Landratsamt Fürstenfeldbruck
Betreuungsstelle
  • Bürgerservice08141-519 999

Wer kann Betreuer werden?

Eine juristische PersonFoto Betreuerin mit Senioren

  • Betreuungsverein
  • Betreuungsbehörde 

Eine natürliche Person

  • Ehrenamtliche Betreuer, z.B. Familienangehörige, Nahestehende, Laienhelfer
  • Berufsbetreuer
  • Vereinsbetreuer
  • Behördenbetreuer

Die Betreuerinnen und Betreuer haben im Betreuungsrecht als zentralen Maßstab das Wohl, sowie die Fähigkeit zur Selbstbestimmung des Betreuten zu achten. Ist die Bestellung eines Betreuers zum Wohl des Betroffenen erforderlich, so sind:

  • bei der Auswahl des Betreuers
  • bei Aufhebung der Betreuung
  • beim Betreuerwechsel
  • bei der Gestaltung der Betreuung

die Wünsche des Betreuten  zu berücksichtigen,

  • soweit diese dessen Wohl nicht zuwiderlaufen und
  • dem Betreuer zuzumuten sind.
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