Landratsamt Fürstenfeldbruck
Newsletter Dezember 2020
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Informationen zur Kurzarbeit

Information über die Möglichkeit der Verlängerung der Kurzarbeit

Die bis Ende 2020 befristeten Regelungen zum vereinfachten und erhöhten Bezug von Kurzarbeitergeld werden durch das Beschäftigungssicherungsgesetz bis zum Ende des Jahres 2021 verlängert. Vorbehaltlich der endgültigen Verabschiedung (voraussichtlich Mitte bis Ende November 2020) und in Kraft treten des Gesetzes zum 01.01.2021, erhalten Sie hier Informationen zu den Inhalten:

Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wird auf bis zu 24 Monate, längstens bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

Das Kurzarbeitergeld kann somit weiterhin gewährt werden, sofern der Arbeitsausfall auf wirtschaftlichen Ursachen beruht.

Die Verlängerung kann formlos beantragt werden. Dem Antrag ist eine aktuelle Stellungnahme zu den Gründen des Arbeitsausfalles sowie geeignete Nachweise beizufügen (z. B. ein Vergleich der monatlichen Auftragseingangs- bzw. Umsatzzahlen 2019/2020).

Bei Betrieben, die aktuell unmittelbar vom Teil-Lockdown betroffen sind (z. B. Beherbergung, Gastronomie, Kultur und Freizeitbereich) wird auf eine detaillierte Darstellung der wirtschaftlichen Daten verzichtet.

Bitte beachten Sie auch die Notwendigkeit einer neuen Anzeige des Arbeitsausfalls, falls seit dem letzten Kurzarbeitergeldbezug mehr als 3 Monate vergangen sind.

Die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge während der Kurzarbeit wird bis 30. Juni 2021 verlängert.

Vom 1. Juli bis 31. Dezember 2021 werden die Sozialversicherungsbeiträge zu 50 Prozent erstattet, wenn mit der Kurzarbeit bis 30. Juni 2021 begonnen wurde.

Die wichtigsten Informationen zum Thema Kurzarbeitergeld finden Sie hier auf einen Blick: Corona-Kurzarbeit

Mit der Kurzarbeit-App können Sie Ihre Dokumente ganz einfach fotografieren oder einscannen und als pdf oder Bilddatei hochladen, alternativ nutzen Sie die unseren Upload Service oder die eServices.

 

Weiterbildung während Kurzarbeit

Der Strukturwandel hat durch die Corona-Pandemie deutlich an Fahrt gewonnen. Nutzen Sie die Zeit der Kurzarbeit in Ihrem Unternehmen und machen Sie Ihre Beschäftigten fit für die Arbeit von morgen – wir unterstützen Sie dabei.

Sind alle Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld erfüllt haben Beschäftigte Anspruch auf Kurzarbeitergeld, auch wenn sie währenddessen eine Weiterbildung machen. Nutzen Sie die Zeit, in der sich Ihre Mitarbeiter*innen in Kurzarbeit befinden, für eine bedarfsgerechte Qualifizierung.

Für die Maßnahme gelten folgende Vorgaben:

  • Die Beschäftigten müssen dadurch überwiegend Kenntnisse oder Fähigkeiten erwerben, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gefragt sind.
  • Die Maßnahme ist an die Gegebenheiten im Betrieb angepasst.
  • Die Maßnahme kann jederzeit abgebrochen oder verschoben werden, wenn es der Betrieb erfordert.

Bei beruflicher Weiterbildung während der Kurzarbeit können unter bestimmten Voraussetzungen auch die Sozialversicherungsbeiträge erstattet werden.

Weitere Informationen zum Thema Weiterbildung von Beschäftigten finden Sie hier: Weiter.Bildung!

 

Kontakt zur Agentur für Arbeit Fürstenfeldbruck:

Telefon: 0800 4 5555-20 (kostenfreie Service-Rufnummer)
E-Mail:fuerstenfeldbruck.arbeitgeber@arbeitsagentur.de

 

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