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Volksbegehren "Rettet die Bienen!"- Eintragungsmöglichkeit von 31.01. bis 13.02.2019

21.01.2019

Die zweiwöchige Eintragungsfrist für dieses Volksbegehren wurde auf den Zeitraum 31. Januar 2019 bis 13. Februar 2019 festgelegt.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat die Prüfung des am 05. Oktober 2018 eingereichten Antrags auf Zulassung des Volksbegehrens „Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern“ (Kurzbezeichnung: „Rettet die Bienen!“) abgeschlossen und dem Zulassungsantrag stattgegeben. Die zweiwöchige Eintragungsfrist für dieses Volksbegehren wurde auf den Zeitraum 31. Januar 2019 bis 13. Februar 2019 festgelegt.

Ein Volksbegehren hat Erfolg, wenn es von mindestens zehn Prozent der Stimmberechtigten in Bayern (ca. 950.000) unterschrieben worden ist. Ein erfolgreiches Volksbegehren ist dem Landtag zuzuleiten. Lehnt der Landtag den mit dem Volksbegehren verfolgten Gesetzentwurf ab, ist über diesen Gesetzentwurf ein Volksentscheid herbeizuführen.

Die Eintragung für das Volksbegehren „Rettet die Bienen!“ ist von Donnerstag, 31. Januar 2019 bis einschließlich Mittwoch, 13. Februar 2019 möglich, d.h. in diesem Zeitraum können sich die Stimmberechtigten in ihrer jeweiligen Kommune in die dort bereit liegenden Listen für das Volksbegehren eintragen.

Eintragen darf sich, wer Deutsche/r ist, spätestens am letzten Tag der Eintragungsfrist (also am 13. Februar 2019) das 18. Lebensjahr vollendet hat, sich seit mindestens 3 Monaten in Bayern aufhält (wohnt), nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen ist und in das Wähler-verzeichnis eingetragen ist oder einen Eintragungsschein hat. Stimmberechtigte, die nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten auf Antrag einen Eintragungsschein, wenn sie (unverschuldet) in keinem Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Eine „briefliche Eintragung“ (Briefwahl) ist nicht möglich!

Eintragungsmöglichkeiten bestehen in jeder Stadt, Gemeinde und Verwaltungsgemeinschaft im Landkreis. Jede Kommune hat die genauen Eintragungsorte und -zeiten bereits amtlich bekannt gemacht.

Diese Daten wurden in einer Tabelle zusammengefasst; sie ist auf der Internetseite des Landratsamtes unter „Landkreis&Politik/Kommunalaufsicht und Wahlen“ abrufbar, außer-dem findet sich hier die Bekanntmachung mit dem entsprechenden Text.

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