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Test Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist nötig für
- Taxen
- Mietwagen
- Krankenkraftwagen
- Personenkraftwagen im Linienverkehr oder
- Personenkraftwagen für gewerbsmäßige Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen
wenn in diesen Fahrzeugen Fahrgäste befördert werden. Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist nicht nötig für Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1, ausgenommen für die Fahrgastbeförderung von Taxen. Welche Unterlagen einzureichen bzw. welche Sachverhalte nachzuweisen sind, ist individuell sehr unterschiedlich. Wir empfehlen Ihnen daher, bei der Fahrerlaubnisbehörde nachzufragen.
Unterlagen und Kosten:
- Antragsformular
- Kopie Personalausweis oder Reisepass (Vorder- und Rückseite)
- Kopie Führerschein (Vorder- und Rückseite)
- augenärztliches Gutachten/Zeugnis, wahlweise auch durch Arzt für Betriebs- oder Arbeitsmedizin
- Bescheinigung über ärztliche Untersuchung
- medizinisch-psychologisches oder betriebs-/arbeitsmedizinisches Gutachten (nicht erforderlich bei Verlängerung innerhalb der Ablaufrist)
- erweitertes behördliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Gebühr:
- Ersterteilung / Erteilung nach Ablauf der Gültigkeit: 38,80 €
- Verlängerung innerhalb der Ablauffrist: 32,90 €
- Ersatz / Verlust: 25,30 €
Die anfallenden Gebühren sind bei der Abholung des Dokumentes vor Ort zu bezahlen!
Anträge und Formulare
VHK-Kontrollblatt zur Ausstellung eines Kartenführerscheins
Anträge
Antrag Erteilung und Erweiterung
Antrag Begleitetes Fahren mit 17 Jahren
Antrag Prüfort nicht Fürstenfeldbruck
Antrag Neuerteilung nach Entzug
Antrag Fahrerlaubnis Fahrgastbeförderung
Ärztliche Bescheinigungen
Augenärztliches Gutachten/Zeugnis
Augenärztliches Gutachten/Zeugnis durch einen Arzt für Betriebsmedizin
Bescheinigung über ärztliche Untersuchung
Datenschutzhinweise
