- Bürgerservice08141-519 999
Landwirtschaftliche Pachtverträge
Werden landwirtschaftliche Pachtverträge abgeschlossen oder verändert, sind sie innerhalb eines Monats nach Unterzeichnung dem Landratsamt Fürstenfeldbruck anzuzeigen. Sie können die Pachtverträge im Bürgerservice-Zentrum oder beim Referat für öffentliche Sicherheit und Ordnung vorlegen, um dieser Pflicht nachzukommen.
Nicht anzeigepflichtig sind
- Landpachtverträge zwischen Ehegatten
- Landpachtverträge zwischen Personen, die in gerader Linie verwandt sind.
- Landpachtverträge zwischen Personen, die bis zum dritten Grad in der Seitenlinie verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert sind.
- Verträge mit Pachtflächen unter zwei Hektar.