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Krankentransporte
Wer Notfallrettung, arztbegleiteten Patiententransport, Patientenrückholungen oder Krankentransport i.S.d. Begriffsbestimmungen des Art. 2 des Bayer. Rettungsdienstgesetzes -BayRDG- von kranken und/oder verletzten und insoweit auf der Fahrt medizinisch betreuungsbedürftigen oder auf die Einrichtungen eines Krankenkraftwagens angewiesenen Personen betreibt, bedarf der Genehmigung nach Art. 21-28 BayRDG (gilt nicht für „Krankenfahrten“ i.S.d. Begriffsbestimmung des Art. 3 Nr. 6 BayRDG mit Mietwagen und Taxen nach den Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes -PBefG-).
Zuständige Genehmigungsbehörde für den Rettungsdienstbereich Fürstenfeldbruck (Landkreise Fürstenfeldbruck, Dachau, Starnberg und Landsberg am Lech) ist das Landratsamt Fürstenfeldbruck als untere Rettungsdienstbehörde.
Die Genehmigung kann erteilt werden, wenn der Antragsteller als Unternehmer, der Geschäftsführer und der Betriebsleiter vor Ort, fachlich geeignet und zuverlässig sind und die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens gewährleistet ist. Für die Ausübung von Notfallrettung, arztbegleitetem Patiententransport oder Krankentransport im öffentlichen Rettungsdienst muss zusätzlich ein öffentlich-rechtlicher Vertrag mit dem Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Fürstenfeldbruck vorliegen (letzteres gilt nicht bei Patientenrückholungen).
Wird eine Genehmigung für die Durchführung von Krankentransporten außerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes beantragt, ist eine sog. „Funktionsfähigkeitsprüfung“ (bzgl. möglicher Beeinträchtigung des öfftl. Rettungsdienstes) durchzuführen.
Vor Einreichung eines verbindlichen Antrages wird eine vorherige Rücksprache erbeten.
Es kann dann im Hinblick auf die durch das Bayer. Staatsministerium des Innern seit 2013 vorgegebene Methodik der „Funktionsfähigkeitsprüfung“ vorab die Erfüllung der beiden maßgeblichen Schwellenwerte geprüft werden und somit vor dem Entstehen von Kosten die Erfolgsaussichten eines Antragsverfahrens abgewogen werden.
Die erforderlichen Antragsunterlagen werden im Zuge der Rücksprache zur Verfügung gestellt.
