Landratsamt Fürstenfeldbruck
KFZ-Zulassung
  • Bürgerservice08141-519 999

Zulassungen, Umschreibungen, Abmeldungen

 

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Herstellungsbescheinigung / COC-Papier
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Vollmacht bei Vertretung sowie Ausweis des Bevollmächtigten
  • Bei Firmen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung

Hinweise

  • Wunschkennzeichen können vorab reserviert werden.
  • Fahrzeuge mit alternativen Antrieben (z. B. Elektrofahrzeuge) können ein E-Kennzeichen erhalten.

 

 

Mit Kennzeichenwechsel

Unterlagen

  • Personalausweis/Reisepass
  • eVB
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Gültiger HU-Nachweis
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Kennzeichen (Altkennzeichen) zum Entstempeln
  • Kaufvertrag oder Rechnung
  • Vollmacht bei Vertretung sowie Ausweis des Bevollmächtigten
     



Ohne Kennzeichenwechsel (Kennzeichenmitnahme)

Unterlagen

  • Wie oben, jedoch ohne Abgabe der bisherigen Kennzeichen
  • HU-Nachweis auf neuen Wohnsitz übertragbar
  • Vollmacht bei Vertretung sowie Ausweis des Bevollmächtigten

Hinweise

  • Kennzeichenmitnahme ist bundesweit möglich, sofern keine technischen oder rechtlichen Gründe dagegensprechen.
  • Wunschkennzeichen sind ausschließlich bei Kennzeichenwechsel relevant.

 

 

Unterlagen

  • Personalausweis/Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • HU-Nachweis
  • Kaufvertrag/Rechnung (bei Halterwechsel)
  • eVB (nur bei Halterwechsel)
  • Vollmacht bei Vertretung sowie Ausweis des Bevollmächtigten
  • SEPA-Lastschrift für die Kfz-Steuer

Hinweise

  • Die bisherigen Kennzeichen können weitergeführt werden.
  • Ein Kennzeichenwechsel ist auf Wunsch möglich.

 

 

Unterlagen

  • Personalausweis/Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II (sofern vorhanden)
  • HU-Nachweis
  • eVB
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Vollmacht bei Vertretung sowie Ausweis des Bevollmächtigten
  • Die bisherigen Kennzeichen können – sofern verfügbar – wieder verwendet werden.

 

 

Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Kennzeichen zur Entstempelung
  • Bei Verlust: Verlustanzeige / eidesstattliche Erklärung

Hinweise

  • Abmeldungen können auch digital (iKfz-Stufe 2/3, falls verfügbar) erfolgen.
  • Eine Rückerstattung bereits gezahlter Kfz-Steuer erfolgt automatisch durch das Hauptzollamt

Importfahrzeuge und Betriebserlaubnisse 

Aufgrund der Vielzahl möglicher Konstellationen bei Importfahrzeugen sowie bei der Erteilung oder Prüfung der Betriebserlaubnis ist eine pauschale oder verbindliche Auskunft im Vorfeld leider nicht möglich. Die erforderlichen Unterlagen und der konkrete Ablauf hängen stets vom jeweiligen Einzelfall ab.

Gerne können Sie uns Ihre vorhandenen Unterlagen vorab per E-Mail oder über unser Kontaktformular übersenden. Nach sorgfältiger Prüfung setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und informieren Sie über das weitere Vorgehen sowie die für Ihren Fall geeignete Lösung.

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