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wertDaten
Vergleichsfaktoren / Gebäudefaktoren für den Landkreis Fürstenfeldbruck nach § 193 (5) BauGB und § 20 ImmoWertV 2021
Vergleichsfaktoren dienen zur Ermittlung von Vergleichswerten insbesondere für bebaute Grundstücke. Ebenfalls finden diese bei der steuerlichen Bewertung Anwendung z. B. im § 183 BewG.
Vergleichsfaktoren beziehen sich auf die Flächeneinheiten einer baulichen Anlage z. B. m² Wohnfläche beim Gebäudefaktor.
Mit Hilfe dieser werden u. a. Wohnungen und Einfamilienhäuser bewertet.
Sie finden daher im Vergleichswertverfahren Anwendung.
Einer der bekanntesten Vergleichsfaktoren ist der Bodenrichtwert.
Dieser wird zur Ermittlung des unbebauten Bodenwertes verwendet.
In der folgenden Tabelle wird vereinfacht die Anwendung von Gebäudefaktoren und Bodenrichtwerten gegenübergestellt.
Folgende Auskünfte können Sie bei uns kostenpflichtig erwerben:
Einzelauskünfte zu Gebäudefaktoren für den Landkreis Fürstenfeldbruck
- Gebäudefaktor für Einfamilienhäuser und Zweifamilienhäuser
(Auswertezeitraum: 01/ 2017 bis 12/ 2022)
- Gebäudefaktor für Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern
(Auswertezeitraum: 01/ 2017 bis 12/ 2022)
Antrag auf Einzelauskunft - wertDaten
Hinweis: Entsprechende Leseproben einer Einzelauskunft finden Sie im Downloadbereich.
Das Handbuch
Das Handbuch gibt Ihnen alle Hinweise zur korrekten Anwendung.
Es werden die von der Geschäftsstelle vorgesehenen Schritte bei der Verwendung der PDF-Rechner dargestellt.
Im Kapitel 7 (S. 16) finden Sie alle Erläuterungen zu den Eingabebereichen, die als wertbeeinflussende Merkmale, von Ihnen angegeben werden und zum Ergebnis, dem noch nicht objektspezifisch angepassten Gebäudefaktor führen.
Das Handbuch steht kostenfrei unter Downloads für Sie bereit.
Bei Rückfragen zur korrekten Anwendung der Gebäudefaktoren stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.
Gebühren der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Fürstenfeldbruck
Das Kostenverzeichnis Tarif-Nr. 2.I.1/1.8 vom 01.07.2012 sieht für "Auskünfte aus der Kaufpreissammlung nach § 11 BayGaV über die Bodenrichtwerte nach § 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB und über sonstige Daten für die Wertermittlung nach § 13 BayGaV" folgenden allgemeinen und neuen Gebührenrahmen vor:
"20 bis 350 € je übermittelten Vergleichswert aus der Kaufpreissammlung, je übermittelten Bodenrichtwert oder je übermitteltes wertermittlungsrelevantes Datum."
Es werden nur schriftliche Auskünfte erteilt.
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Fürstenfeldbruck legt aufgrund des Kostenverzeichnisses folgenden Gebührenrahmen fest:
wertDaten | |
je Gebäudefaktor | 85,-- € |
Schriftliche Bodenrichtwertauskünfte | |
je Bodenrichtwert | 25,-- € |
Vergleichspreise aus der Kaufpreissammlung (nur für vereidigte oder zertifizierte Sachverständige) | |
je Vergleichspreis | 25,-- € |
Verpflichtungserklärung | 50,-- € |
Aktueller Geschäftsstellenbericht/ ältere Ausgaben (ab Berichtsjahr 2010) | 50,-- €/ 30,-- € |
Eine Änderung oder weitere Anpassung des Gebührenrahmens behält sich der Gutachterausschuss vor.
Der Gutachterausschuss behält sich ferner einen höheren Gebührenansatz vor, wenn der mit der Amtshandlung verbundene Verwaltungsaufwand und die Bedeutung der Angelegenheit für die Beteiligten das übliche Maß im Einzelfall erheblich übersteigt.