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Leistungen des Bildungspakets
Eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
Für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen, können die von dieser Einrichtung in Rechnung gestellten Kosten für eintägige Ausflüge und für mehrtägige Klassenfahrten übernommen werden. Das sind Ausflüge, die von den Kindertageseinrichtungen oder Schulen organisiert werden. Die tatsächlichen Aufwendungen werden direkt vom Landratsamt mit den Leistungsanbietern entweder im Voraus oder nach Bestätigung der Teilnahme durch die Kindertageseinrichtung bzw. die Schule abgerechnet. Aus der Bestätigung müssen die Kosten, das Ziel und die Art und Dauer des Ausflugs hervorgehen. Ausgewiesene Mittagessenskosten werden nicht übernommen.
Erforderliche Unterlagen:
Persönlicher Schulbedarf
Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung jeweils zum 1. August 100,00 Euro und zum 1. Februar 50,00 Euro. Anschaffungen wie Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (z.B. Füller, Malstifte, Taschenrechner, Hefte) sollen dadurch erleichtert, werden. Des Weiteren können damit anfallende Kosten wie Bücher- und Kopiergeld gedeckt werden. Erforderliche Unterlagen:
- Schulbescheinigung (ab der 1. Klasse und wieder ab 15. Lebensjahr)
Schülerbeförderung
Für Schülerinnen und Schüler, welche die nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsweges besuchen und diese mehr als 3 km vom Wohnort entfernt ist, werden die tatsächlichen Kosten für die Schülerbeförderung übernommen, wenn die Kosten nicht von anderer Seite getragen werden. In Bayern besteht die Kostenfreiheit des Schulweges bis zur 10. Klasse. Ab der 11. Klasse kann im Landratsamt Fürstenfeldbruck, Referat 33 „Schulen – Sport – Kultur“ ein Antrag gestellt werden.
Ergänzende Lernförderung für Schülerinnen und Schüler
Kinder brauchen manchmal Unterstützung, um die Lernziele der Schule zu erreichen. Wenn die schulischen Angebote nicht ausreichen, um bestehende Lerndefizite zu beheben und damit das Klassenziel zu erreichen, kann eine ergänzende Lernförderung gewährt werden. Die Lernförderung wird gewährt, wenn i.d.R. die Gefahr besteht, dass das Klassenziel nicht erreicht werden kann. Kostenfreie Nachhilfeangebote der Schule sind jedoch vorrangig in Anspruch zu nehmen. Die Lernförderungen können alle Schülerinnen und Schüler beantragen, die noch nicht 25 Jahre alt sind, eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Erforderliche Unterlagen:
- Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
- Bestätigung der Schule zur Lernförderung
- Kostenbestätigung der gewählten Nachhilfe
- Halbjahres- oder Jahreszeugnis, aktuelles Notenblatt oder Lernstandsbericht der Schule
Gemeinschaftliches Mittagessen
Wenn Schulen und Kindertageseinrichtungen ein gemeinsames Mittagessen anbieten, kann Schülerinnen und Schüler, sowie Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, eine Kostenübernahme des Mittagessen gewährt werden.
Erforderliche Unterlagen:
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten ein Budget von 15,00 € monatlich für „angeleitete“ Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote, um z.B. beim Musikunterricht, beim Sport, bei Spiel und Geselligkeit oder bei Freizeiten mitmachen können.
Neben der Berücksichtigung von monatlichen Pauschalbedarfen können auch weitere einmalige tatsächliche Aufwendungen (z. B. Ausrüstungsgegenstände, Vereinsfahrten, Leihgebühren), abzüglich eines Eigenanteils in Höhe von 30,00 €, innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten berücksichtigt werden. Die Aufwendungen müssen im Zusammenhang mit der bewilligten Teilnahme an der Aktivität (z. B. im Rahmen der Mitgliedschaft in einem Verein / einer Musikschule) stehen und es kann den Leistungsberechtigten im Einzelfall nicht zugemutet werden, diese selber aus dem Regelbedarf zu bestreiten.
Erforderliche Unterlagen:
Öffnungsz.
Bildung und Teilhabe
Landratsamt Fürstenfeldbruck
Münchner Str. 32
82256 Fürstenfeldbruck
Nutzen Sie umweltfreundliche Verkehrsmittel für die Anfahrt :
Ab Haltestelle Landratsamt mit
Bus 815 oder 844 von und zur S4
Bus 825, 839, 840 zur S4
Öffnungszeiten
Montag - Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Nachmittag nach Terminvereinbarung mit Ihrer zuständigen Sachbearbeitung |
Kontakt
Bildung und Teilhabe
Sachbearbeitung Zweites Sozialgesetzbuch (SBG II)
Egenhofen, Germering, Fürstenfeldbruck | |||
Ansprechpartner | Herr Jayawardena | ||
Telefon | 08141 519 320 | ||
Fax | 08141 519219 320 | ||
Raum | A 119 | ||
Adelshofen, Alling, Althegnenberg, Grafrath, Hattenhofen, Jesenwang, Landsberied, Mammendorf, Mittelstetten, Moorenweis, Oberschweinbach, Puchheim | |||
Ansprechpartnerin | Frau Marnau | ||
Telefon | 08141 519 322 | ||
Fax | 08141 519219 322 | ||
Raum | A 117 | ||
Eichenau, Maisach, Olching, Schöngeising, Türkenfeld | |||
Ansprechpartnerin | Frau Probst | ||
Telefon | 08141 519 5725 | ||
Fax | 08141 519219 5725 | ||
Raum | A 119 | ||
Emmering, Gröbenzell | |||
Ansprechpartnerin | Frau Stecher | ||
Telefon | 08141 519 240 | ||
Fax | 08141 519219 240 | ||
Erreichbarkeit | Mi und Do 08:00 - 13:00 Uhr | ||
E-Mail:Bildung und Teilhabe |
Sachbearbeitung Wohngeld, Kinderzuschlag, Zwölftes Sozialgesetzbuch (SBG XII)
Alle Gemeinden | |
Ansprechpartner | Herr Rohland |
Telefon | 08141 519-769 |
Fax | 08141 519219-769 |
Raum | A 119 a |
E-Mail:Bildung und Teilhabe |
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Antrag
Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
Eintägige Ausflüge und mehrtägige Fahrten
Kostenbestätigung für eintägige AusflügeKostenbestätigung für mehrtägige FahrtenInformationen zu eintägigen Ausflügen und mehrtägigen Fahrten
Persönlicher Schulbedarf
Informationen zum persönlichen Schulbedarf
Schülerbeförderung
Anlage zum Antrag auf Übernahme von Schülerbeförderung
Informationen zur Schülerbeförderung
Lernförderung
Anlage zum Antrag auf Lernförderung
Kostenbestätigung für eine angemessene Lernförderung
Informationen zur Lernförderung
Vordruck zur Abrechnung der Lernförderung
Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
Kostenbestätigung für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
Informationen zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Kostenbestätigung für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Informationen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben