Landratsamt Fürstenfeldbruck
DSGVO
  • Bürgerservice08141-519 999

Altlastenkataster

Informationspflichten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Folgende Informationen sind Ihnen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mitzuteilen:

 

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Die Daten werden erhoben im Zusammenhang mit dem Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster.

 

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenerhebung:

Landratsamt Fürstenfeldbruck

Münchener Straße 32

82256 Fürstenfeldbruck

Tel.: (08141) 519-0

E-Mail: Poststelle@lra-ffb.de

 

3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter:

Landratsamtes Fürstenfeldbruck

Behördliche Datenschutzbeauftragte

Münchner Straße 32

82256 Fürstenfeldbruck

Tel.: (08141) 5195-757

E-Mail: Datenschutz@lra-ffb.de

 

4. Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

4a) Zwecke der Verarbeitung:

Ihre Daten werden erhoben um Ihren Antrag auf Erteilung einer Auskunft aus dem Altlastenkataster bearbeiten zu können und die Eigentumsverhältnisse feststellen zu können.

 

4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:

Ihre Daten werden auf Grundlage von Art.6 Abs.1 Buchstaben c DSGVO, Art. 4 Abs.1 BayDSG 2018 und den bereichsspezifischen Rechtsgrundlagen der Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) sowie des Bayerischen Bodenschutzgesetzes (BayBodSchG) verarbeitet.

 

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden wie folgt weitergegeben an:

Daten über Grundstücke – sowohl mit als auch ohne Altlastenverdacht – sind personenbezogene Daten. Aus diesem Grund werden entsprechende Auskünfte nur an den Eigentümer oder eine hierzu ermächtigte Person erteilt.

  • Auskünfte aus dem Altlastenkataster an Eigentümer des betreffenden Grundstücks: Eine Übermittlung an weitere Dritte erfolgt nicht
  • Auskünfte aus dem Altlastenkataster an Antragstellende Dritte: hierfür ist die Zustimmung des Eigentümers des Grundstücks im Rahmen einer ausgestellten Vollmacht erforderlich

Eine Datenübermittlung an ein Drittland erfolgt nicht

 

6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nach der Erhebung so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Den Einheitsaktenplan für die bayerischen Landratsämter mit einem Verzeichnis der Aufbewahrungsfristen können Sie unter https://gda.bayern.de/publikationen/einheitsaktenplan einsehen.

 

7. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (BayLfD), Postfach 22 12 19, 80502 München, Tel. (089) 212672-0 zu wenden.

 

8. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Verarbeitung durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

 

9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Das Landratsamt Fürstenfeldbruck benötigt ihre Daten, um Ihren Antrag auf Erteilung einer Auskunft aus dem Altlastenkataster bearbeiten zu können.
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.

 


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Weitergehende Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie auch von dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in oder dem/der behördlichen Datenschutzbeauftragten.

 

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