Landratsamt Fürstenfeldbruck
DSGVO
  • Bürgerservice08141-519 999

Fischereiwesen

Informationspflichten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Folgende Informationen sind Ihnen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mitzuteilen:

 

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogener Daten. Die Daten werden im Zusammenhang mit dem Vollzug des Bayerischen Fischereigesetzes sowie der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes erhoben.

 

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenerhebung:

Landratsamt Fürstenfeldbruck

Münchener Straße 32

82256 Fürstenfeldbruck

Tel.: (08141) 519-0

E-Mail: Poststelle@lra-ffb.de

 

3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter:

Landratsamtes Fürstenfeldbruck

Behördliche Datenschutzbeauftragte

Münchner Straße 32

82256 Fürstenfeldbruck

Tel.: (08141) 5195-757

E-Mail: Datenschutz@lra-ffb.de

 

4. Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Zwecke der Verarbeitung:

Ihre Daten werden erhoben um nachfolgende fischereirechtliche Anträge bzw. Vorgänge bearbeiten zu können.

  • Art. 71 BayFiG: Bestätigung von Fischereiaufsehern
  • Art. 29 BayFiG: Erteilung von Erlaubnisscheinen zur Ausübung des Fischfangs
  • § 19 AVBayFiG: Erlaubnis zur Ausübung der Elektrofischerei

Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:

Ihre Daten werden auf Grundlage von Art.6 Abs.1 Buchst. c und e DSGVO in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 BayDSG verarbeitet.

 

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden wie folgt weitergegeben:

  • Gemeinden
  • Fischereifachberatung beim Bezirk Oberbayern
  • Polizeidiensstellen

Die Weitergabe Ihrer Daten an einen/mehrere Empfänger ist ggf. notwendig, um Ihren Antrag bzw. Ihre Angelegenheit bearbeiten zu können bzw. notwendige Informationen zur Bearbeitung fischereirechtlicher Vorgänge zu erheben. Ihre Daten werden auch bei Anforderung von sonstigen öffentlichen Stellen weitergegeben, soweit dies zur Erfüllung von Aufgaben des Empfängers erforderlich ist. Im Falle von Ordnungswidrigkeiten, Strafverfahren, Klageverfahren bzw. zur Abwehr von Gefahren für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung werden Ihre Daten an die dafür zuständigen Stellen übermittelt. Die Rechtsaufsichtsbehörden haben ebenfalls ein Auskunftsrecht.

 

6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Eine Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland findet nicht statt.

 

7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Die Lösch- und Aufbewahrungsfristen richten sich nach dem Bayer. Einheitsaktenplan und betragen für fischereirechtliche Vorgänge10 Jahre.

 

8. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (BayLfD), Postfach 22 12 19, 80502 München, Tel. (089) 212672-0 zu wenden.

 

9. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Verarbeitung durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

 

10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Das Landratsamt Fürstenfeldbruck benötigt ihre Daten um fischereirechtliche Anträge bzw.  Angelegenheiten bearbeiten zu können.  Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag bzw. Ihre Angelegenheit nicht bearbeitet werden.


 

Weitergehende Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie auch von dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in oder dem/der behördlichen Datenschutzbeauftragten.

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