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Aufbau von Mobilitätsstationen - Förderprojekt Multimodal-Nah-Mobil im Kreis Fürstenfeldbruck
Mit seinem Mobilitätsstationsprojekt verfolgt der Landkreis Fürstenfeldbruck ein in dieser Form bisher einmaliges Vorhaben. Mithilfe der Ergänzung bestehender Infrastrukturen durch ein vielfältiges Radverkehrsangebot und der Vernetzung unterschiedlicher Fortbewegungsformen entstehen in den Jahren 2023 und 2024 in zehn Landkreiskommunen schrittweise sog. „Mobilitätspunkte“ und „Radpunkte“.
Einrichtung der Mobilitäts- und Radpunkte sowie begleitende Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und des Monitorings werden unter dem Titel „Multimodal-Nah-Mobil im Kreis Fürstenfeldbruck“, kurz: „MuNaMo-FFB“, durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative gefördert (Förderkennzeichen: 67KBR0140).
Nachfolgend finden Sie Informationen zum Hintergrund, zu den Zielsetzungen und zur Umsetzung des Projekts:
Was sind Mobilitäts- und Radpunkte?
„Mobilitätspunkte“ ist die Bezeichnung für Mobilitätsstationen, die einheitlich für den Raum des Münchner Verkehrs- und Tarifverbundes (MVV), in dem der Landkreis Fürstenfeldbruck liegt, genutzt wird. Konzipiert sind Mobilitätspunkte (wie Mobilitätsstationen) als Orte bzw. Knotenpunkte, an denen mehrere Verkehrsmittel des Umweltverbundes angeboten werden. Dieser Verbund umfasst Fortbewegungsformen, die eine klimafreundliche Alternative zu eigenen Kraftfahrzeugen darstellen. Dazu zählen neben dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mit z. B. Bus, RufTaxi, S-Bahn und Regionalzug neue Mobilitätsformen wie insbesondere Car- und Bikesharing (Leihauto und Leihrad) sowie das eigene (Lasten-)Fahrrad.
Wie klassische Haltestellen des ÖPNV dienen Mobilitätspunkte dem Ein- und Ausstieg beziehungsweise der Ausleihe und Rückgabe von Sharing-Fahrzeugen sowie dem sicheren Abstellen eigener Räder.
Durch eine enge räumliche Zusammenfassung der Angebote vor Ort bestehen attraktive Umsteigemöglichkeiten.
Um Mobilitätsangebote des Umweltverbundes in der Fläche möglichst hindernisarm zu gestalten, ist ein räumlich engmaschiges Netz von Zugangspunkten wichtig. Neben der flächenhaften Verteilung von Mobilitätspunktstandorten gewährleisten dies Haltestellen oder Stationen, an denen eine kleinere Auswahl an Verkehrsmitteln bereitsteht.
Solche Stationen sind, neben kleineren ÖPNV-Haltepunkten, Radpunkte. Diese sind rein auf Angebote des Fahrradverkehrs fokussiert und ermöglichen z. B. via Bikesharing Zubringerfahrten zu Mobilitätspunkten. Sie eröffnen einen Zugang zum Umweltverbund dort, wo dieser durch andere Angebotsformen wie Bus und Bahn nicht möglich ist.
Welchen Mehrwert hat die Einrichtung von Mobilitäts- und Radpunkten?
Im Vergleich zu herkömmlichen ÖPNV-Stationen bietet Ihnen das erweiterte Spektrum von Verkehrsmitteln an Mobilitäts- und Radpunkten mehr Flexibilität und Komfort.
Sharing-Angebote: flexibel unterwegs zu jeder Tages- und Nachtzeit
Sharing-Dienste sind je nach individuellen Bedürfnissen und dem Verwendungszweck rund um die Uhr buchbar. Insbesondere dann,
- wenn Bus und Bahn nach einem ausgedünnten Takt fahren,
- wenn der Anschluss aufgrund einer Betriebsstörung verpasst wird,
- wenn zum gewünschten Ziel lediglich eine langsame Fahrtverbindung mit mehrmaligem Umsteigen möglich ist oder
- wenn einfach Lust auf gesunde Fortbewegung besteht,
ist Bikesharing eine sinnvolle Erweiterung des öffentlichen Verkehrs.
Carsharing ermöglicht Aktivitäten, die mit Bus, Bahn oder Rad nur schwer zu bewältigen sind, sei es der Großeinkauf, der Baumarktbesuch oder die Fahrt zum Wertstoffhof.
Eine Hybridform zwischen Bike- und Carsharing stellt das Lastenradsharing dar. Dieses erweitert die Vorzüge des herkömmlichen Bikesharings um zusätzliche Transportkapazitäten, wie sie in noch größerem Umfang beim Carsharing schon bestehen.
Vorteil der One-Way-Fähigkeit von ÖPNV und Bikesharing
Gegenüber eigenen Fahrzeugen bieten sowohl öffentliche Verkehrsmittel als auch Sharing-Angebote den Vorteil der One-Way-Fähigkeit. Das heißt, dass sie zur Erreichung eines Ortes sowohl auf dem Hin- und Rückweg als auch nur zur Hin- oder nur zur Rückfahrt genutzt werden können. Eigene Fortbewegungsmittel müssen immer an dem Ort, an dem Sie abgestellt wurden, auch wieder abgeholt werden.
Während diese Einwegnutzbarkeit uneingeschränkt für ÖPNV und Bikesharing zutrifft, werden Fahrzeuge aus den Bereichen Lastenradsharing und Carsharing häufig an einem festen Ort entliehen und zurückgegeben. Dies hat einerseits logistische Gründe. Anderseits liegt der Fokus beider Dienstleistungen auf Transportwegen aus dem und in das Wohnumfeld der Nutzerinnen und Nutzer. Daher sind unterschiedliche Leihstandorte hierbei weniger gefragt als die Angebotssicherheit vor Ort.
Gewinn für Radfahrerinnen und Radfahrer
Wer mit dem eigenen Fahrrad unterwegs ist, profitiert an Mobilitäts- und Radpunkten von ergänzenden infrastrukturellen Maßnahmen.
Moderne Abstellmöglichkeiten berücksichtigen neueste technische und nutzerspezifische Anforderungen. So sind sichere und witterungsunabhängige Fahrradparksysteme ein gängiger Bestandteil der Stationen. Den Bedürfnissen der immer zahlreicher werdenden Fahrerinnen und Fahrer von Lastenrädern oder Fahrradanhängern entsprechend, kann ein Teil der Stellflächen besonders großzügig bemessen werden. Zusätzliche Einrichtungen (z. B. zur Wartung und Reparatur) runden das Angebot ab.
Die Infrastruktur für den individuellen Radverkehr an den Stationen ist doppelt von Vorteil: Zum einen wird hierdurch die Erreichbarkeit von Zielen im Umfeld der Mobilitäts- und Radpunkte per Fahrrad gefördert. Zum anderen werden die vielfältigen Angebote an öffentlichen und geteilten Mobilitätsformen auch ohne Auto für Menschen zugänglich, in deren unmittelbarer Wohnumgebung sich keine Station befindet.
Mobilitäts- und Radpunkte bedeuten weniger Abgase, Lärm und Staus
Allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern wird an Mobilitäts- und Radpunkten ein attraktives Alternativangebot zum eigenen Kraftfahrzeug bereitgestellt. Wie Beispiele belegen, wird dieses Angebot gut angenommen. Untersuchungen zeigen, dass Verkehrsmittel des Umweltverbundes verstärkt genutzt werden, während die Abhängigkeit vom eigenen Auto zurückgeht. Dadurch können wiederum Abgas- und Lärmemissionen eingespart werden. Außerdem wird der Überlastung der Straßeninfrastruktur durch Staus und parkenden Autos entgegengewirkt. Damit diese positiven Effekte der Einführung von Mobilitäts- und Radpunkten eintreten können, ist entscheidend, dass ein einheitliches und nutzerfreundliches Gesamtkonzept den Aufbau der Stationen begleitet.
Erfolgsfaktoren für die Einführung von Mobilitäts- und Radpunkten
Um die Erreichbarkeit der bereitgestellten Dienste zu gewährleisten und das Zurücklegen von Wegen mit verschiedenen Fortbewegungsformen zu ermöglichen, ist ein flächendeckendes Stationsnetz erforderlich. Zur Erleichterung des Zugangs sollten die Stationen untereinander eine identische, mindestens aber aufeinander abgestimmte Ausstattung mit einheitlichem Design aufweisen. Ein weiterer Erfolgsfaktor ist die einfache und verständliche Buchung der Stationsangebote, die idealerweise über ein gemeinsames System läuft.
Warum sind Mobilitäts- und Radpunkte gerade für den Landkreis Fürstenfeldbruck von Bedeutung?
Dem Landkreis Fürstenfeldbruck ist die Entlastung vom Autoverkehr und dessen negativen Begleiterscheinungen ein drängendes Anliegen. Mobilitäts- und Radpunkte leisten einen wichtigen Beitrag dazu.
Belastungen durch den zunehmenden Autoverkehr
Zwischen 2009 und 2019 nahm der Pkw-Bestand im Kreisgebiet um knapp 19 % zu. Dieser Anstieg ist zu einem Teil auf die gewachsene Bevölkerungszahl zurückzuführen. Zu einem anderen Teil ist der Zuwachs in einer Steigerung des Fahrzeugbestandes pro Haushalt begründet. Je 1.000 Einwohner vergrößerte sich der Pkw-Bestand im genannten Zehnjahreszeitraum um knapp 10 %. Diese Entwicklung belastet Mensch und Umwelt in zunehmendem Maße.
Von Egenhofen bis Grafrath und von Gröbenzell bis Moorenweis stauen sich gerade im Berufsverkehr die Fahrzeuge auf den Straßen, und Anwohnerinnen und Anwohner sind Lärm und Abgasen ausgesetzt.
Entlastung durch ein umfangreicheres Angebot im ÖPNV
Zur Minimierung der Verkehrsbelastungen wurde früh die Bedeutung des ÖPNV erkannt. Dank kontinuierlicher Angebotsausweitungen konnte die Anzahl der Fahrgäste bei Regionalbus und RufTaxi in den Jahren 2009 bis 2019 um 51,5 % vergrößert werden. Nichtsdestotrotz ließ sich die Steigerung der Pkw-Bestandsrate dadurch nicht wesentlich reduzieren. Zu häufig wird für alltägliche Wege innerhalb des Landkreises das eigene Auto genutzt. Selbst wenn längere Strecken z. T. mit S- oder Regionalbahn zurückgelegt werden, kommt bei der Fahrt zum Bahnhof häufig noch das eigene Auto zum Einsatz.
Zusätzliche Flexibilität des öffentlich bereitgestellten Verkehrsangebots durch Mobilitäts- und Radpunkte
An diesem Punkt setzt das Projekt zum Aufbau von Mobilitätsstationen an. Die an Mobilitäts- und Radpunkten angebotenen Dienstleistungen orientieren sich noch stärker an den Bedürfnissen der Menschen und verringern somit die Abhängigkeit vom eigenen Pkw. Die Stationen schaffen attraktive Optionen zur Bewältigung des kompletten Reiseweges mit verschiedenen Fortbewegungsmitteln. Dadurch entstehen Möglichkeiten, das eigene Fahrzeug auch mal stehen zu lassen oder sogar auf den Zweit- oder Drittwagen zu verzichten. Sie befriedigen auch die Mobilitätsbedürfnisse von Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die kein eigenes Kraftfahrzeug besitzen. Außerdem ermöglichen sie die Nutzung neuer Sharing-Verkehrsangebote.
Die Nachfrage nach Sharing-Lösungen im Landkreis Fürstenfeldbruck wurde 2018 im Rahmen einer Online-Bürgerbefragung zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans deutlich. Auf die Frage, welche zusätzlichen Mobilitätsangebote gewünscht werden, wurde am häufigsten genannt ein Bikesharing-Angebot (durch 38,6 % der 1.115 Befragten, Mehrfachnennungen möglich). Darauf folgten E-Bikesharing (37,0 %), E-Carsharing (33,6 %), konventionelles Carsharing (29,1 %) und E-Scootersharing (24,8 %).
Wie wird der Aufbau von Mobilitäts- und Radpunkten im Landkreis Fürstenfeldbruck geplant und umgesetzt?
Das Vorhaben, Mobilitätsstationen im Landkreis Fürstenfeldbruck aufzubauen, geht auf einen Kreistagsbeschluss von Juli 2017 zurück. Inhaltlich gründet dieser Beschluss auf dem Interesse an einem kreisweit koordinierten Vorgehen zur Einrichtung eines Stationsnetzes, das eine sinnvolle Verknüpfung zu den Nachbarlandkreisen und zur Stadt München aufweist und sich in den Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) einfügt. Gleichzeitig wurde als Ziel formuliert, Insellösungen innerhalb des Landkreises Fürstenfeldbruck zu verhindern, ohne die Selbstbestimmung und Ausgestaltungsmöglichkeit auf Ebene der einzelnen Städte und Gemeinden anzutasten.
Koordiniertes Vorgehen im Landkreis Fürstenfeldbruck
Entsprechend dieser Maßgaben wurde die Koordinationsarbeit zur Projektumsetzung Ende 2018 durch das Landratsamt Fürstenfeldbruck aufgenommen.
Nachdem der Stand der Planungen zu öffentlicher und geteilter Mobilität in den Landkreiskommunen und Nachbargebietskörperschaften ermittelt wurde, konnte, auf Basis eines einheitlichen Entwurfs der Kreisbehörde, der Abstimmung zwischen interessierten Kommunen und Landkreis und der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans und der Regionalkonferenz 2019, ein abgestuftes Ausstattungs- und Standortkonzept für Mobilitätsstationen erarbeitet werden.
Einheitliches, modular abgestuftes Stationskonzept
Das Landkreiskonzept sieht ein einheitliches, je nach Standort modular abgestuftes Netz von Mobilitäts- und Radpunkten vor, das sich in folgende Planungskategorien untergliedert:
- Mobilitätspunkt L
Liegt an bestehenden Haltestellen von S-Bahn, Regionalbahn und / oder Bus und RufTaxi und verknüpft diese Angebote mit Car- und Bikesharing sowie Infrastruktur für Privat-(Lasten-)Fahrräder.
- Mobilitätspunkt S
Liegt an bestehenden Haltestellen von S-Bahn, Regionalbahn und / oder Bus und RufTaxi und verknüpft diese Angebote mit Bikesharing und Infrastruktur für Privat-(Lasten-)Fahrräder.
- Radpunkt
Besteht nur an einzelnen Standorten, an denen die Einrichtung einer ÖPNV-Haltestelle nicht möglich ist, aufgrund der Lage aber eine Zubringer-Station zum ÖPNV per Bikesharing sinnvoll ist. Ergänzend zum Leihrad existiert Infrastruktur für Privat-(Lasten-)Fahrräder.
Für Stationen der Kategorien L und S mit dichter Wohnbebauung im fußläufigen Einzugsbereich ist zusätzlich die Einrichtung eines E-Lastenradsharing-Angebotes vorgesehen.
Das Bikesharing-System soll einheitlich und stationsbasiert betrieben werden. Das heißt, dass darin beinhaltete Leihräder beliebig an einer Station entliehen und an einer anderen wieder zurückgegeben werden können. Bei Car- und E-Lastenradsharing erfolgen Buchungen hingegen standortbasiert. Das bedeutet, dass Fahrzeuge in diesen Systemen immer an ein- und derselben Station entliehen und wieder zurückgegeben werden.
Die bei allen Stationstypen eingeplante Infrastruktur für eigene Fahrräder und Lastenräder umfasst je nach örtlichen Anforderungen und Möglichkeiten:
- Abstellanlagen entsprechend der Empfehlungen von ADFC und FGSV, z. T. mit Überdachung,
- Abschließbare Fahrradboxen,
- Gepäckfächer,
- Luft- und Reparaturstationen und / oder,
- E-Lademöglichkeiten.
Die Wiedererkennbarkeit innerhalb des Stationsnetzes und die Orientierung für Passantinnen und Passanten sowie Nutzerinnen und Nutzer vor Ort gewährleistet an jeder Station eine einheitliche Informationsstele.
Ganzheitliches, regional eingebettetes System
Im Sinne eines über die Grenzen des Landkreises hinweg kompatiblen Systems mit hohem Bekanntheits- und Wiederkennungsgrad, wird auf Grundlage der beispielhaften Initiative des Landkreises Fürstenfeldbruck ein für den gesamten MVV-Verbundraum gültiges Gestaltungskonzept für Mobilitätspunkte insgesamt und Informationsstelen im Besonderen entwickelt.
Das Designkonzept ist eingebettet in ein ganzheitliches Projekt zur zunehmenden Integration und Vernetzung der verschiedenen umweltverträglichen Verkehrsarten in den MVV und dessen Weiterentwicklung zu einem vollumfänglichen Mobilitätsverbund.
Die im Landkreis geplanten Mobilitätsstationsangebote sollen bestmöglich über die analogen und digitalen Informations- und Buchungskanäle des MVV abgebildet werden. Darüber hinaus wird auf die Kompatibilität mit dem bayernweiten ÖPNV-Informationssystem DEFAS geachtet.
Umsetzung im Rahmen einer Projektförderung des Bundes
Unterstützt wird die Einrichtung der Mobilitäts- und Radpunkte sowie begleitende Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und des Monitorings durch eine Förderung des Bundes. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) übernimmt im Rahmen des Förderaufrufes „Klimaschutz durch Radverkehr“ der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) mit 2.188.933 Euro bis zu 80 % der investiven, fahrradbezogenen Ausgaben.
Die projektbeteiligten Städte Fürstenfeldbruck, Germering, Olching und Puchheim, die Gemeinden Grafrath, Gröbenzell, Landsberied, Maisach, Mammendorf und Schöngeising sowie der Landkreis Fürstenfeldbruck hatten hierfür im Herbst 2020 zusammen einen Förderantrag gestellt, der im Herbst 2022 bewilligt wurde. (Weitere Informationen und Statements der Beteiligten finden Sie in der Pressemitteilung).
Organisiert sind die Beteiligten in dem Förderprojekt, das verschiedene Aufgabenbereiche betrifft, die hoheitlich originär sehr unterschiedlich geregelt sind, als sog. „kommunaler Zusammenschluss“, dem der Landkreis vorsteht.
Neben der Abwicklung des Förderverfahrens organisiert das Landratsamt als Kreisbehörde notwendige Vergabeverfahren sowie Monitoring und die Öffentlichkeitsarbeit. Die Kommunen sind für Grundstücksvorbereitungen sowie für die Zahlung des für Infrastrukturbeschaffungen anfallenden Selbstbehaltes (nach Abzug der Förderung) und für die Finanzierung des Stationsbetriebes verantwortlich.
Innerhalb des von 01.10.2022 bis 31.12.2024 reichenden Bewilligungszeitraums des Förderprojekts planen die zehn involvierten Kommunen und der Landkreis den stufenweisen Aufbau von insgesamt 67 Mobilitäts- und Radpunkten. Betrieben werden die dort neu bereitgestellten zweiradfokussierten Angebote bis mindestens 31.12.2029. Bis dahin werden die verkehrlichen Wirkungen des Projektes aufmerksam begleitet. Die Verantwortlichen versprechen sich eine Minderung der verkehrlichen Treibhausgasemissionen durch eine Erhöhung des Radverkehrsanteils am Modal Split.