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Schuleingangsuntersuchung
Reformierte Schuleingangsuntersuchung
Im Landkreis Fürstenfeldbruck wird ab Juni 2025 ein neues Konzept für die Schuleingangsuntersuchung für Vorschulkinder eingeführt.
Bisher fand die Schuleingangsuntersuchung im letzten Kindergartenjahr statt, in der Regel also 3 bis 12 Monate vor der Einschulung. Die Untersuchung findet nun ein Jahr früher als bisher statt, zudem wird der Umfang der Untersuchung erweitert. Auf den Zeitpunkt der Einschulung sowie das Einschulungsalter hat die Reform keinen Einfluss.
Die Anforderungen an die Schuleingangsuntersuchung haben sich verändert, da der heutige Fokus bei Schulbeginn auf der Verbesserung der Chancengleichheit liegt. Der bisherige Untersuchungsumfang der Schuleingangsuntersuchung wurde erweitert und an neue wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst, sodass Verzögerungen in der Entwicklung leichter entdeckt werden können. Bei einem auffälligen Untersuchungsergebnis kann somit länger vor Schuleintritt eine gezielte Förderung stattfinden. Die flächendeckende Einführung der reformierten Schuleingangsuntersuchung in ganz Bayern wurde vom Ministerrat im Juli 2018 beschlossen.
Wo findet die Schuleingangsuntersuchung statt?
Um die reformierte Schuleingangsuntersuchung standardisiert umsetzen zu können und die gleichen Voraussetzungen für alle Kinder zu schaffen, finden die Untersuchungen künftig für alle Kinder des Landkreises Fürstenfeldbruck im Gesundheitsamt in Fürstenfeldbruck 9 statt.
Gesundheitsamt Fürstenfeldbruck
Hans-Sachs-Str. 9
82256 Fürstenfeldbruck
Sie erreichen uns wie folgt:
- ÖPNV: mit der S-Bahn Haltestelle Fürstenfeldbruck und den Buslinien 839, 840, 843, 847, 848, Haltestelle Hans-Sachs-Straße. Alternativ sind es ca. 600 m zu Fuß vom Bahnhof zum Standort des Gesundheitsamts.
- Auto: Bitte beachten Sie, dass die Parkmöglichkeiten in der Hans-Sachs-Straße sehr begrenzt sind und in den umliegenden Straßen größtenteils zeitlich befristet sind. Auf dem Parkplatz des Landratsamts (Münchner Straße 32) stehen ebenfalls Parkplätze für Besucher zur Verfügung.
Untersuchungsablauf
Es erfolgt eine schriftliche Einladung an die Eltern. Daraufhin kann online, telefonisch oder per Mail ein Termin vereinbart werden. Die Untersuchung beginnt für alle Kinder mit einem Screening durch eine Fachkraft der Sozialmedizin.
Dies beinhaltet:
- die Erhebung der gesundheitlichen Vorgeschichte und der bisherigen Entwicklung des Kindes
- die Durchsicht des sog. gelben Heftes (Kinderuntersuchungsheft) und des Impfausweises
- einen Hör- und Sehtest
- ggf. Messung von Körpergröße und Körpergewicht
- die Überprüfung der Sprach- und Sprechfähigkeit
- standardisierte, spielerische Tests zu Vorläuferfähigkeiten des Schreibens, Lesens und Rechnens
- bei Bedarf eine Impfberatung
Schulärztliche Untersuchung
Eine schulärztliche Untersuchung findet ggf. zusätzlich statt:
- bei Fehlen der U-Untersuchung, je nach Alter U8 oder U9
- bei Verdacht auf eine nicht altersentsprechende Entwicklung oder auf eine Gesundheitsstörung (auffälliger Befund beim Screening)
- auf Wunsch der Eltern
- falls die Schulärztin oder der Schularzt diese für erforderlich hält
Das weitere Vorgehen bespricht die Schulärztin oder der Schularzt mit Ihnen. Gegebenenfalls können noch weitere ärztliche Untersuchungen nötig sein.
Im Anschluss an die Untersuchung erhalten Sie einen Mitteilungsbogen zur Vorlage bei der Schule.
Alle Untersuchungsergebnisse unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.
Wichtige Hinweise
- bitte kommen Sie sehr pünktlich zum vereinbarten Termin
- die Untersuchung kann nur bei vereinbartem Termin erfolgen
- wenn Ihr Kind oder Sie krank sind, bleiben Sie bitte zu Hause. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig und vereinbaren Sie einen neuen Termin.
Benötigte Unterlagen
- Gelbes Heft (Kinderuntersuchungsheft) mit durchgeführter U8 oder U9 (je nach Alter)
- Impfausweis
- Falls vorhanden: zusätzliche medizinische Unterlagen und Hilfsmittel (zum Beispiel: Arztbriefe, Entwicklungsberichte, Schwerbehindertenausweis, Brille, Hörgeräte)
- Hals-Nasen-Ohren- beziehungsweise augenärztliche Bescheinigung (sofern bei Ihrem Kind in den letzten 3 Monaten ein Hör- beziehungsweise Sehtest durchgeführt wurde)
Falls Sie und Ihr Kind im Ausland leben, benötigen wir eine aktuelle Bestätigung der Betreuungseinrichtung (Schule/Kindertagesstätte).
Links & Downloads
Flyer Reformierte Schuleingangsuntersuchung, PDF, Deutsch
Flyer Reformierte Schuleingangsuntersuchung, PDF, Englisch
Anamnesebögen
Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ)
Ist die Teilnahme an der reformierten Schuleingangsuntersuchung verpflichtend?
Ja, die reformierte Schuleingangsuntersuchung ist in Bayern eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtuntersuchung. Alle Kinder müssen in den zwei Jahren vor der Einschulung an dieser Untersuchung teilnehmen. Falls ein Kind trotz Einladung durch die Sorgeberechtigten nicht zur Untersuchung vorgestellt wird, informiert das Gesundheitsamt das zuständige Jugendamt und übermittelt die entsprechenden personenbezogenen Daten. Diese Mitteilung ist gesetzlich auch vorgeschrieben, wenn die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung verweigert wird.
Rechtliche Grundlagen
- Art. 80 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
- Art. 11, 12 und 15 Gesundheitsdienstgesetz (GDG)
- Art. 37 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
- Verordnung zur Schulgesundheitspflege (SchulgespflV)
Welche Unterlagen muss ich mitbringen?
Siehe oben unter Benötigte Unterlagen oder Einladungsschreiben
Muss mein Kind erneut an der Schuleingangsuntersuchung teilnehmen, wenn es bereits in einem anderen Landkreis oder Bundesland untersucht wurde?
Nein, allerdings benötigen wir eine Kopie der dort ausgestellten Bescheinigung.
Wird mein Kind aufgrund der früheren Schuleingangsuntersuchung auch früher eingeschult?
Nein, der Zeitpunkt der Einschulung sowie das Einschulungsalter bleiben unverändert.
Muss mein Kind an der Schuleingangsuntersuchung teilnehmen, wenn es schulpflichtig ist, aber von der Schule zurückgestellt wird?
Ja, auch Kinder, die von der Schule zurückgestellt und erst im darauffolgenden Schuljahr eingeschult werden, müssen an der Schuleingangsuntersuchung teilnehmen.
Ist die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung für „Korridorkinder“ erforderlich, die erst im nächsten Jahr eingeschult werden?
Ja, auch sogenannte „Korridorkinder“, die auf Wunsch der Eltern erst im nächsten Schuljahr eingeschult werden, sind verpflichtet, an der Schuleingangsuntersuchung teilzunehmen.
Mein Kind hat eine schwere Entwicklungsbeeinträchtigung. Muss mein Kind trotzdem zum Schuleingangsscreening kommen?
In solchen Fällen bitten wir Sie mit uns Kontakt aufzunehmen, um Einzelheiten zu klären und über das weitere Vorgehen entscheiden zu können.
Datenschutzhinweise zur Schuleingangsuntersuchung
Diese Datenschutzhinweise dienen der Information über die mit der Schuleingangsuntersuchung verbundene Verarbeitung personenbezogener Daten.
Datenschutzhinweise reformierte Schuleingangsuntersuchung
