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Umtauschpflicht von Papier- in Scheckkarten-Führerscheine für Bürgerinnen und Bürger der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958

26.10.2021

Die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Fürstenfeldbruck macht erneut auf die gesetzliche Umtauschpflicht von Altführerscheinen in Papierform (grau und rosa) in aktuell gültige Scheckkarten-Dokumente für Führerscheininhaberinnen und -inhaber der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 aufmerksam.

Wer aus der genannten Personengruppe bis spätestens zum Stichtag 19. Januar 2022 noch kein neues Dokument erworben hat, besitzt ab 20. Januar 2022 kein gültiges Führerscheindokument mehr und könnte somit ein solches, etwa bei einer polizeilichen Kontrolle, nicht mehr vorweisen. Die Verhängung eines entsprechenden Bußgeldes kann die Folge sein.

Das Landratsamt Fürstenfeldbruck bittet dringend darum, den notwendigen Antrag auf Umtausch noch deutlich vor dem Stichtag zu stellen und hierzu noch die gesamte Zeitspanne bis Jahresende zu nutzen. Auf diese Weise können Wartezeiten für die Bearbeitung vermieden werden. Derzeit hat geschätzt eine mittlere vierstellige Fallzahl an Bürgerinnen und Bürgern der Jahrgänge 1952 bis 1958 ihren alten Führerschein noch nicht umgetauscht.

Der Umtausch erfolgt in den neuen Räumen der Fahrerlaubnisbehörde im Landratsamt Fürstenfeldbruck, Münchner Str. 32, 82256 Fürstenfeldbruck, wie auch im Bürgerservice-Zentrum. Die Bürgerinnen und Bürger benötigen hierfür ihr altes Führerscheindokument, ein biometrisches Passbild sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Es fällt ferner eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,30 Euro an.

Auf die zusätzlich neu geschaffene Möglichkeit, den Antrag digital zu stellen, wird hingewiesen. Weiterführende Informationen zum Thema erhalten sind auf der Homepage des Landratsamtes unter www.lra-ffb.de/mobilitaet-sicherheit/fuehrerschein zu finden.

 

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