Landratsamt Fürstenfeldbruck
Bildung & Wirtschaft
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Wirtschaftsförderung

Coronavirus - Informationen für Unternehmen

 

Prüfung Erlass der Rückzahlungsforderung der Soforthilfe

Die Funktionen für eine Antragstellung über die Online-Datenmaske auf Erlass der Rückzahlungsforderung im Fall einer Existenzgefährdung stehen für Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften seit dem 12.12.2023 zur Verfügung. Damit ausreichend Zeit für die Prüfung der Voraussetzungen und gegebenenfalls Antragstellung verbleibt, ist für Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften abweichend vom Ende der Rückmeldefrist am 31.12.2023 die Rückmeldung und Antragstellung auf Erlass bis 29.02.2024 möglich. Mehr Informationen erhalten Sie online beim Bayerischen Wirtschaftsministerium.

 

End- und Schlussabrechungen bei den Corona-Wirtschaftshilfen

Die Einreichungsfrist der Schlussabrechnung wurde auf den 31.10.2023 verlängert. Im Einzelfall und ausschließlich auf Antrag im digitalen Antragsportal des Bundes kann eine „Nachfrist“ bis zum 31.03.2024 beantragt werden. Voraussetzung ist, dass ein Bewilligungs- bzw. Teilablehnungsbescheid für die beantragten Programme vorliegt.

Informationen zur Schlussabrechnung erhalten Sie über das Portal des Bundes.

 

Nachfolgend Informationen zu unterstützenden Hilfen und Stellen:

 

Überbrückungs - und Neustarthilfe

Aktuell gibt es keine neu zu beantragenden Hilfsprogramme. Eine Übersicht der bisherigen Hilfsprogramme und der Abrechungsfristen erhalten Sie hier.

 

Härtefallhilfe

Informationen zu den ausgelaufenen Härtefallhilfen finden Sie hier.


Verdienstausfallentschädigung nach § 56 IfSG

Wenn Sie bestimmte übertragbare Krankheitserreger in sich tragen bzw. ein Verdacht dahingehend besteht, stellen Sie eine Gefahr für die Gesundheit anderer Menschen dar. Wird Ihnen aufgrund des Infektionsschutzgesetzes deshalb verboten ihrer Erwerbstätigkeit nachzugehen und Sie erleiden aufgrund dessen einen Verdienstausfall, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung erhalten.

Hinweis: Eine Verdienstausfallentschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz kommt nur für Fälle in Betracht, in denen in einem konkreten Fall (personenbezogen) einem Krankheits- oder Ansteckungsverdächtigen ein Tätigkeitsverbot oder eine Quarantäne angeordnet wurde!
Finanzielle Einbußen und betriebliche Verluste aufgrund von Veranstaltungsverboten und Betriebsuntersagungen anlässlich der Corona-Pandemie fallen nicht unter diese Verdienstausfallentschädigung. Alle Informationen zur Beantragung einer Entschädigung bei Verdienstausfall finden Sie auf der Seite der Regierung von Oberbayern.

Informationen der Agentur für Arbeit
Auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit erhalten Sie alle Infos, wenn Sie sich über das Kurzarbeitergeld (KUG) informieren möchten, Kurzarbeit anzeigen oder beantragen wollen. Die dort eingestellten Informationen gelten sowohl, wenn Ihnen Arbeitsausfälle durch das Corona-Virus oder auch andere konjunkturelle Ursachen entstehen.
 

Informationen des Staatsministeriums

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat wichtige Informationen und Links für betroffene Unternehmen zusammengestellt. Hier geht es zur Informationsseite.
 

Informationen der LfA Förderbank Bayern

Die LfA bietet eine kostenfreie Beratung zu möglichen Darlehens­programme sowie Risikoentlastungen durch Haftungsfreistellungen und Bürgschaften an. Voraussetzung für die Unterstützung ist ein grundsätzlich tragfähiges Geschäftsmodell und die Bereitschaft der Hausbanken, die LfA-Förderangebote in die Gesamtfinanzierung einzubinden.
Hier kommen Sie zu den Förderprogrammen der LfA. Die Beantragung erfolgt über die jeweiligen Hausbanken.
 

Informationen der KfW

Auf Bundesebene bietet auch die KfW unterschiedlichste Darlehensprogramme an. Zu einer Übersicht gelangen Sie hier. Die Beantragung erfolgt, anlaog der Landesförderung über die LfA, über die Hausbank.
 

Informationen der IHK

Aktuelle Informationen für Unternehmen seitens der IHK für München finden Sie hier.
 

Informationen der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V.

Stets aktuelle Informationen der vbw erhalten Sie hier.
 

Informationen des Deutschen Tourismusverbands

  • Rahmenhygienekonzepte: Die jeweils gültigen Rahmenhygienekonzepte werden im Ministerialblatt der Bayerischen Staatsregierung veröffentlicht. Wir weisen darauf hin, dasss es nicht ausreicht die Vorgaben des Dokuments nur zu erfüllen. Das entsprechende Hygienekonzept muss individualisiert, idealerweise ausgedruckt und unterschrieben vorliegen.
  • Informationen zum Coronavirus SARS-CoV-2 sowie den Hygienekonzepten für Hotellerie und Gastronomie finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
     

Informationen des DEHOGA Bayern

Informationen rund um das Thema Coronavirus im Gastgewerbe veröffentlicht der DEHOGA Bayern für Mitgliedsbetriebe hier.
 

Informationen für Kultur- und Kreativschaffende

Das Bayerische Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft (bayernkreativ) hat eine Übersicht mit relevanten Hilfsprogrammen und -maßnahmen zur Verfügung gestellt. Hier gelangen Sie zur Übersicht.
Das Kompetenzteam Kultur- und Kreativwirtschaft der Stadt München hat Informationen für Kreativschaffende zusammengestellt.

 

Informationen der DGUV

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat gemeinsam mit dem Verband der Betriebs- und Werksärzte (VDBW) und dem Verband der Sicherheitsingenieure (VDSI) die Broschüre „10 Tipps zur betrieblichen Pandemieplanung“ veröffentlicht. Knapp und übersichtlich informieren die drei Verbände darin über organisatorische Schutzmaßnahmen. Diese umfassen unter anderem Hinweise zur Hygiene, das Festlegen von Zuständigkeiten und Ansprechpartnern im Pandemiefall sowie Vorkehrungen des Managements, um mit erheblichem Personalausfall umzugehen.

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