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Nutzung der interimsmäßigen Traglufthalle am Schulzentrum Puchheim durch Sportvereine ist zulässig

21.12.2018
Diese frohe Botschaft konnte der Landkreis der Stadt Puchheim und den Puchheimer Sportvereinen kurz vor Weihnachten überbringen. Auf Grund der hohen immissionsschutzrechtlichen Anforderungen im reinen Wohngebiet, in dem das Schulzentrum Puchheim angesiedelt ist, war die Zulässigkeit der außerschulischen Nutzung durch die Sportvereine der Traglufthalle in Frage gestellt worden.

Die Traglufthalle mit zwei Halleneinheiten dient der Realschule und dem Gymnasium neben weiteren notwendigen Ausweichsportstätten als Interimsmaßnahme während der zweijährigen Bauzeit für den Neubau der Zweifach- und Dreifachsporthalle und sollte auch den Sportvereinen zur Verfügung gestellt werden. Der Verlust dieser Hallenkapazitäten hätte einschneidende Auswirkungen auf das Sportangebot der Vereine gehabt.

Der Landkreis hat daher ein Schallschutzgutachten in Auftrag gegeben, wofür die Stadt Puchheim die Kosten übernehmen wird. Das Ergebnis des Gutachtens, welches seit Anfang Dezember vor-liegt, fiel zur großen Erleichterung von Sportvereinen, Stadt und Landkreis erfreulich aus. Unter Berücksichtigung von Schallschutzmaßnahmen (Schalldämmmaß von mindestens 16 dB) ist laut Gutachten eine Nutzung der Traglufthalle durch die Sportvereine zulässig. Damit kann nun auch dem Vereinssport während der Bauphase ein - wenn auch eingeschränktes - Angebot gemacht werden.

Die weitere Planung sieht für Januar 2019 die Ausschreibung der Traglufthalle samt der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen vor. Der Baubeginn, welcher mit dem Abriss der Bestandssporthallen startet, wird voraussichtlich im Sommer 2019 sein. Zurück
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