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Kostenerstattung ab Klasse 11
Bei folgenden öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Schulen besteht die Möglichkeit, die notwendigen Kosten der Beförderung am Ende des jeweiligen Schuljahres zur Erstattung einzureichen.
Ausschlussfrist ist der 31.10. für das jeweils vorausgegangene Schuljahr
SJ 2021/2022 = 31.10.2022; bzw. SJ 2022/2023 = 31.10.2023
- Gymnasien
- Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform)
- Zweistufige Wirtschaftsschulen
- Fachoberschulen
- Berufsoberschulen
- Berufsschulen bei Teilzeitunterricht (einzelne Schultage bzw. Blockunterricht)
Antrag zur Erstattung von Fahrkosten bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
Die Fahrtkosten, die eine Familienbelastungsgrenze von 465 € pro Schuljahr (aktueller Rechtsstand: 01.08.2021) übersteigen, werden erstattet.
Die Familienbelastungsgrenze entfällt bei:
- Kindergeldbezug nach dem Bundeskindergeldgesetz oder vergleichbare Leistungen für drei oder mehr Kinder
- Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
- Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
- Schülerinnen und Schülern, die wegen einer dauernden Behinderung auf eine Beförderung angewiesen sind
Wir bitten, dem Antrag auf Erstattung entsprechende Nachweise über den Bezug vorstehender Leistungen von August (bei Schulbeginn September) beizulegen.
Öffnungsz.
Münchner Str. 32
82256 Fürstenfeldbruck
zu erreichen mit der S-Bahn, Haltestelle Fürstenfeldbruck und den Buslinien 844 und 815 Haltestelle Landratsamt Öffnungszeiten
Montag - Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Nachmittag nach Terminvereinbarung mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter |
Kontakt
Referat für Schulen, Sport, Kultur
Sachbereichsleitung 33-3 | Walter Krautloher |
Sachbearbeiter | Stefan Weber |
Zimmer | B 206 |
Telefon | 08141 519-988 |
Sachbearbeiter | Sigena Krüger |
Zimmer | B 206 |
Telefon | 08141 519-375 |
Telefax | 08141 519-219 905 |
Schuelerbefoerderung@lra-ffb.de |
Downloads
Antrag auf Erstattung von Fahrtkosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
- (ab der 11. Jahrgangsstufe)