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Regionaler Nahverkehrsplan MVV
Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gemeinsam übergreifend entwickeln
Im MVV-Raum werden der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) und die geteilte Mobilität gemeinsam entwickelt. Deshalb wird auf der Ebene als Basis für die Zusammenarbeit regelmäßig ein Nahverkehrsplan erstellt, der sog. Regionale Nahverkehrsplan (RNP). Grundlage hierfür ist das Gesetz zum öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG), demzufolge ein Regionaler Nahverkehrsplan zu erstellen ist, wenn zwischen mehreren Kommunen Verkehrsbeziehungen „in wesentlichem Umfang“ bestehen.
Erarbeitet wird der RNP von einem Arbeitskreis, in dem neben dem Landkreis Fürstenfeldbruck auch die anderen Landkreise und kreisfreien Städte im MVV-Raum vertreten sind, wie auch die Bayerische Eisenbahngesellschaft, das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, die Europäische Metropolregion München, die MVG, der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München und die S-Bahn München. Geleitet wird der Arbeitskreis vom MVV.
Klassische Inhalte des Regionalen Nahverkehrsplans sind:
- Bestandsaufnahme und Schwachstellenanalyse der Verkehrseinrichtungen,
- Prognose des zu erwarteten Verkehrsaufkommens,
- umfassende Zusammenstellung künftiger Projekte und Planungen sowie
- Ziele und Maßnahmen zur bestmöglichen Gestaltung der Mobilität.
Seit 2022 hat der Arbeitskreis die 3. Fassung des RNP von 2018 überarbeitet und aktualisiert, im Juli 2024 beschloss die Gesellschafterversammlung des MVV die 4. Fortschreibung des Regionalen Nahverkehrsplans.
In die neue Fassung aufgenommen wurden neben den genannten klassischen Inhalten unter anderem Themen wie die Verbundraumerweiterungen des MVV und ihre Auswirkungen, vernetzte Mobilität mit verschiedenen Formen der geteilten Mobilität in Verknüpfung mit dem ÖPNV, Digitalisierung und Datenflüsse sowie ein Kapitel zum ÖPNV als wichtige Säule der Nachhaltigkeit.
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