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Vergünstigter GEMA Tarif für Tourismuspartner des Landkreises Fürstenfeldbruck

27.12.2022
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Jetzt anmelden und vom TOM e.V. Gesamtvertrag profitieren! Ab dem 01.01.2023 werden tarifübergreifend Abfragen wie Eintritt oder Umsatz von Bruttowerten auf die Abfrage von Nettowerten umgestellt. Die Umstellung erfolgt aufgrund von rechtlichen Vorgaben und für eine einheitliche, transparente Handhabung.

Als oberbayerischer Partner profitieren Sie bei Angabe der Gesamtvertragsnummer des Verbands Tourismus Oberbayern München (TOM) e.V. und erhalten eine Ermäßigung von 20%. Alle Betriebe, die sich aktuell dem Gesamtvertrag anschließen wollen, sollen sich bei Julia Kiendl, Touris-musbeauftragte im Landratsamt Fürstenfeldbruck, per E-Mail an tourismus@lra-ffb.de melden. Wir weisen darauf hin, dass nur Betriebe bei der GEMA-Rabattierung berücksichtigt werden können, die zentral über die Tourismusbeauftragte des Landkreises Fürstenfeldbruck gemeldet wurden.

Wann muss ich GEMA Gebühr bezahlen?
Eine GEMA Gebühr wird dann fällig, wenn Sie Musik öffentlich nutzen. Aber was bedeutet das? Öffentlich ist Musik nach Definition der GEMA, wenn sie einer nicht ganz kleinen Zahl von Menschen zugänglich ist. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Personen nacheinander Zu-gang zu der Musik haben – wie etwa die Hintergrundmusik in der Gastronomie, im Handel oder in Hotels. Ein anderer wichtiger Bereich sind öffentliche Veranstaltungen, wie z. B. Konzerte, Karneval oder Fasching, Fest- und Straßenumzüge, Bälle, Tänze, Messen, Sportveranstaltungen, Lesungen, Comedy oder Märkte im Freien. Auch für Musik im Web wird eine Gebühr fällig und wer Musik in physischer Form (auf Tonträgern z.B. CDs) festhält, entrichtet ebenfalls einen Beitrag.

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