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Verkehrswertgutachten
Verkehrswertgutachten
Der Gutachterausschuss erstellt auf Antrag Verkehrswertgutachten gemäß § 193 BauGB. Diese kostenpflichtigen Gutachten geben Auskunft über den Verkehrswert von:
- bebauten und unbebauten Grundstücken,
- Eigentumswohnungen,
- Erbbaurechten sowie
- sonstigen Rechten an Immobilien.
Wer darf einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind in der Regel:
- Eigentümerinnen und Eigentümer,
- diesen gleichgestellte Berechtigte,
- Inhaber sonstiger Rechte am Grundstück,
- Pflichtteilsberechtigte,
- Gerichte und Behörden sowie
- sonstige berechtigte Personen.
Erstellung und Beschlussfassung der Gutachten
Die Gutachten werden vom Gremium erstellt und in nichtöffentlichen Sitzungen beschlossen. Dabei sind mindestens drei Sachverständige beteiligt. In der Regel setzt sich der Ausschuss aus zwei ehrenamtlichen und einem amtlichen Sachverständigen zusammen. Die Zusammensetzung wechselt je nach Fall.
Wichtig: Die Gutachten haben keine bindende Wirkung.
Gebühren und Auslagen
Für die Erstellung eines Gutachtens fallen Gebühren und Auslagen gemäß § 15 der Bayerischen Gutachterausschussverordnung (BayGaV) an.
Die konkrete Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere vom Wert und Umfang des Bewertungsobjekts.
Zur Orientierung:
Für ein Einfamilienhaus im Wert von rund 700.000 € können sich die Kosten für ein Gutachten auf etwa 5.000 € inklusive Auslagen und Steuern belaufen.
Bitte beachten Sie:
- Die genannte Summe dient lediglich als Beispiel und kann im Einzelfall abweichen.
- Der tatsächliche Betrag wird für jedes Gutachten durch den Gutachterausschuss festgesetzt.
Wartezeit und Antrag
Die Bearbeitungszeit für Verkehrswertgutachten beträgt derzeit 6 bis 8 Monate. Die Dauer hängt maßgeblich von der Vollständigkeit und Korrektheit des Antrags ab.
- Der Antrag muss alle Eigentümer mit vollständigen Kontaktdaten enthalten.
- Er sollte möglichst von allen Eigentümern unterschrieben sein.
- Alle wertbeeinflussenden Unterlagen (z. B. Grundbuchauszüge, Baupläne, Verträge) müssen so früh wie möglich eingereicht werden.
Nur bei vollständig vorliegenden Unterlagen kann das Verfahren ohne Verzögerung durchgeführt werden.
Ablauf eines Verkehrswertgutachtens
- Antrag stellen: Alle Eigentümer mit vollständigen Kontaktdaten angeben, möglichst unterschrieben von allen.
- Unterlagen einreichen: Alle wertbeeinflussenden Unterlagen (Grundbuchauszüge, Baupläne, Verträge etc.) frühzeitig einreichen.
- Prüfung durch Geschäftsstelle: Die Geschäftsstelle prüft die Vollständigkeit und bereitet das Verfahren vor.
- Ortsbesichtigung: Das Bewertungsobjekt wird von den Sachverständigen vor Ort besichtigt, um Lage, Zustand und wertrelevante Merkmale zu erfassen.
- Bearbeitungszeit: Die Bearbeitung dauert derzeit ca. 6–8 Monate, abhängig von Antrag und Unterlagen.
- Beschlussfassung: Das Gutachten wird in einer nichtöffentlichen Sitzung von mindestens drei Sachverständigen beschlossen.
- Übersendung des Gutachtens: Das fertige Verkehrswertgutachten wird Antragsteller und Eigentümern zugesandt.
Hinweis
Verkehrswertgutachten sind keine technischen Baugutachten. Eine bauliche oder technische Begutachtung von Gebäuden oder Anlagen erfolgt nicht. Für solche Fälle empfehlen wir die Beauftragung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Diese finden Sie im bundesweiten IHK-Verzeichnis.

