Landratsamt Fürstenfeldbruck
DSGVO
  • Bürgerservice08141-519 999

Beistandschaft

Informationspflichten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Folgende Informationen sind Ihnen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mitzuteilen:

 

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei:

  • der Beistandschaft, um die Vaterschaft festzustellen und/oder Kindesunterhalt, Mehr- und/oder Sonderbedarf geltend zu machen sowie Ansprüche auf Betreuungsunterhalt nach § 1615 l BGB zu berechnen und die vorgenannten Ansprüche gegen den/die Verpflichtete/n durchzusetzen;
  • der Unterstützung der Justizbehörden und Strafermittlungsbehörden im Rahmen von Straftaten, die einen Bezug zur Beistandschaft aufweisen.

 

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenerhebung:

Landratsamt Fürstenfeldbruck

Münchener Straße 32

82256 Fürstenfeldbruck

Tel.: (08141) 519-0

E-Mail: Poststelle@lra-ffb.de

 

3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter:

Landratsamtes Fürstenfeldbruck

Behördliche Datenschutzbeauftragte

Münchner Straße 32

82256 Fürstenfeldbruck

Tel.: (08141) 5195-757

E-Mail: Datenschutz@lra-ffb.de

 

4. Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

4a) Zwecke der Verarbeitung:

Ihre Daten werden dafür erhoben um:

  • die rechtliche Vaterschaft zu dem minderjährigen Kind rechtlich feststellen zu können, bzw.
  • den gesetzlichen Unterhaltsanspruch des minderjährigen Kindes inkl. Sonder- und Mehrbedarf geltend zu machen und durchzusetzen
  • den gesetzlichen  Betreuungsunterhalt für die Kindesmutter geltend zu machen, bzw.
  • Ihren Antrag in einem der o.g. Rechtsgebiete bearbeiten zu können,
  • die  Justizbehörden und Strafermittlungsbehörden im Rahmen von Straftaten, die einen Bezug zur Beistandschaft aufweisen, zu unterstützen.

 

4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:

Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO in Verbindung mit §§ 1712 ff. BGB, § 68 Abs. 1 und 2 des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) verarbeitet.

 

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden wie folgt weitergegeben an:

  • den anderen Elternteil als gesetzlichen Vertreter Ihres Kindes,
  • die Mitarbeiter sowie die zuständigen Dienst-Vorgesetzten der Abteilung Beistandschaft zum Zwecke der Bearbeitung der Beistandschaft,
  • ggf.  das Geburtsstandesamt  zur Eintragung im Geburtenbuch wegen Feststellung der Vaterschaft,
  • soweit  sachlich und/oder rechtlich erforderlich, an Sozialversicherungsträger, Jobcenter, Arbeitgeber bei gesetzlicher Unterhaltspflicht,
  • Gerichte, Justiz- und Finanzbehörden sowie Vollstreckungsorgane, soweit erforderlich, zur gerichtlichen Geltendmachung und zur Vollstreckung von Ansprüchen des Kindes,
  • Polizei, Staatsanwaltschaft und Justizbehörden im Zuge von Straf- und Ermittlungsverfahren,
  • Arbeitgeber, Banken,  Versicherungen und weitere Drittschuldner im Rahmen der Vollstreckung von Ansprüchen,
  • die Mitarbeiter der Abteilung Unterhaltsvorschuss des Amtes für Jugend und Familie Fürstenfeldbruck zum Zwecke der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen
  • die Mitarbeiter der Vollstreckungsabteilung 12-2 des Landratsamtes Fürstenfeldbruck zum Zwecke der Zwangsvollstreckung von Auskunfts- und Unterhaltsansprüchen.

 

6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Ihre personenbezogenen Daten werden sofern sich Ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland befindet, zum Zwecke der Aufenthaltsermittlung, die Führung gerichtlicher Verfahren und /oder der Zwangsvollstreckung im Ausland weitergegeben an:

  • die Mitarbeiter des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht, Heidelberg Abteilung Realisierung von Unterhalt im Ausland;
  • bei Wohnsitz in Österreich der für den Wohnsitz zuständigen Bezirkshauptmannschaft;
  • bei Wohnsitz im Ausland an öffentliche Behörden
  • auswärtige Sozialversicherungsträger
  • ausländische Botschaften, Generalkonsulate und Vertretungen im Bundesgebiet;
  • deutsche Botschaften und Generalkonsulate im Ausland;
  • das Auswärtige Amt;
  • auswärtige Gerichte und Justizbehörden, sowie staatliche Behörden des Drittlandes, soweit dies für eine Durchsetzung von Ansprüchen oder die Führung von Verfahren erforderlich und geboten ist;
  • auswärtige Vollstreckungsbehörden;
  • auswärtige Anwälte und/oder Prozeßvertreter.

 

7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nach der Erhebung für 10 Jahre, bei  Vaterschaftsfeststellungen für 30 Jahre beim  Amt für Jugend und Familie Fürstenfeldbruck gespeichert.
Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Beistandschaft beendet worden ist (z.B. durch Volljährigkeit) oder die Vaterschaft anerkannt oder festgestellt worden ist.

 

8. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (BayLfD), Postfach 22 12 19, 80502 München, Tel. (089) 212672-0 zu wenden.

 

9. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Verarbeitung durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

 

10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sie sind dazu verpflichtet Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich beim Kindesunterhalt aus den §§ 1601, 1605 BGB, bei der Feststellung der Vaterschaft aus § 1600 d BGB und für den Betreuungsunterhalt der Kindesmutter aus § 1615 l BGB, jeweils in Verbindung mit § 55 SGB VIII.

 


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Weitergehende Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie auch von dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in oder dem/der behördlichen Datenschutzbeauftragten.

 

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