Landratsamt Fürstenfeldbruck
Test
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Test Erteilung und Erweiterung einer Fahrerlaubnis

Bitte wenden Sie sich vor Antragstellung an eine Fahrschule Ihrer Wahl. Die Fahrschulen haben Antragsformulare vorrätig und informieren Sie über die weiteren Schritte. Informationen zu den Fahrerlaubnisklassen finden Sie In dieser Übersicht . Unter 18-Jährige können begleitetes Fahren mit 17 Jahren beantragen.

 

Antrag online stellen

Die Ersterteilung oder die Erweiterung einer Fahrerlaubnis können Sie auch online beantragen. Begleitetes Fahren mit 17 Jahren beantragen Sie bitte schriftlich oder persönlich.

Online-Antrag Ersterteilung einer Fahrerlaubnis

Online-Antrag Erweiterung einer Fahrerlaubnis
 

 

Antrag persönlich oder schriftlich stellen

Folgende Unterlagen benötigen Sie: 

Alle Fahrerlaubnisklassen:

  • Antragsformular
  • VHK-Kontrollblatt mit eigenhändiger Unterschrift
  • biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • Gebühr: 40,80 € bei Ersterteilung, 40,00 € bei Erweiterung

Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T:

  • Nachweis über Ausbildung in Erster Hilfe (zertifizierte Stelle gem. § 68 FeV, Online-Kurse werden nicht anerkannt)
  • Sehtestbescheinigung oder augenärztliches Gutachten/Zeugnis über Sehfähigkeit

Fahrerlaubnisklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 und D1E:

  • Nachweis über Ausbildung in Erster Hilfe (zertifizierte Stelle gem. § 68 FeV, Online-Kurse werden nicht anerkannt)
  • Augenärztliches Gutachten/Zeugnis, wahlweise auch durch Arzt für Betriebs- oder Arbeitsmedizin
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung, bei den D-Klassen auch medizinisch-psychologisches oder betriebs-/arbeitsmedizinisches Gutachten
  • Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (bei den D-Klassen)
  • Bei gewerblicher Nutzung dieser Fahrerlaubnisklassen (Schlüssel 95) ist ggf. eine Grundqualifikation oder die Weiterbildung durch Module vorzuweisen. Der Eintrag der Schlüsselzahl 95 erfolg auf einer gesonderten Scheckkarte (Fahrerqualifizierungsnachweis), für diese wird eine zusätzliche Gebühr erhoben.

Bei Anträgen mit unvollständigen Angaben oder Unterlagen muss mit zeitlichen Verzögerungen gerechnet werden.

 

Weitere Anforderungen:

  • Identitätsnachweis: Als Identitätsnachweis gelten Personalausweis und Reisepass. Ersatzpapiere, wie sie z. B. in ausländerrechtlichen Verfahren ausgestellt werden, können alleine nicht anerkannt werden.
  • Wohnsitz: Ein ordentlicher Wohnsitz (Hauptwohnsitz) im Inland ist nötig. 

 

Kosten

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