Landratsamt Fürstenfeldbruck
Aktuelles
  • Bürgerservice08141-519 999

Pressemitteilungen

Verlängerung der Besuchsregelung für Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie der Maskenpflicht auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen

30.11.2020

Aufgrund des anhaltend hohen Infektionsgeschehens trotz „Lockdown-Light“ hat die Bayerische Staatsregierung die bayernweiten Maßnahmen verlängert und verschärft. Die neuen Regelungen sind in der nunmehr 9. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (9. BayIfSMV) festgesetzt, welche heute bekannt gegeben wurde und morgen Dienstag, den 01.12.2020 in Kraft tritt.

Auch das Landratsamt Fürstenfeldbruck verlängert seine bis 30.11.2020 befristete Allgemeinverfügung bezüglich der Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen, der Maskenpflicht und der Besuchsbeschränkungen in Asylbewerberunterkünften sowie die ebenfalls bis 30.11.2020 befristete Allgemeinverfügung zur Festlegung der Maskenpflicht auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen jeweils bis einschließlich 21.12.2020.

Die Anordnung zur Beschränkung des Besuchs von Einrichtungen nach § 9 der nunmehr 9. BayIfSMV (etwa Krankenhäuser, Pflegeheime und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen) wird bis einschließlich 21.12.2020 verlängert. Der Besuch bleibt auf täglich eine Person beschränkt. Ausnahmen gelten für eine palliative Begleitung, die betroffenen Einrichtungen können zudem je nach Infektionsgeschehen speziellere Besuchsbeschränkungen regeln. Auch die Regelungen bzgl. Maskentragen und Besuchsbeschränkung in den Asylbewerberunterkünften des Landkreises werden bis einschließlich 21.12.2020 verlängert.

Die Maskenpflicht auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen im Stadtgebiet Fürstenfeldbruck wird ebenfalls bis 21.12.2020 verlängert. Dies betrifft sämtliche bisher betroffenen Bereiche (Gebiet rund um die Hauptstraße, Geschwister-Scholl-Platz sowie Stockmeierweg) mit Ausnahme des Gebiets rund um das Kloster Fürstenfeld / Veranstaltungsforum. Dort wird die Maskenpflicht nach gemeinsamer Erörterung mit der Stadt Fürstenfeldbruck aufgehoben, nachdem das Besucheraufkommen dort in den letzten Wochen zunehmend geringer war und eine Maskenpflicht nicht mehr erforderlich erscheint.

Wir haben die ab morgen geltenden Allgemeinverfügungen des Landratsamts zur Ihrer Kenntnis beigefügt.

Die aktuellen Zahlen der Neuinfektionen im Landkreis Fürstenfeldbruck sind derzeit nicht mehr steigend. Dies zeigt, dass die Maßnahmen auch bei uns im Landkreis greifen und wir auf dem richtigen Weg sind. In Pflegeeinrichtungen und Asylbewerberunterkünften war das Infektionsgeschehen in den vergangenen Wochen leider weiterhin hoch, weshalb die Maßnahmen dort verlängert werden müssen. Die Maskenpflicht auch an stark frequentierten öffentlichen Plätzen bleibt als Hygienemaßnahme weiter wichtiger Bestandteil der Eindämmung der Pandemie.

 

Zurück
nach oben