Landratsamt Fürstenfeldbruck
Mobilität & Sicherheit
  • Bürgerservice08141-519 999

Führerschein

Bitte beachten Sie aktuell:

Aufgrund des derzeit sehr hohen Antragsaufkommens muss leider mit einer verlängerten Bearbeitungszeit gerechnet werden.

Wir bitten Sie dringend, von wiederholten Nachfragen über den Bearbeitungsstand Ihres Antrages Abstand zu nehmen, da die Beantwortung dieser Anfragen, ob telefonisch oder per E-Mail, die Sachbearbeitung zusätzlich stark verzögern.

Postalisch und online eingereichte Anträge werden nach Eingangsdatum abgearbeitet. 

Ihre vorgelegten Alt- Führerscheine werden unverzüglich nach Antragseingang mit dem Gültigkeitsstempel an Sie zurückgesandt.

 

Unterstützung durch das Bürgerservicezentrum:

Anträge auf Pflichtumtausch, Ersatzführerschein oder Internationalen Führerschein können Sie auch ohne Termin im Bürgerservicezentrum des Landratsamtes Fürstenfeldbruck in der Eingangshalle stellen.

 

Vorsprachen:

Eine Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde ist generell nur mit vorheriger Terminreservierung möglich.
Termine können Sie über die Online-Terminreservierung bequem von zu Hause buchen.

Eine Terminbuchung ist bis 7 Tage im Voraus möglich, dies gewährleistet eine zeitnahe Verfügbarkeit eines Termins.

 

Pflichtumtausch:

Bis zum 19.01.2025 müssen deutschen Papierführerscheine (grau/rosa) umgetauscht werden, deren Inhaber/in Jahrgang 1953 oder jünger sind.

Die Jahrgänge vor 1953 sind verpflichtet das Papierdokument bis zu 19.01.2033 ersetzen zu lassen.

Wurde der Papierführerschein zwischen den Jahren 1999 und 2013 schon umgetauscht oder in diesen Jahren Fahrerlaubnisklassen erteilt bzw. erweitert, sind diese Führerscheine auch von dem Pflichtumtausch betroffen. Deren Umtauschfristen richten sich nach dem Ausstellungsjahr des Kartenführescheins.

 

Wichtiger Hinweis für die Inhaber/innen von Papierführerscheinen der Geburtsjahrgänge ab 1971 (Stichtag 19.01.2025)

Für die laufende Jahresstaffel der Umtauschpflicht ist erneut mit einer großen Antragsmenge zu rechnen. Im eigenen Interesse bitten wir DRINGEND, den Antrag vor dem Herbst 2024 zu stellen. Der Pflichtumtausch kann während des ganzen Jahres erledigt werden.

Weitere Informationen zum Pflichtumtausch finden Sie auf dieser Seite!

Aktuelle Hinweise

Bitte beachten Sie:

Aufgrund eines kurzfristig eingetretenen Personalengpasses in der Fahrerlaubnisbehörde ist aktuell mit deutlich verlängerten Bearbeitungszeiten zu rechnen. Das Terminangebot für persönliche Vorsprachen ist eingeschränkt. Reaktionszeiten auf eingehende E–Mails verlängern sich ebenfalls. Die telefonische Erreichbarkeit ist nicht gesichert.

Wir bitten um Ihr Verständnis!

 

Ihre Fahrerlaubnisbehörde  

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