Landratsamt Fürstenfeldbruck
Bau & Umwelt
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Gutachterausschuss

Gutachterausschuss für den Bereich des Landkreises Fürstenfeldbruck

Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind selbständige und unabhängige Kollegialorgane, die zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen gebildet werden. Sie finden ihre gesetzlichen Grundlagen im Baugesetzbuch (§§ 192 ff BauGB).

Sie bestehen jeweils aus einem Vorsitzenden und weiteren ehrenamtlichen Gutachtern, die in Wertermittlungsfragen sachkundig und erfahren sein müssen. Den Gutachterausschüssen gehören ferner jeweils ein Jurist sowie Vertreter der örtlichen Finanzämter und der staatlichen Vermessungsbehörden an. Die Mitglieder des Gutachterausschusses werden für 4 Jahre berufen und sind ehrenamtlich tätig. Die Gutachter werden von der Kreisverwaltungsbehörde berufen. Gutachterausschüsse gibt es bei allen kreisfreien Städten und Landkreisen. 

Notare und Gerichte sind verpflichtet, den Gutachterausschüssen alle Kauf- und Erbbaurechtsurkunden über Immobilien und Beschlüsse über Zwangsversteigerungen zu übermitteln. Alle Urkunden werden statistisch erfasst und ausgewertet und gehen - soweit geeignet - unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen in die Kaufpreissammlung ein.

Die Kaufpreissammlung ist unter anderem die unverzichtbare Grundlage für die Immobilienbewertung, die Ermittlung von Bodenrichtwerten und weiterer relevanter Daten. Zur Vorbereitung aller Arbeiten im Gutachterausschuss, insbesondere zur Einrichtung und Führung der Kaufpreissammlung, bedient sich der Gutachterausschuss einer Geschäftsstelle. 

Weitere Informationen zur Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Fürstenfeldbruck finden Sie in der Infobox rechts (Öffnungszeiten, Kontakt, Downloads).

Alle Mitglieder des Gutachterausschusses Fürstenfeldbruck können Sie der Leseprobe zum aktuellen Geschäftsstellenbericht entnehmen.

 

Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Gutachterausschüsse in Bayern

Das Kostenverzeichnis Tarif-Nr. 2.I.1/1.8 vom 01.07.2012 sieht für "Auskünfte aus der Kaufpreissammlung nach § 11 BayGaV über die Bodenrichtwerte nach § 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB und über sonstige Daten für die Wertermittlung nach § 13 BayGaV" folgenden allgemeinen und neuen Gebührenrahmen vor:

"20 bis 350 € je übermittelten Vergleichswert aus der Kaufpreissammlung, je übermittelten Bodenrichtwert oder je übermitteltes wertermittlungsrelevantes Datum."

Es werden nur schriftliche Auskünfte erteilt.

 

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Fürstenfeldbruck legt aufgrund des Kostenverzeichnisses folgenden Gebührenrahmen fest:

wertDaten
je Gebäudefaktor85,-- €
  
Schriftliche Bodenrichtwertauskünfte
je Bodenrichtwert25,-- €
  
Vergleichspreise aus der Kaufpreissammlung 
(nur für vereidigte oder zertifizierte Sachverständige)
je Vergleichspreis25,-- €
  
Verpflichtungserklärung50,-- €
  
Aktueller Geschäftsstellenbericht/ ältere Ausgaben (ab Berichtsjahr 2010)50,-- €/ 30,-- €

Eine Änderung oder weitere Anpassung des Gebührenrahmens behält sich der Gutachterausschuss vor.

Der Gutachterausschuss behält sich ferner einen höheren Gebührenansatz vor, wenn der mit der Amtshandlung verbundene Verwaltungsaufwand und die Bedeutung der Angelegenheit für die Beteiligten das übliche Maß im Einzelfall erheblich übersteigt.

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