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Test Begleitetes Fahren mit 17 Jahren
Seit 2005 ist es möglich, bereits mit Vollendung des 17. Lebensjahres eine Fahrerlaubnis der Klassen B und BE zu erwerben unter der Voraussetzung, dass erfahrene Inhaber der genannten Fahrerlaubnisklassen die jungen Fahrer und Fahrerinnen begleiten. Ebenfalls erforderlich ist die schriftliche Zustimmung aller Sorgeberechtigten. Der Antrag ist persönlich oder schriftlich zu stellen.
Anforderungen an eine Begleitperson
- Mindestalter 30 Jahre
- Im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens 5 Jahren ohne Unterbrechung (z.B. durch Entziehung oder Verzicht)
- Maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister zum Zeitpunkt der Antragstellung
Folgende Unterlagen benötigen Sie:
- Antragsformular Begleitetes Fahren mit 17 Jahren
- VHK-Kontrollblatt mit eigenhändiger Unterschrift
- biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Nachweis über Ausbildung in Erster Hilfe (zertifizierte Stelle gem. § 68 FeV, Online-Kurse werden nicht anerkannt)
- Sehtestbescheinigung oder augenärztliches Gutachten/Zeugnis über Sehfähigkeit
- Kopien von Ausweis und Führerschein der Begleitpersonen zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde
Im Rahmen des Begleiteten Fahrens ab 17 ist es möglich, die Klassen B 96 und B 197 zu beantragen. Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und Kosten finden Sie bei Ersterteilung einer Fahrerlaubnis.
Kosten:
- 40,80 EUR Gebühr des Ersterteilungsantrags
- 11,00 EUR für die Überprüfung der Begleitpersonen (je Person)
- 7,70 EUR für die Prüfbescheinigung
Anträge und Formulare
VHK-Kontrollblatt zur Ausstellung eines Kartenführerscheins
Anträge
Antrag Erteilung und Erweiterung
Antrag Begleitetes Fahren mit 17 Jahren
Antrag Prüfort nicht Fürstenfeldbruck
Antrag Neuerteilung nach Entzug
Antrag Fahrerlaubnis Fahrgastbeförderung
Ärztliche Bescheinigungen
Augenärztliches Gutachten/Zeugnis
Augenärztliches Gutachten/Zeugnis durch einen Arzt für Betriebsmedizin
Bescheinigung über ärztliche Untersuchung
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