- Bürgerservice08141-519 999
Zulassungen, Umschreibungen, Abmeldungen
Erstzulassung eines Neufahrzeugs
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Herstellungsbescheinigung / COC-Papier
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Vollmacht bei Vertretung sowie Ausweis des Bevollmächtigten
- Bei Firmen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
Hinweise
- Wunschkennzeichen können vorab reserviert werden.
- Fahrzeuge mit alternativen Antrieben (z. B. Elektrofahrzeuge) können ein E-Kennzeichen erhalten.
Umschreibung eines Fahrzeugs von außerhalb des Landkreises
Mit Kennzeichenwechsel
Unterlagen
- Personalausweis/Reisepass
- eVB
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Gültiger HU-Nachweis
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Kennzeichen (Altkennzeichen) zum Entstempeln
- Kaufvertrag oder Rechnung
Vollmacht bei Vertretung sowie Ausweis des Bevollmächtigten
Ohne Kennzeichenwechsel (Kennzeichenmitnahme)
Unterlagen
- Wie oben, jedoch ohne Abgabe der bisherigen Kennzeichen
- HU-Nachweis auf neuen Wohnsitz übertragbar
- Vollmacht bei Vertretung sowie Ausweis des Bevollmächtigten
Hinweise
- Kennzeichenmitnahme ist bundesweit möglich, sofern keine technischen oder rechtlichen Gründe dagegensprechen.
- Wunschkennzeichen sind ausschließlich bei Kennzeichenwechsel relevant.
Umschreibung innerhalb des Landkreises
Unterlagen
- Personalausweis/Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- HU-Nachweis
- Kaufvertrag/Rechnung (bei Halterwechsel)
- eVB (nur bei Halterwechsel)
- Vollmacht bei Vertretung sowie Ausweis des Bevollmächtigten
- SEPA-Lastschrift für die Kfz-Steuer
Hinweise
- Die bisherigen Kennzeichen können weitergeführt werden.
- Ein Kennzeichenwechsel ist auf Wunsch möglich.
Wiederzulassung innerhalb des Landkreises auf denselben Halter
Unterlagen
- Personalausweis/Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II (sofern vorhanden)
- HU-Nachweis
- eVB
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Vollmacht bei Vertretung sowie Ausweis des Bevollmächtigten
- Die bisherigen Kennzeichen können – sofern verfügbar – wieder verwendet werden.
Abmeldung von Fahrzeugen
Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kennzeichen zur Entstempelung
- Bei Verlust: Verlustanzeige / eidesstattliche Erklärung
Hinweise
- Abmeldungen können auch digital (iKfz-Stufe 2/3, falls verfügbar) erfolgen.
- Eine Rückerstattung bereits gezahlter Kfz-Steuer erfolgt automatisch durch das Hauptzollamt
Importfahrzeuge und Betriebserlaubnisse
Aufgrund der Vielzahl möglicher Konstellationen bei Importfahrzeugen sowie bei der Erteilung oder Prüfung der Betriebserlaubnis ist eine pauschale oder verbindliche Auskunft im Vorfeld leider nicht möglich. Die erforderlichen Unterlagen und der konkrete Ablauf hängen stets vom jeweiligen Einzelfall ab.
Gerne können Sie uns Ihre vorhandenen Unterlagen vorab per E-Mail oder über unser Kontaktformular übersenden. Nach sorgfältiger Prüfung setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und informieren Sie über das weitere Vorgehen sowie die für Ihren Fall geeignete Lösung.
