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Unterhaltsvorschuss
Informationspflichten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Folgende Informationen sind Ihnen aufgrund des Inkrafttretens der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) mitzuteilen:
1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 und Art. 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei:
- Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt nur im notwendigen Umfang und im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere mit den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO), des Gesetzes zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (UVG) und des Sozialgesetzbuches.
2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Zuständig für den Vollzug des Unterhaltsvorschussgesetzes im übertragenen Wirkungskreis sind die Jugendämter der kreisfreien Städte und Landkreise (Art. 62 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze).
Verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten bei der Durchführung des UVG (ohne Regressverfahren nach § 7 UVG):
Landratsamt Fürstenfeldbruck
Münchener Straße 32
82256 Fürstenfeldbruck
Tel.: (08141) 519-0
E-Mail: Poststelle@lra-ffb.de
In Regressverfahren nach § 7 UVG ist als allgemeine Vertretungsbehörde für den Freistaat Bayern das Landesamt für Finanzen zuständig (§ 2 Absatz 8 der Verordnung über die gerichtliche Vertretung des Freistaates Bayern).
Verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Regressverfahren nach § 7 UVG ist das Landesamt für Finanzen.
Das Landesamt für Finanzen können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:
Landesamt für Finanzen
- Zentralabteilung –
Rosenbachpalais
Residenzplatz 3
97070 Würzburg
Tel: 0931 4504-6770
E-Mail: datenschutzanfrage@lff.bayern.de
3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Für den Bereich Durchführung des UVG (ohne Regressverfahren nach § 7 UVG):
Landratsamtes Fürstenfeldbruck
Behördliche Datenschutzbeauftragte
Münchner Straße 32
82256 Fürstenfeldbruck
Tel.: (08141) 5195-757
E-Mail: Datenschutz@lra-ffb.de
Für den Bereich Regressverfahren nach § 7 UVG:
Datenschutzbeauftragter des Landesamt für Finanzen
Residenzplatz 3
97070 Würzburg
E-Mail: datenschutzbeauftragter@lff.bayern.de
Internet: https://lff.bayern.de/datenschutz.aspx
4. Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
4a) Zwecke der Verarbeitung:
Die Unterhaltsvorschussstelle des Landratsamtes Fürstenfeldbruck und das Landesamt für Finanzen verarbeiten im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeit personenbezogene Daten von Ihnen zum Zwecke ihrer gesetzlichen Aufgabenerledigung nach dem UVG.
Sie sind zur wirtschaftlichen Erbringung von Geldleistungen verpflichtet.
Dies sind insbesondere die Gewährung von Unterhaltsvorschuss und die entsprechende Beratung. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten auch bei der Durchsetzung des auf das Land übergegangenen Unterhaltsanspruchs gegen den Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, sowie ggf. zur Bearbeitung von Erstattungsansprüchen anderer Sozialleistungsträger oder Rückforderungen von Unterhaltsvorschuss verarbeitet und ggf. zu Prüfzwecken durch den Bundesrechnungshof, die Landesrechnungshöfe.
Beispiele für Erhebungs- und Übermittlungsanlässe beim Unterhaltsvorschuss
- Antragsteller(in): Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen (Wohnsitzermittlung, Klärung des Aufenthaltsstatus, Vaterschaftsklärung),
Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs (wobei es ggf. auf die Verhältnisse beider Elternteile ankommt),
anderer Sozialleistungsbezug, Rückforderung bei Überzahlung von Unterhaltsvorschuss - Anderer Elternteil: Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs (Feststellung der Leistungsfähigkeit durch Einkommens- und Vermögensermittlung)
- Berechtigtes Kind: Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs, Feststellung anzurechnender Ein-künfte (Schulbesuch, Einkommensermittlung)
4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:
Die Datenverarbeitung durch die Unterhaltsvorschussstelle des Landratsamtes Fürstenfeldbruck und das Landesamt für Finanzen stützen sich auf Art. 6 Abs. 1 lit. c), Abs. 3 und Art. 9 Abs. 2f DSGVO i.V.m. § 68 Nr. 14 Erstes Buch Sozialgesetzbuch, § 67 Absatz 2 Satz 1, 67a ff. Zehntes Buch Sozialgesetzbuch, §§ 1, 2, 4 bis 7 UVG.
Bei weiteren Fragen zu Rechtsgrundlagen wenden Sie sich bitte an die Unterhaltsvorschussstelle oder an das Landesamt für Finanzen.
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Die unter Ziffer 7 genannten Datenkategorien können zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung der die Unterhaltsvorschussstelle des Landratsamtes Fürstenfledbruck und des Landesamtes für Finanzen an folgende Dritte übermittelt werden:
- Andere Sozialleistungsträger (z. Bsp. DRV, Krankenversicherung, Jobcenter, Bundesagentur für Arbeit),
- Finanzämter,
- Gerichte,
- andere Dritte wie z. B. kommunale Ämter,
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales,
- Bundesministerium des Innern,
- Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz,
- Bundeszentralamt für Steuern,
- Bundesamt für Finanzen,
- Bundesrechnungshof, Landesrechnungshof,
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge,
- für den Bereich des Unterhaltsvorschuss zuständiges Landesministerium, ggf. Landesjugend-amt, ggf. Landesverwaltungsamt,
- Insolvenzverwalter,
- Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF),
- Ausländerbehörden,
- Auftragsverarbeiter (z. B. Scandienstleister, IT-Dienstleister),
- externe Forschungsinstitute (nur bei Forschungsanträgen, die durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend genehmigt wurden),
- bei anderen Elternteilen: Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Versicherungsunternehmen.
- Darüber hinaus können personenbezogene Daten auch an öffentliche Stellen übermittelt wer-den wie z. B. Melderegister, Handelsregister, Grundbuchämter.
6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Ihre personenbezogenen Daten werden sofern sich Ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland befindet, zum Zwecke der Aufenthaltsermittlung, die Führung gerichtlicher Verfahren und /oder der Zwangsvollstreckung im Ausland weitergegeben an:
- die Mitarbeiter des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht, Heidelberg Abteilung Realisierung von Unterhalt im Ausland;
- bei Wohnsitz in Österreich der für den Wohnsitz zuständigen Bezirkshauptmannschaft;
- bei Wohnsitz im Ausland an öffentliche Behörden
- auswärtige Sozialversicherungsträger
- ausländische Botschaften, Generalkonsulate und Vertretungen im Bundesgebiet;
- deutsche Botschaften und Generalkonsulate im Ausland;
- das Auswärtige Amt;
- auswärtige Gerichte und Justizbehörden, sowie staatliche Behörden des Drittlandes, soweit dies für eine Durchsetzung von Ansprüchen oder die Führung von Verfahren erforderlich und geboten ist;
- auswärtige Vollstreckungsbehörden;
- auswärtige Anwälte und/oder Prozeßvertreter.
7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Für Daten zur Inanspruchnahme von Geldleistungen nach dem UVG besteht eine Speicherfrist von 10 bis 30 Jahre nach Beendigung des Verfahrens zur Durchführung des UVG. Eine Beendigung des Verfahrens liegt vor, wenn keine Zahlung von Unterhaltsvorschuss mehr erfolgt, ein ggf. erforderliches Rückforderungsverfahren und die Rückgriffsbearbeitung beim Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, abgeschlossen wurde (Grenze: Verjährung /Verwirkung).
Innerhalb der vorstehend genannten Frist besteht kein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten.
8. Kategorien personenbezogener Daten
Folgende Datenkategorien werden von der Unterhaltsvorschussstelle des Landratsamtes München und dem Landesamt für Finanzen verarbeitet:
a) Stammdaten inkl. Kontaktdaten
Das sind: Aktenzeichen, Name und Vorname des berechtigten Kindes und beider Elternteile, Ge-schlecht, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Telefonnummer (optional), E-Mail-Adresse (optional), Familienstand, Kindschaftsverhältnis, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Renten-/Sozial-versicherungsnummer, Bankverbindung
b) Daten zur Leistungsgewährung und zum Rückgriff sowie ggf. zur Rückforderung
Das sind: Einkommensnachweise, Vermögensnachweise, Leistungszeitraum, -höhe, -art, Angaben zur Unterbringung und zu Betreuungszeiten des Kindes, Daten zu Unterhaltsansprüchen/ Regress-ansprüchen, Daten zu Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Daten zur Dauer und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses.
9. Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Sie haben das Recht auf Löschung Ihrer personenbezogenen Daten, wenn hierfür die Voraussetzungen des Art. 17 DSGVO vorliegen. Unter den Voraussetzungen des Art. 18 DSGVO in Verbindung mit § 84 Abs. 3 SGB X können Sie eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen.
Dies kommt z. B. dann in Betracht, wenn die Unterhaltsvorschussstelle des LandratsamtesFürstenfeldbruck und/oder das Landesamt für Finanzen die Daten nicht mehr länger benötigt, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen und eine Löschung der Daten Ihre schutzwürdigen Interessen beeinträchtigen würde.
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (BayLfD), Postfach 22 12 19, 80502 München, Tel. (089) 212672-0.
10. Widerrufsrecht bei Einwilligung
Wenn Sie in die Verarbeitung durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
11. Datenerhebung bei anderen Stellen
Die Unterhaltsvorschussstelle des Landratsamtes Fürstenfeldbruck oder das Landesamt für Finanzen kann zum Zwecke ihrer gesetzlichen Aufgabenerledigung nach dem UVG gem. Art. 6 Abs. 1 lit. c), Abs. 3 und Art. 9 DSGVO i.V.m. §§ 67a ff. Zehntes Buch Sozialgesetzbuch, § 6 Abs. 2, 5 und 6 UVG unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen personenbezogene Daten auch bei anderen öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen oder Personen erheben.
Dies können sein:
- Andere Sozialleistungsträger (z. Bsp. DRV, Krankenversicherung, Jobcenter, Bundesagentur für Arbeit),
- Finanzämter,
- Gerichte,
- andere Dritte wie z. B. kommunale Ämter,
- Bundeszentralamt für Steuern,
- Bundesamt für Finanzen,
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge,
- Ausländerbehörden,
- bei anderen Elternteilen: Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Versicherungsunternehmen, Maßnahme- und Bildungsträger.
- Darüber hinaus können personenbezogene Daten auch aus öffentlichen Quellen bezogen wer-den wie z. B. Internet, Melderegister, Handelsregister, Grundbuchämter usw.
Weitergehende Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie auch von dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in oder dem/der behördlichen Datenschutzbeauftragten.
