- Bürgerservice08141-519 999
Allgemeines Staatsangehörigkeitsrecht
Die Staatsangehörigkeit regelt die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Staat und begründet die Rechtsverhältnisse zwischen ihm und seinen Bürgern. Daraus ergeben sich wechselseitige Rechte und Pflichten.
- Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit
- Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
- Verzichtserklärungen
- Optionspflicht
- Erklärungserwerb zur deutschen Staatsangehörigkeit