Landratsamt Fürstenfeldbruck
DSGVO
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Negativbescheinigung auf Wunsch der allein sorgeberechtigten Mutter

Informationspflichten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Folgende Informationen sind Ihnen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mitzuteilen:

 

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogener Daten bei der Erstellung einer Negativbescheinigung auf Wunsch der allein sorgeberechtigten Mutter.

 

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenerhebung:

Landratsamt Fürstenfeldbruck

Münchener Straße 32

82256 Fürstenfeldbruck

Tel.: (08141) 519-0

E-Mail: Poststelle@lra-ffb.de

 

3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter:

Landratsamtes Fürstenfeldbruck

Behördliche Datenschutzbeauftragte

Münchner Straße 32

82256 Fürstenfeldbruck

Tel.: (08141) 5195-757

E-Mail: Datenschutz@lra-ffb.de

 

4. Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

4a) Zwecke der Verarbeitung:

Ihre Daten werden dafür erhoben um Bescheinigungen über das Nichtvorliegen von Eintragungen über die gemeinsame Sorge im Sorgeregister (Negativbescheinigungen) zu erteilen.

 

4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:

Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO , §§ 58a, 61 ff. SGB VIII und § 69 SGB X verarbeitet.

 

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden wie folgt weitergegeben an:

  • Geburtsjugendämter
  • andere Behörden, z.B. Einwohnermeldeämter,
  • andere Referate, Sachbereiche des Landratsamt Fürstenfeldbruck

 

6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Eine Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland findet nicht statt.

 

7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nach der Erhebung nach einem Ablauf von 4 Wochen gelöscht.

 

8. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (BayLfD), Postfach 22 12 19, 80502 München, Tel. (089) 212672-0 zu wenden.

 

9. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Verarbeitung durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

 

10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Ihre Angaben sind freiwillig. Wenn Sie keine oder keine vollständigen Angaben machen, kann die von Ihnen gewünschte Bescheinigung gem. § 58 a SGB VIII nicht ausgestellt werden.

 


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Weitergehende Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie auch von dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in oder dem/der behördlichen Datenschutzbeauftragten.

 

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