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Wer kann Betreuer werden?
Eine juristische Person
- Betreuungsverein
- Betreuungsbehörde
Eine natürliche Person
- Ehrenamtliche Betreuer, z.B. Familienangehörige, Nahestehende, Laienhelfer
- Berufsbetreuer
- Vereinsbetreuer
- Behördenbetreuer
Die Betreuerinnen und Betreuer haben im Betreuungsrecht als zentralen Maßstab das Wohl, sowie die Fähigkeit zur Selbstbestimmung des Betreuten zu achten. Ist die Bestellung eines Betreuers zum Wohl des Betroffenen erforderlich, so sind:
- bei der Auswahl des Betreuers
- bei Aufhebung der Betreuung
- beim Betreuerwechsel
- bei der Gestaltung der Betreuung
die Wünsche des Betreuten zu berücksichtigen,
- soweit diese dessen Wohl nicht zuwiderlaufen und
- dem Betreuer zuzumuten sind.