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Studium, Sprachkurs, Ausbildung
Ein Visum zum Studium, zur Ausbildung oder zu einem Sprachkurs ist bei der deutschen Botschaft im Heimatland zu beantragen. Das Visum darf nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde erteilt werden. Die Zugangsvoraussetzungen für ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland müssen bereits im Ausland erworben werden. Dagegen können Deutschkenntnisse nach der Einreise erworben werden.
Als weitere studienvorbereitende Maßnahme ist auch der Besuch eines Studienkollegs möglich. Die studienvorbereitenden Maßnahmen (Deutschkurse und Studienkolleg) müssen innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein. Wenn der Besuch eines Studienkollegs zur Aufnahme des Studiums nicht erforderlich ist und lediglich studienvorbereitende Deutschkurse belegt werden, muss mit dem Studium spätestens nach einem Jahr begonnen werden.
Während des Hochschulstudiums berechtigt die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung, die insgesamt 90 Tage oder 180 halbe Tage im Jahr nicht überschreiten darf. Nach erfolgreichem Abschluss eines Studiums kann die Aufenthaltserlaubnis bis zu einem Jahr zur Suche eines angemessenen Arbeitsplatzes verlängert werden.
Ein Aufenthalt zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung ist nur mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit möglich. Ein Aufenthalt zum Besuch von Sprachkursen, die nicht der Studienvorbereitung dienen, ist für die Dauer eines Jahres möglich. Während des Aufenthaltes zum Studium, zur Ausbildung und zum Besuch von Sprachkursen muss der Lebensunterhalt gesichert sein und eine Krankenversicherung bestehen. Eine Änderung des Aufenthaltszwecks während dieser Zeit ist nicht möglich.