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Krankentransporte
Das Landratsamt Fürstenfeldbruck ist zuständig für die Erteilung von allen Genehmigungen für Patientenrückholung, Krankentransport oder Notfallrettung im Bereich der Leitstelle Fürstenfeldbruck, also der Landkreise Fürstenfeldbruck, Dachau, Starnberg und Landsberg/Lech.
Die Genehmigung kann erteilt werden, wenn der Antragsteller als Unternehmer, der Geschäftsführer und der Betriebsleiter vor Ort,
- fachlich geeignet und zuverlässig sind und
- die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebs gewährleistet ist.
Notwendige Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Ausübung von Patientenrückholung, Krankentransporten, Notfallrettung
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Gemeinde, der Berufsgenossenschaft und der Krankenkasse
- Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
- Fachkundeprüfung von der IHK
- Abgeschlossene Ausbildung als Rettungsassistent oder Rettungssanitäter
Hinweis :
Für den Rettungsdienstbereich Fürstenfeldbruck (Landkreise Fürstenfeldbruck, Dachau, Starnberg u. Landsberg a. Lech) ist für den privaten Krankentransport ein Beobachtungszeitraum eingerichtet.
Interessierte Personen können sich, unter Vorlage der Unterlagen über die fachliche Eignung, auf einer Warteliste eintragen lassen.