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Antragstellung
Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
Für Leistungen der Lernförderung ist ein gesonderter Antrag erforderlich. Für alle andere Leistungen des Bildungspaketes (außer für den persönlichen Schulbedarf) reicht im Bewilligungszeitraum grundsätzlich für jedes Kind eine gesonderte Bedarfsmitteilung für die jeweilige Leistungsart.
Bitte stellen Sie die Ihre Anträge rechtzeitig oder teilen uns Ihren Bedarf zeitnah vor Inanspruchnahme der Leistung mit, damit die Leistungen Ihren Kindern in vollem Umfang zugute kommen!
Es ist möglich, in einem Antrag mehrere Leistungen zu beantragen oder Bedarfe mitzuteilen, jedoch nicht alle pauschal oder auf Verdacht. Dem Antrag müssen die erforderlichen Bestätigungen zu den einzelnen Leistungsarten beigefügt werden und es muss ein konkreter Bedarf bestehen. Bei Bezug von Leistungen werden für Lernförderung für Zeiten vor der separaten Antragstellung keine Leistungen erbracht. Der Antrag wirkt auf den 1. des Monats der Antragstellung zurück. Damit ist unter Umständen eine Berücksichtigung von Lernförderungskosten bei verpäteter Antragstellung nicht mehr möglich.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (insbesondere bei Lernförderung)
- Bescheid nach dem SGB II, SGB XII, BKGG oder Wohngeld (in Kopie)
- Entsprechende Kostenbestätigungen (bitte vom Anbieter der Leistung ausfüllen lassen)
Den Antrag sowie die benötigten Formblätter finden Sie in der Kontaktbox rechts unter Downloads.
Gesetzliche Grundlagen
- § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
- §§ 34 f. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
- §§ 28 f. Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
Fristen und Bewilligungszeiträume
- Leistungen für Lernförderung für Anspruchsberechtigte werden grundsätzlich erst ab dem Tag der Antragstellung für diese Leistung gewährt, bzw. frühestens ab dem 1. des Monats der entsprechenden Antragsstellung.
- Sämtliche weiteren Leistungen von Bildung und Teilhabe nach den Rechtskreisen SGB II, SGB XII, Bundeskindergeldgesetz und Wohngeldgesetz werden in begrenzten Umfang auch rückwirkend gewährt. Ein Anspruch dem Grunde nach für die Bewilligungszeiträme des Grundlagenbescheides der verschiedenen Rechtskreise.
Weitere Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) finden Sie hier.
Öffnungsz.
Bildung und Teilhabe
Landratsamt Fürstenfeldbruck
Münchner Str. 32
82256 Fürstenfeldbruck
Nutzen Sie umweltfreundliche Verkehrsmittel für die Anfahrt :
Ab Haltestelle Landratsamt mit
Bus 815 oder 844 von und zur S4
Bus 825, 839, 840 zur S4
Öffnungszeiten
Montag - Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Nachmittag nach Terminvereinbarung mit Ihrer zuständigen Sachbearbeitung |
Kontakt
Bildung und Teilhabe
Sachbearbeitung Zweites Sozialgesetzbuch (SBG II)
Egenhofen, Germering, Fürstenfeldbruck | |||
Ansprechpartner | Herr Jayawardena | ||
Telefon | 08141 519 320 | ||
Fax | 08141 519219 320 | ||
Raum | A 119 | ||
Adelshofen, Alling, Althegnenberg, Grafrath, Hattenhofen, Jesenwang, Landsberied, Mammendorf, Mittelstetten, Moorenweis, Oberschweinbach, Puchheim | |||
Ansprechpartnerin | Frau Marnau | ||
Telefon | 08141 519 322 | ||
Fax | 08141 519219 322 | ||
Raum | A 117 | ||
Eichenau, Maisach, Olching, Schöngeising, Türkenfeld | |||
Ansprechpartnerin | Frau Probst | ||
Telefon | 08141 519 5725 | ||
Fax | 08141 519219 5725 | ||
Raum | A 119 | ||
Emmering, Gröbenzell | |||
Ansprechpartnerin | Frau Stecher | ||
Telefon | 08141 519 240 | ||
Fax | 08141 519219 240 | ||
Erreichbarkeit | Mi und Do 08:00 - 13:00 Uhr | ||
E-Mail:Bildung und Teilhabe |
Sachbearbeitung Wohngeld, Kinderzuschlag, Zwölftes Sozialgesetzbuch (SBG XII)
Alle Gemeinden | |
Ansprechpartner | Herr Rohland |
Telefon | 08141 519-769 |
Fax | 08141 519219-769 |
Raum | A 119 a |
E-Mail:Bildung und Teilhabe |
Downloads
Antrag
Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
Eintägige Ausflüge und mehrtägige Fahrten
Kostenbestätigung für eintägige AusflügeKostenbestätigung für mehrtägige FahrtenInformationen zu eintägigen Ausflügen und mehrtägigen Fahrten
Persönlicher Schulbedarf
Informationen zum persönlichen Schulbedarf
Schülerbeförderung
Anlage zum Antrag auf Übernahme von Schülerbeförderung
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Lernförderung
Anlage zum Antrag auf Lernförderung
Kostenbestätigung für eine angemessene Lernförderung
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Vordruck zur Abrechnung der Lernförderung
Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
Kostenbestätigung für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
Informationen zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Kostenbestätigung für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Informationen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben