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Landwirtschaftlicher Grundstücksverkehr
Für den Verkauf land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke ist in der Regel eine Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz (GrstVG) durch das Landratsamt erforderlich.
Dies soll zu einer Verbesserung der Agrarstruktur und zur Sicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe beitragen.
Die Genehmigung bzw. - falls genehmigungsfrei - ein Negativattest wird vom Notar, der den Grundstücksverkauf beurkundet, beantragt.
Weitere Informationen finden Sie im Grundstücksverkehrsgesetz.