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Vereinspauschale 2018 beantragen!

19.01.2018

Den Sport- und Schützenvereinen des Landkreises, denen im letzten Jahr die Vereinspauschale gewährt wurde, sind in diesen Tagen die Anträge auf Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Vereinspauschale) zugegangen.

Den Sport- und Schützenvereinen des Landkreises, denen im letzten Jahr die Vereinspauschale gewährt wurde, sind in diesen Tagen die Anträge auf Gewährung von Zuwendungen des Freistaa-tes Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Vereinspauschale) zugegangen.
Die Zuwendungen zur Förderung des außerschulischen Sports an Sportvereine und –verbände werden nach Maßgabe der Sportförderrichtlinien des Freistaates Bayern und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere der Verwaltungsvorschriften zu Art. 23, 44 und 59 Bayerische Haushaltsordnung) gewährt.
Die Zuschussanträge (1-fach) müssen spätestens am 01.03.2018 (Ausschlussfrist) vollständig, mit den Originallizenzen, beim Landratsamt Fürstenfeldbruck, Referat 33, eingereicht werden.
Alle Übungsleiterlizenzen, die innerhalb des Zeitraums des Stichtages des Vorjahres (also 1. März 2017) und dem aktuellen Stichtag (1. März 2018) gültig sind, werden in die Förderung einbezogen.
Für Übungsleiter, die in verschiedenen Vereinen tätig sind, muss auf Seite 4 des Antrages der zweite Verein eingetragen und die Anlage zum Antrag auf Vereinspauschale (Lizenzeinsatz) bei-gefügt werden. Bitte legen Sie, soweit vorhanden, immer die Originalausweise vor oder verweisen Sie auf den Verein, der im Besitz dieses Ausweises ist. Eine Voll-Lizenz kann nur zwischen zwei Vereinen aufgeteilt werden. Gibt der Übungsleiter mehr als zwei Vereine an, so ist die Lizenz nur bei dem Verein, der die Originallizenz einreicht, 325-fach zu gewichten. Zusatzlizenzen können nicht aufgeteilt werden.
Da nicht allein die Anzahl der Übungsleiterlizenzen über eine Bezuschussung entscheidet, können auch Vereine, die keine „lizenzierten“ Übungsleiter beschäftigen, die Vereinspauschale beantra-gen. Es gilt hier die Bagatellgrenze von 500 Mitgliedereinheiten (Erwachsene zählen dabei 1-fach, Kinder und Jugendliche 10-fach, z. B. 60 Erwachsene = 60 Mitgliedereinheiten + 60 Kinder u. Ju-gendliche x 10 = 600 Mitgliedereinheiten = insgesamt 660 Mitgliedereinheiten, also zuschussfähig) Zum Vergleich werden Übungsleiterlizenzen entweder als Volllizenz mit 650 Einheiten oder als Zusatzlizenzen mit 325 Einheiten gewertet).
Das Landratsamt empfiehlt, die Anträge so rechtzeitig abzugeben, dass eventuelle Ergänzungen noch fristgerecht nachgereicht werden können. Für Fragen steht die Rufnummer 08141 519-373.
Das Anschreiben an die Vereine sowie das Antragsformular mit Anlagen findet man auch auf der Homepage des Landratsamtes Fürstenfeldbruck unter Formulare (www.lra-ffb.de/formulare.shtml). Zurück
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