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Auskünfte aus der Kaufpreissammlung
Mit diesem Antrag können Sie Auskünfte aus der Kaufpreissammlung für unbebaute und bebaute Grundstücke sowie für Sondereigentum (Wohnungs-/Teileigentum) online beantragen.
Auskünfte aus der Kaufpreissammlung können nur erteilt werden, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird.
Davon wird in der Regel bei öffentlich bestellten und vereidigten oder den zertifizierten Sachverständigen und Behörden ausgegangen, soweit sie mit der Wertermittlung von Grundstücken befasst sind.
Der Antrag ist schriftlich mit dem Nachweis der Berechtigung (Zertifizierung durch eine nach dem Akkreditierungsstellengesetz akkreditierte Stelle nach DIN EN ISO/IEC 17024) einzureichen.
Die nach Antragsstellung erteilten Auskünfte aus der Kaufpreissammlung enthalten ggf. Angaben zu vorhandenen Gebäudestandardstufen und Modernisierungspunkten zu den jeweiligen zum Bewertungsobjekt ermittelten Vergleichskauffällen von bebauten Grundstücken bzw. von Sondereigentum. Ausführliche Beschreibungen zu den Gebäudestandardstufen können der Anlage 4 bzw. zu den Modernisierungspunkten der Anlage 2 der ImmoWertV 2021 entnommen werden.
Eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung kann erst ab vier ermittelten Vergleichskauffällen erteilt werden.
Für steuerliche Bewertungen nach dem Bewertungsgesetz (BewG) empfehlen wir die Anwendung des Gebäudefaktors.
Antrag auf Erteilung einer Auskunft über Kaufpreise aus der Kaufpreissammlung
Gebühren der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Fürstenfeldbruck
Das Kostenverzeichnis Tarif-Nr. 2.I.1/1.8 vom 01.07.2012 sieht für "Auskünfte aus der Kaufpreissammlung nach § 11 BayGaV über die Bodenrichtwerte nach § 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB und über sonstige Daten für die Wertermittlung nach § 13 BayGaV" folgenden allgemeinen und neuen Gebührenrahmen vor:
"20 bis 350 € je übermittelten Vergleichswert aus der Kaufpreissammlung, je übermittelten Bodenrichtwert oder je übermitteltes wertermittlungsrelevantes Datum."
Es werden nur schriftliche Auskünfte erteilt.
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Fürstenfeldbruck legt aufgrund des Kostenverzeichnisses folgenden Gebührenrahmen fest:
wertDaten | |
je Gebäudefaktor | 85,-- € |
Schriftliche Bodenrichtwertauskünfte | |
je Bodenrichtwert | 25,-- € |
Vergleichspreise aus der Kaufpreissammlung (nur für vereidigte oder zertifizierte Sachverständige) | |
je Vergleichspreis | 25,-- € |
Verpflichtungserklärung | 50,-- € |
Aktueller Geschäftsstellenbericht/ ältere Ausgaben (ab Berichtsjahr 2010) | 50,-- €/ 30,-- € |
Eine Änderung oder weitere Anpassung des Gebührenrahmens behält sich der Gutachterausschuss vor.
Der Gutachterausschuss behält sich ferner einen höheren Gebührenansatz vor, wenn der mit der Amtshandlung verbundene Verwaltungsaufwand und die Bedeutung der Angelegenheit für die Beteiligten das übliche Maß im Einzelfall erheblich übersteigt.