Landratsamt Fürstenfeldbruck
Ausländer (Drittstaatsangehörige) und EU-Bürger
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Allgemeines Staatsangehörigkeitsrecht

Die Staatsangehörigkeit regelt die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Staat und begründet die Rechtsverhältnisse zwischen ihm und seinen Bürgern. Daraus ergeben sich wechselseitige Rechte und Pflichten.




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