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Landwirtschaftliche Pachtverträge
Mit dem am 10.12.2024 vom Bayerischen Landtag beschlossenen 2. Modernisierungsgesetz ist unter anderem das Landpachtverkehrsgesetz für das Gebiet des Freistaats Bayern zum 31.12.2024 außer Kraft getreten.
Damit entfällt die bisherige Anzeigepflicht bei Abschluss oder Änderung von landwirtschaftlichen Pachtverträgen ersatzlos.