

Insgesamt werden im Stimmkreis 118 von den Kommunen 114 (Urnen-)Wahllokale eingerichtet. Hinzu kommen 68 Briefwahlvorstände, deren Aufgabe es ist, die Wahlbriefe auszuwerten.
Es sind also insgesamt 182 Wahlvorstände installiert, von denen jeder mit 7 bis 10 Personen besetzt ist. Außer dem Personal in den Wahllokalen sind noch zahlreiche gemeindliche/städtische Mitarbeiter in den Wahlzentralen tätig. Insgesamt dürften am 14. Oktober somit ca. 1.700 Personen allein im Stimmkreis 118 im Wahleinsatz sein.


Stimmabgabe
Die Stimmabgabe erfolgt auf zwei Stimmzetteln.
Der Bayerische Landtag setzt sich aus 180 Abgeordneten zusammen; 91 Abgeordnete werden mit der Erststimme (= kleiner Stimmzettel) im Stimmkreis, die übrigen 89 Abgeordneten mit der Zweitstimme (= großer Stimmzettel) auf den Wahlkreislisten gewählt. Die Sitze werden pro Wahlkreis verteilt; von den 180 Landtagssitzen entfallen 61 auf den Wahlkreis (= Regierungsbezirk) Oberbayern.

Erststimme
Für die Landtagswahl erhält der Wähler einen kleinen weißen Stimmzettel mit den Vorschlägen für die Wahl des Stimmkreisabgeordneten. Er hat nur eine Stimme, d.h. es darf nur ein Bewerber angekreuzt werden. Eine Partei kann in jedem Stimmkreis einen Bewerber zur Wahl stellen. In einem Stimmkreis ist derjenige Bewerber gewählt, der die meisten Erststimmen erhalten hat, sofern der Wahlvorschlag, auf dem er kandidiert, landesweit mindestens 5 % aller gültigen Stimmen erreicht.

Zweitstimme
Mit der Zweitstimme wird ein Listenabgeordneter des Wahlkreises gewählt. Der Wähler erhält neben dem kleinen Stimmzettel für die Vergabe der Erststimme einen großen weißen Stimmzettel mit den vorgeschlagenen Listenkandidaten. Auch hier hat er nur eine Stimme, d.h. nur ein Bewerber oder eine Partei/Wählergruppe darf angekreuzt werden. Kreuzt der Wähler statt eines Bewerbers den Wahlvorschlag (Partei oder Wählergruppe) an, so wird diese Stimme der betreffenden Partei/Wählergruppe bei der Sitzverteilung zugerechnet.

Die Wahlbeteiligung lag 2013 im Stimmkreis Fürstenfeldbruck-Ost bei 71% (im gesamten Landkreis Fürstenfeldbruck bei 70%); 37,5 % der Wähler stimmten damals per Briefwahl ab.
Die Briefwahlbeteiligung dürfte in diesem Jahr wohl wieder genau so hoch, evtl. sogar noch höher sein.

Zu einer Besonderheit kommt es in den vier sog. „Auswahlstimmbezirken für die repräsentative Wahlstatistik“ in Germering (Stimmbezirk 19), Gröbenzell (Stimmbezirk 5) und Maisach (Stimmbe-zirke 12 und 15). Hier werden an die Wähler markierte Stimmzettel ausgegeben. Diese Stimmzettel sind mit den Buchstaben A bis M bedruckt, wobei jeder Buchstabe für eine bestimmte Altersgruppe steht. „A“-Kennzeichnungen erhalten z.B. alle männlichen Wähler die zwischen 1994 und 2000 geboren sind. Die Markierung „M“ steht für Frauen, die 1948 und früher geboren sind. Bei der Verwendung dieser Stimmzettel ist eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ausgeschlossen. Diese vom Wähler gekennzeichneten Stimmzettel werden nach der Wahl dem Bayerischen Landesamt für Statistik vorgelegt und dort für die repräsentative Wahlstatistik ausgewertet.


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