Landratsamt Fürstenfeldbruck
Kreisentwicklung
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Erneuerbare Energien

Die notwendige Umstellung auf erneuerbare Energien stellt die Kommunen auch im Zusammenhang mit den gesetzlichen Vorgaben durch Bund und Land vor große Herausforderungen.

Das Referat für räumliche Planung und Entwicklung bietet den Städten und Gemeinden des Landkreises beratende Unterstützung bei ihrer Suche nach geeigneten Standorten für die erneuerbaren Energien.

Wir sind dabei auch Schnittstelle zwischen den Kommunen, der höheren Landesplanungsebene, dem Regionalen Planungsverband der Region München und einschlägigen Fachstellen des Hauses.

 

Der Freistaat Bayern muss bis Ende 2027 1,1% und bis Ende 2032 1,8% seiner Landesfläche als Windenergiegebiete ausweisen.

Auch in der Region München (Region 14), der der Landkreis Fürstenfeldbruck zugeordnet ist, sind diese Flächenbeitragswerte bis zu den jeweiligen Stichtagen nachzuweisen.

Die Ausweisung der Windenergiegebiete erfolgt durch den Regionalen Planungsverband München in Zusammenarbeit mit den zugehörigen Landkreisen und Kommunen.

Darüber hinaus haben auch die Kommunen die Möglichkeit Flächen für die Windenergie auszuweisen.

 

Bei der Identifizierung geeigneter Flächen stellt der landkreisweite „Interkommunale Teilflächennutzungsplan Wind“ eine wertvolle Grundlage dar.

Dieser wurde auf einer Grobanalyse des Klimaschutzkonzeptes durch das Referat für räumliche Planung und Entwicklung initiiert, um durch die Ausweisung von Konzentrationsflächen ein landkreisweites Steuerungskonzept zu erhalten.

Mit Einführung der sogenannten 10-H-Regelung in Bayern kam das Projekt 2014 zum Erliegen.

Nach Lockerung der 10-H-Regel waren die daraus gewonnenen Erkenntnisse Grundlage für aktuelle kommunale Planungen.

 

Im Landkreis Fürstenfeldbruck spielen für die Umstellung auf erneuerbare Energien insbesondere Freiflächenphotovoltaikanlagen eine große Rolle.

Für die Baurechtschaffung ist in der Regel ein kommunales Bauleitplanverfahren notwendig, in das wir in beratender und genehmigender Funktion eingebunden werden.

 

Wertvolle Hinweise zur bau- und landesplanerischen Behandlung von Freiflächen-Photovoltaikanlage finden Sie in "Hinweise PV-Anlagen".

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