Landratsamt Fürstenfeldbruck
DSGVO
  • Bürgerservice08141-519 999

Fahrerlaubnisbehörde

Informationspflichten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Folgende Informationen sind Ihnen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mitzuteilen:

 

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogener Daten bei Vorgängen im Fahrerlaubniswesen; Führen eines Registers mit allen führerscheinbezogenen Daten,

 

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenerhebung:

Landratsamt Fürstenfeldbruck

Münchener Straße 32

82256 Fürstenfeldbruck

Tel.: (08141) 519-0

E-Mail: Poststelle@lra-ffb.de

 

3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter:

Landratsamtes Fürstenfeldbruck

Behördliche Datenschutzbeauftragte

Münchner Straße 32

82256 Fürstenfeldbruck

Tel.: (08141) 5195-757

E-Mail: Datenschutz@lra-ffb.de

 

4. Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Zwecke der Verarbeitung:

Die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt

  • für die Bearbeitung von Fahrerlaubnisvorgängen (Vollzug der Fahrerlaubnisverordnung und des Straßenverkehrsgesetzes)
  • zur Erfüllung der gesetzlichen Übermittlungspflicht an das Kraftfahrbundesamt, Bundesdruckerei, TÜV/DEKRA, örtliches Melderegister/Bay. Behördeninformationssystem, andere Fahrerlaubnisbehörden
  • zur Erfüllung der Auskunftspflicht  gegenüber den genannten Einrichtungen, der Polizei und Gerichten

Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:

§§ 22, 25 Fahrerlaubnisverordnung (FeV); §§ 2, 28, 30 a, 30, b, 48, 51 , 58 Straßenverkehrsgesetz (StVG) , § 19 MeldDV

 

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden wie folgt weitergegeben:

  • Kraftfahrbundesamt: automatisiertes Anfrage und Auskunftsverfahren beim Zentralen Fahrerlaubnisregister, Mitteilungen an das Zentrale Fahrerlaubnisregister (§ 22 FeV, §§, 2, 28, 30, 30 a, 30 b, 51 StVG)
  • Bundesdruckerei: Antrag zur Herstellung eines Kartenführerscheins (§ 48 StVG)
  • TÜV/DEKRA: Erteilung des Prüfauftrages (§ 22 FeV)
  • Örtliches Melderegister/Bayerisches Behördeninformationssystem: Überprüfung der durch den Antragsteller mitgeteilten Daten; Ermittlung des Wohnortes (§ 14 MeldDV, § 22 FeV))
  • Polizei (§ 52 StVG)
  • Andere Fahrerlaubnisbehörden (§ 52 StVG)
  • Begutachtungsstellen (§ 11 Abs. 6 FeV)
  • Staatsanwaltschaft und Gerichtsbarkeit (§ 52 StVG, § 99 VwGO)

 

6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

  • Übermittlung an Stellen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland (§ 55 StVG)

 

7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nach Erhebung beim Landratsamt Fürstenfeldbruck so lange beim Landratsamt Fürstenfeldbruck gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Löschungs- und Tilgungsfristen nach § 61 StVG für den Vollzug der Fahrerlaubnisverordnung und der Straßenverkehrsordnung zulässig ist.

 

8. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (BayLfD), Postfach 22 12 19, 80502 München, Tel. (089) 212672-0 zu wenden.

 

9. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Verarbeitung durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

 

10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sie sind nach § 21 Fahrerlaubnisverordnung, § 2 Abs. 6 Straßenverkehrsgesetz verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.

Im Übrigen sind Sie im Rahmen der im Verwaltungsverfahren geltenden allgemeinen Mitwirkungspflicht gehalten, Angaben zu Ihrer Person zu machen. Sollten Sie erforderliche Daten nicht angeben, so kann es ggf. zum Entzug der Fahrerlaubnis kommen.


 

Weitergehende Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie auch von dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in oder dem/der behördlichen Datenschutzbeauftragten.

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