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Allgemeine Informationen zum Ordensverfahren
- Das Ordensverfahren ist streng vertraulich. Aus diesem Grund bitten wir um Verständnis, dass wir Ihnen keine Informationen zum Sachstand des Verfahrens geben dürfen.
- Um keine falschen Erwartungen zu wecken, soll der Vorgeschlagene nicht in die Anregung einbezogen werden.
- Es können nur Einzelpersonen vorgeschlagen werden, Ehrungen von Gruppen sind nicht möglich.
- Die Verdienste dürfen grundsätzlich nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
- Wer seine eigene Auszeichnung anregt, kann nach dem Ordensrecht nicht mit einer Verleihung eines Ordens rechnen.
- Die reine Erfüllung von Berufspflichten oder allein die Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeiten genügen nicht für eine Verleihung. Die ehrenamtliche Tätigkeit muss unter Zurückstellung eigener Interessen längere Zeit mit großem persönlichen Einsatz ausgeübt worden sein.