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Voraussetzungen für die Bayerische Ehrenamtskarte
Die blaue Ehrenamtskarte mit einer Gültigkeit von 3 Jahren erhalten alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren, die mind. eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- freiwilliges Engagement für durchschnittlich 5 Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich. Plus: Tatigkeit im Bürgerschaftlichen Engagement seit mindestens 2 Jahren
- Inhaber bzw. Inhaberin einer Juleica (Jugendleitercard)
- aktiver Einsatz in der Feuerwehr – mit abgeschlossener Truppmannausbildung bzw. mit mind. abgeschlossenem Basis-Modul der Modularen Truppausbildung (MTA).
- Einsatzkraft im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung
- Reservist mit regelmäßig aktivem Wehrdienst in der Bundeswehr – entweder in den vergangenen 2 Kalenderjahren mit insgesamt mindestens 40 Tage Reservisten-Dienstleistung oder in den vergangenen 2 Kalenderjahren als ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos
- Leisten eines Freiwilligendienstes in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), einem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder einem Bundesfreiwilligendienst (BFD)
Die goldene Ehrenamtskarte ist unbegrenzt gültig. Erhalten können sie folgende Personen:
- Inhaberinnen und Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten
- Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Rettungsdienst und in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes, die eine Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) haben
- Reservisten, die seit mindestens 25 Jahren regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie in dieser Zeit entweder insgesamt mindestens 500 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in dieser Zeit ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren
- Ehrenamtliche, die nachweislich mindestens 25 Jahre mindestens 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig waren
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