Landratsamt Fürstenfeldbruck
Bayerische Ehrenamtskarte
  • Bürgerservice08141-519 999

Voraussetzungen für die Bayerische Ehrenamtskarte

 

Die blaue Ehrenamtskarte mit einer Gültigkeit von 3 Jahren erhalten alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren, die mind. eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • freiwilliges Engagement für durchschnittlich 5 Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich. Plus: Tatigkeit im Bürgerschaftlichen Engagement seit mindestens 2 Jahren
  • Inhaber bzw. Inhaberin einer Juleica (Jugendleitercard)
  • aktiver Einsatz in der Feuerwehr – mit abgeschlossener Truppmannausbildung bzw. mit mind. abgeschlossenem Basis-Modul der Modularen Truppausbildung (MTA).
  • Einsatzkraft im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung
  • Reservist mit regelmäßig aktivem Wehrdienst in der Bundeswehr – entweder in den vergangenen 2 Kalenderjahren mit insgesamt mindestens 40 Tage Reservisten-Dienstleistung oder in den vergangenen 2 Kalenderjahren als ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos
  • Leisten eines Freiwilligendienstes in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), einem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder einem Bundesfreiwilligendienst (BFD)

 

Die goldene Ehrenamtskarte ist unbegrenzt gültig. Erhalten können sie folgende Personen:

  • Inhaberinnen und Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten
  • Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Rettungsdienst und in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes, die eine Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) haben
  • Reservisten, die seit mindestens 25 Jahren regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie in dieser Zeit entweder insgesamt mindestens 500 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in dieser Zeit ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren
  • Ehrenamtliche, die nachweislich mindestens 25 Jahre mindestens 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig waren

 

Mehr Informationen erhalten Sie hier.

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