Landratsamt Fürstenfeldbruck
Erteilung und Erweiterung einer Fahrerlaubnis
  • Bürgerservice08141-519 999

Neuerteilung nach Entzug

Fahrerlaubnisse können in Strafverfahren durch Gerichte oder in anderen Fällen durch Fahrerlaubnisbehörden entzogen werden. Durch einen Entzug erlischt die Fahrerlaubnis und muss, häufig nach Ablauf einer Sperrfrist, neu erteilt werden.

Wurde eine Sperrfrist verhängt, bedeutet dies nicht, dass nach deren Ablauf die Fahrerlaubnis neu erteilt wird. Ob eine Fahrerlaubnis neu erteilt wird, richtet sich nach den Ergebnissen einer Prüfung der körperlichen, geistigen und charakterlichen Eignung eines Bewerbers.

Die notwendigen Untersuchungen können sehr umfangreich sein (z.B. fachärztliches Gutachten, medizinisch-psychologisches Gutachten) und auch von der Teilnahme an Schulungsmaßnahmen abhängen. Da die Entscheidungen, welche Maßnahmen zu treffen sind, sehr von der individuellen Sachlage abhängen, ist eine generelle Darstellung wenig sinnvoll.

Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich sind!

Unterlagen:

Alle Fahrerlaubnisklassen:

  • Antragsformular Neuerteilung
  • VHK-Kontrollblatt mit eigenhändiger Unterschrift
  • biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde (über Wohnsitzgemeinde)
  • ggf. Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (zertifizierte Stelle gem. § 68 FeV, Online-Kurse werden nicht anerkannt)

Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T:

Fahrerlaubnisklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 und D1E:

  • Augenärztliches Gutachten/Zeugnis, wahlweise auch durch Arzt für Betriebs- oder Arbeitsmedizin
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung , bei den D-Klassen auch medizinisch-psychologisches oder betriebs-/arbeitsmedizinisches Gutachten
  •  Bei gewerblicher Nutzung dieser Fahrerlaubnisklassen (Schlüssel 95) ist ggf. eine Grundqualifikation oder die Weiterbildung durch Module vorzuweisen.
  • Erweitertes behördliches Führungszeugnis bei Klassen D, DE, D1, D1E (über Wohnsitzgemeinde)
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