Landratsamt Fürstenfeldbruck
Bildung und Teilhabe
  • Bürgerservice08141-519 999

Leistungen des Bildungspakets

Ab sofort können Sie Leistungen für Bildung und Teilhabe online beantragen und Unterlagen online nachreichen:

direkt zum Online-Antrag

Unterlagen zu einem bereits gestellten Antrag nachreichen

 

Eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten

Für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen, können die von dieser Einrichtung in Rechnung gestellten Kosten für eintägige Ausflüge und für mehrtägige Klassenfahrten übernommen werden. Das sind Ausflüge, die von den Kindertageseinrichtungen oder Schulen organisiert werden. Die tatsächlichen Aufwendungen werden direkt vom Landratsamt mit den Leistungsanbietern entweder im Voraus oder nach Bestätigung der Teilnahme durch die Kindertageseinrichtung bzw. die Schule abgerechnet. Aus der Bestätigung müssen die Kosten, das Ziel und die Art und Dauer des Ausflugs hervorgehen. Ausgewiesene Mittagessenskosten werden nicht übernommen.

Erforderliche Unterlagen:

 

Persönlicher Schulbedarf

Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung jeweils zum 1. August 100,00 Euro und zum 1. Februar 50,00 Euro. Anschaffungen wie Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (z.B. Füller, Malstifte, Taschenrechner, Hefte) sollen dadurch erleichtert, werden. Des Weiteren können damit anfallende Kosten wie Bücher- und Kopiergeld gedeckt werden.

Erforderliche Unterlagen:

  • Schulbescheinigung (ab der 1. Klasse und wieder ab 15. Lebensjahr)

 

Schülerbeförderung

Für Schülerinnen und Schüler, welche die nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsweges besuchen und diese mehr als 3 km vom Wohnort entfernt ist, werden die tatsächlichen Kosten für die Schülerbeförderung übernommen, wenn die Kosten nicht von anderer Seite getragen werden. In Bayern besteht die Kostenfreiheit des Schulweges bis zur 10. Klasse. Ab der 11. Klasse kann im Landratsamt Fürstenfeldbruck, Referat 33 „Schulen – Sport – Kultur“ ein Antrag gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen:

 

Ergänzende Lernförderung für Schülerinnen und Schüler

Kinder brauchen manchmal Unterstützung, um die Lernziele der Schule zu erreichen. Wenn die schulischen Angebote nicht ausreichen, um bestehende Lerndefizite zu beheben und damit das Klassenziel zu erreichen, kann eine ergänzende Lernförderung gewährt werden. Die Lernförderung wird gewährt, wenn i.d.R. die Gefahr besteht, dass das Klassenziel nicht erreicht werden kann. Kostenfreie Nachhilfeangebote der Schule sind jedoch vorrangig in Anspruch zu nehmen. Die Lernförderungen können alle Schülerinnen und Schüler beantragen, die noch nicht 25 Jahre alt sind, eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Erforderliche Unterlagen:

 

Gemeinschaftliches Mittagessen

Wenn Schulen und Kindertageseinrichtungen ein gemeinsames Mittagessen anbieten, kann Schülerinnen und Schüler, sowie Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, eine Kostenübernahme des Mittagessen gewährt werden.

Erforderliche Unterlagen:

 

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten ein Budget von 15,00 € monatlich für „angeleitete“ Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote, um z.B. beim Musikunterricht, beim Sport, bei Spiel und Geselligkeit oder bei Freizeiten mitmachen können.

Neben der Berücksichtigung von monatlichen Pauschalbedarfen können auch weitere einmalige tatsächliche Aufwendungen (z. B. Ausrüstungsgegenstände, Vereinsfahrten, Leihgebühren), abzüglich eines Eigenanteils in Höhe von 30,00 €, innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten berücksichtigt werden. Die Aufwendungen müssen im Zusammenhang mit der bewilligten Teilnahme an der Aktivität (z. B. im Rahmen der Mitgliedschaft in einem Verein / einer Musikschule) stehen und es kann den Leistungsberechtigten im Einzelfall nicht zugemutet werden, diese selber aus dem Regelbedarf zu bestreiten.

Erforderliche Unterlagen:

nach oben