Landratsamt Fürstenfeldbruck
Schülerbeförderung
  • Bürgerservice08141-519 999

Kostenerstattung ab Klasse 11

Bei folgenden öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Schulen besteht die Möglichkeit, die notwendigen Kosten der Beförderung am Ende des jeweiligen Schuljahres zur Erstattung einzureichen.

Ausschlussfrist ist der 31.10. für das jeweils vorausgegangene Schuljahr
SJ 2022/2023 = 31.10.2023; bzw. SJ 2023/2024 = 31.10.2024

  • Gymnasien
  • Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform)
  • Zweistufige Wirtschaftsschulen
  • Fachoberschulen
  • Berufsoberschulen
  • Berufsschulen bei Teilzeitunterricht (einzelne Schultage bzw. Blockunterricht)
     

Antrag zur Erstattung von Fahrkosten bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel

Antragsformular


Die Fahrtkosten, die eine Familienbelastungsgrenze von 490 € pro Schuljahr (aktueller Rechtsstand: 01.08.2022) übersteigen, werden erstattet.
 

Die Familienbelastungsgrenze entfällt bei:

  • Kindergeldbezug nach dem Bundeskindergeldgesetz oder vergleichbare Leistungen für drei oder mehr Kinder
  • Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
  • Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
  • Schülerinnen und Schülern, die wegen einer dauernden Behinderung auf eine Beförderung angewiesen sind

Wir bitten, dem Antrag auf Erstattung entsprechende Nachweise über den Bezug vorstehender Leistungen von August (bei Schulbeginn September) beizulegen. 

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