Landratsamt Fürstenfeldbruck
KFZ-Zulassung
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Fahrzeugpapiere - Ersatz bei Verlust oder Unlesbarkeit

Ersatzdokumente bei Verlust oder Unlesbarkeit

Zu einem Kraftfahrzeug oder Anhänger gehört eine Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II bzw. ein Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, bei zulassungsfreien Fahrzeugen eine Betriebserlaubnis/das COC-Papier, bei kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen zudem die gesiegelten Kennzeichenschilder.

Geht etwas davon verloren oder wird unbrauchbar, so muss für Ersatz gesorgt werden.

Bitte beachten Sie, dass durch die Einführung der neuen EU-harmonisierten Fahrzeugpapiere bei Ersatz eines alten Dokuments immer beide Teile der Zulassungsbescheinigung neu ausgestellt werden müssen! Mischdokumente sind nicht erlaubt.

Diese Dienstleistungen stehen Ihnen auch im Bürgerservice-Zentrum zur Verfügung!

Ist Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein ) unbrauchbar geworden (z.B. unleserlich, eingerissen), so benötigen Sie zur Beantragung eines Ersatzdokuments:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (ggf. mit Meldebescheinigung).
  • Bei Betrieben die Gewerbeanmeldung.
  • Bei eingetragenen Firmen zusätzlich einen vollständigen Auszug aus dem Handelsregister
  • Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt (auch Händler!).
  • Bisherige (unbrauchbare) Zulassungsbescheinigung Teil I.
  • Wenn die bisherigen Fahrzeugpapiere vor dem 01.10.2005 ausgestellt wurden:
    bisherigen (unbrauchbaren) Fahrzeugschein und
    Fahrzeugbrief (muss wegen neuen EU-Dokumenten mit ausgetauscht werden).
  • Ggf. Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung von TÜV/Dekra usw., sollte der Eintrag auf dem unbrauchbaren Schein nicht mehr lesbar sein.

Haben Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. den Fahrzeugschein verloren so müssen Sie folgende Dokumente vorlegen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (ggf. mit Meldebescheinigung)
  • Bei Betrieben die Gewerbeanmeldung.
  • Bei eingetragenen Firmen zusätzlich einen vollständigen Auszug aus dem Handelsregister
  • Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt (auch Händler!)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung von TÜV/Dekra usw.
  • Unterschriebene Verlusterklärung des Halters (bitte dem Beauftragten mitgeben, sollte der Halter nicht selbst bei der Zulassungsbehörde vorsprechen)
  • Wenn die bisherigen Fahrzeugpapiere vor dem 01.10.2005 ausgestellt wurden:
    Fahrzeugbrief (muss wegen neuen EU-Dokumenten mit ausgetauscht werden)

Weitere Informationen finden Sie unter Wichtige Hinweise.

Ist die Zulassungsbescheinigung Teil II / der Fahrzeugbrief unbrauchbar geworden, so benötigen Sie zur Beantragung eines Ersatzdokuments:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (ggf. mit Meldebescheinigung).
  • Bei Betrieben die Gewerbeanmeldung.
  • Bei eingetragenen Firmen zusätzlich einen vollständigen Auszug aus dem Handelsregister
  • Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt (auch Händler!).
  • Bisherige Zulassungsbescheinigung Teil II / bisherigen Fahrzeugbrief.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein.

Ist die Zulassungsbescheinigung Teil II / der Fahrzeugbrief in Verlust geraten, müssen Sie folgende Dokumente vorlegen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (ggf. mit Meldebescheinigung).
  • Bei Betrieben die Gewerbeanmeldung.
  • Bei eingetragenen Firmen zusätzlich einen vollständigen Auszug aus dem Handelsregister.
  • Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt (auch Händler!).
  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein.
  • Unterschriebene Verlusterklärung des Halters (bitte dem Beauftragten mitgeben, sollte der Halter nicht selbst bei der Zulassungsbehörde vorsprechen).
  • Eidesstattliche Versicherung des Halters zur Vorlage bei einer Behörde über den Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II / des Fahrzeugbriefes

Weitere Informationen finden Sie unter Wichtige Hinweise.

Bei Verlust darf die Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II erst nach abgelaufener Aufbietungsfrist und Freigabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt ausgefertigt und an den Halter ausgehändigt werden.

Sind Sie nicht der eingetragene Halter (Fahrzeug ohne Zulassungsbescheinigung Teil II / Brief erworben) oder handelt es sich um ein Fahrzeug, das nicht in Fürstenfeldbruck zugelassen ist oder war, so klären Sie bitte die Angelegenheit im persönlichen Beratungsgespräch mit einem unserer Mitarbeiter.

Grundsätzlich ist der eingetragene Halter zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung angehalten. Hat jedoch der Käufer nachweislich (Kaufvertrag) als letzter den Fahrzeugbrief in seiner Verfügung gehabt, so hat natürlich dieser den Verlust zu erklären.

Ist ein oder sind die zwei Kennzeichenschilder unbrauchbar geworden (unleserlich, beschädigt) so können Sie eine Ersatzstempelung beantragen.

Dazu müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (ggf. mit Meldebescheinigung).
  • Bei Betrieben die Gewerbeanmeldung.
  • Bei eingetragenen Firmen zusätzlich einen vollständigen Auszug aus dem Handelsregister.
  • Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt (auch Händler!).
  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein.
  • Das oder die unbrauchbaren Kennzeichenschild(er) müssen von der Zulassungsbehörde entstempelt werden.

Ist ein Kennzeichen abhanden gekommen, so ist eine Umkennzeichnung zwingend erforderlich.

Dazu benötigen wir:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (ggf. mit Meldebescheinigung)
  • Bei Betrieben die Gewerbeanmeldung.
  • Bei eingetragenen Firmen zusätzlich einen vollständigen Auszug aus dem Handelsregister.
  • Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt (auch Händler!).
  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief.
  • Unterschriebene Verlusterklärung des Halters (bitte dem Beauftragten mitgeben, sollte der Halter nicht selbst bei der Zulassungsbehörde vorsprechen).
  • Verlust oder Diebstahlanzeige der Polizei.
  • Noch vorhandenes Kennzeichen (bei Abhandenkommen von nur einem Kennzeichen).
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