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Fahrerbescheinigung
Unternehmen, die Fahrer mit der Staatsangehörigkeit eines nicht zur EU bzw. zum EWR gehörenden Drittstaates (z. B. Türkei) im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr einsetzen, benötigen eine Fahrerbescheinigung
Die Fahrerbescheinigung wird auf Antrag dem Inhaber der Gemeinschaftslizenz für jeden Fahrer ausgestellt, der Staatsangehöriger eines Drittstaates ist und den er rechtmäßig beschäftigt. Die Fahrerbescheinigung (Orginal) ist im Fahrzeug mitzuführen und Kontrollberechtigten auf Verlangen vorzuzeigen.
Die Geltungsdauer der Fahrerbescheinigung beträgt höchstens fünf Jahre. Die Fahrerbescheinigung gilt nur, solange die Bedingungen, unter denen sie ausgestellt wurde, erfüllt sind. Wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, ist das Orginal und die beglaubigte Abschrift unverzüglich zurückzugeben!
Notwendige Unterlagen
- Antragsformular mit den persönlichen Daten des Fahrers
- Kopie des Reisepasses oder Personalausweises (Gültigkeitsdatum muss erkennbar sein)
- Kopie des Aufenthaltstitels (Gültigkeitsdatum muss erkennbar sein)
- Kopie der Arbeitserlaubnis (Gültigkeitsdatum und Beschränkungen der Tätigkeiten o. ä. muss erkennbar sein)
- Kopie des Führerscheines (Ausstellungsdatum und -ort müssen erkennbar sein)
- Nachweis über die Sozialversicherungsnummer