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wertDaten
wertDaten – Wertermittlungsrelevante Daten nach BauGB
Der Gutachterausschuss des Landkreises Fürstenfeldbruck leitet auf Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) und der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) regelmäßig marktrelevante Daten ab. Diese sogenannten wertDaten sind essenziell für die objektive und marktgerechte Ermittlung von Verkehrswerten von Grundstücken und Immobilien im Landkreis.
Gesetzliche Grundlagen und Abgabemodalitäten
Die Ableitung dieser Daten ist ein gesetzlich verankerter Auftrag (§ 193 BauGB, ImmoWertV) und erfolgt stets auf Basis der Kaufpreissammlung. Nur durch die Auswertung tausender tatsächlicher Kaufverträge kann der Gutachterausschuss die tatsächlichen Gegebenheiten des regionalen Grundstücksmarktes abbilden.
Abgabe nur auf Antrag als kostenpflichtige Einzelauskunft
Der Gutachterausschuss gibt wertermittlungsrelevante Daten (Faktoren, Zinssätze) ausschließlich als kostenpflichtige Einzelauskunft an berechtigte Personen ab. Eine generische oder flächendeckende Veröffentlichung der Daten, beispielsweise in Form eines Geschäftsberichts, findet nicht statt. Die Gebührenpflicht und das Verfahren richten sich nach dem Bayerischen Kostengesetz in Verbindung mit dem zugehörigen Bayerischen Kostenverzeichnis (BayKostG und BayKVz).
Methodik und Aktualität
Die Ermittlung der wertDaten basiert auf komplexen, statistischen Methoden, darunter insbesondere die Multiple Regressionsanalyse. Diese Methode stellt sicher, dass die gewonnenen Faktoren und Daten die unterschiedlichen wertbestimmenden Merkmale (wie Alter, Größe und Lage) objektiv abbilden und stets den Anforderungen der aktuellen Wertermittlungsverordnung entsprechen.
Alle veröffentlichten wertDaten werden in regelmäßigen Zyklen neu abgeleitet, beschlossen und herausgegeben, um die aktuelle Marktentwicklung lückenlos zu dokumentieren. Der Gutachterausschuss stellt sicher, dass die Daten stets den aktuellen gesetzlichen Vorgaben genügen und der Gültigkeitszeitraum sowie die zugrunde liegende Stichprobe klar ausgewiesen sind.
Aktuelle und geplante Datenangebote
Der Gutachterausschuss bietet derzeit folgende wertermittlungsrelevanten Daten an und erweitert sein Portfolio kontinuierlich:
1. Gebäudefaktoren (Vergleichsfaktoren) – Jetzt verfügbar
Die Gebäudefaktoren (Vergleichsfaktoren) dienen der Ermittlung des Werts von Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen im Landkreis Fürstenfeldbruck auf Basis des Vergleichswertverfahrens. Weitere Informationen finden Sie links in der Navigationsleiste unter dem Menüpunkt Gebäudefaktoren.
2. Sachwertfaktoren (Marktanpassungsfaktoren) – In Kürze geplant
Die Veröffentlichung von Sachwertfaktoren für das Sachwertverfahren befindet sich in der finalen Phase der Ableitung und soll demnächst bereitgestellt werden. Diese Faktoren sind notwendig, um den rechnerisch ermittelten vorläufigen Sachwert an die tatsächlichen Marktpreise anzupassen. Informationen zur Planung finden Sie unter Aktuelles im Reiter Links.
3. Weitere Daten und Berichte
Indizes, Liegenschaftszinssätze sind ebenfalls wertermittlungsrelevante Daten. Indizes erhalten Sie unter Aktuelle Marktdaten (links in der Navigationsleiste). Liegenschaftszinssätze wurden vom Gutachterausschuss noch nicht abgeleitet.
Gebühren der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Fürstenfeldbruck
Das Kostenverzeichnis Tarif-Nr. 2.I.1/1.8 vom 01.07.2012 sieht für "Auskünfte aus der Kaufpreissammlung nach § 11 BayGaV über die Bodenrichtwerte nach § 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB und über sonstige Daten für die Wertermittlung nach § 13 BayGaV" folgenden allgemeinen und neuen Gebührenrahmen vor:
"20 bis 350 € je übermittelten Vergleichswert aus der Kaufpreissammlung, je übermittelten Bodenrichtwert oder je übermitteltes wertermittlungsrelevantes Datum."
Es werden nur schriftliche Auskünfte erteilt.
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Fürstenfeldbruck legt aufgrund des Kostenverzeichnisses folgenden Gebührenrahmen fest:
| Leistung | Gebühr |
|---|---|
| wertDaten | |
| je Sachwertfaktor | 115 € |
| je Gebäudefaktor | 85 € |
| Schriftliche Bodenrichtwertauskünfte | |
| je Bodenrichtwert | 25 € |
Vergleichspreise aus der Kaufpreissammlung (nur für Sachverständige, Mindestabnahme 4 Vergleichspreise) | |
| je Vergleichspreis | 25 € |
| Verpflichtungserklärung | 50 € |
| Aktueller Geschäftsstellenbericht / Ältere Ausgaben (ab 2010) | |
| aktuell | 50 € |
| ältere Ausgaben | 30 € |
Eine Änderung oder weitere Anpassung des Gebührenrahmens behält sich der Gutachterausschuss vor. Die aufgeführten Leistungen sind nicht steuerbar nach § 2b Satz 1 UStG.
Der Gutachterausschuss behält sich ferner einen höheren Gebührenansatz vor, wenn der mit der Amtshandlung verbundene Verwaltungsaufwand und die Bedeutung der Angelegenheit für die Beteiligten das übliche Maß im Einzelfall erheblich übersteigt.
